Empirisches BMG-Gutachten: Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sind fester Bestandteil der ambulanten Gesundheitsversorgung

Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen des Bundesministeriums für Gesundheit liegt vor

Mit dem vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragten Empirischen Gutachten zum Heilpraktikerwesen liegt erstmals eine bundesweite Studie vor, die den Heilpraktikerberuf auf eine solide empirische Basis stellt. Die Untersuchung schließt eine langjährige Lücke in der gesundheitspolitischen Datenlage und bietet belastbare Informationen zu Struktur, Qualifikation und Tätigkeit von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern in Deutschland.

Das Gutachten beleuchtet zentrale Aspekte des Berufes – darunter Bildungswege, berufliche Praxis, Absicherung, Organisationsformen sowie die Rolle der sektoralen Heilpraktikererlaubnisse in Psychotherapie und Physiotherapie. Ziel war es, die bislang fragmentarische Faktenlage durch repräsentative und wissenschaftlich fundierte Daten zu ersetzen.

Wesentliche Aussagen des Gutachtens

  • Hohe Ausbildungs- und Fortbildungsbereitschaft: Die Befragung zeigt ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Fortbildungsaktivität innerhalb der Heilpraktikerschaft. Der Zugang zum Beruf erfolgt über unterschiedliche, vielfach qualifizierende Bildungswege.
  • Starke ambulante Verankerung: Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sind fester Bestandteil der ambulanten Versorgung und arbeiten in enger Abstimmung mit Patientinnen und Patienten – häufig über lange Behandlungsverläufe hinweg.
  • Methodenvielfalt und Patientenorientierung: Das Spektrum reicht von komplementären bis hin zu wissenschaftsorientierten Verfahren. Der Methodenpluralismus spiegelt die tatsächliche Nachfrage wider und ergänzt die schulmedizinische Versorgung in vielen Fällen sinnvoll. Damit leisten Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des überlasteten Versorgungssystems.
  • Einbindung in das deutsche Gesundheitswesen: Die Ergebnisse bestätigen, dass Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker eine wesentliche Ergänzung zur konventionellen medizinischen Versorgung darstellen. Insbesondere im ambulanten Bereich befördern Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker die Versorgung. Oft kooperieren sie – unter rechtlich erschwerten Vorgaben – mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und anderen ambulant tätigen Gesundheitsberufen.

Heilpraktikerschaft ist wesentliche Ergänzung
medizinischer Versorgung

Ein zentrales Ergebnis wird im Gutachten wie folgt zusammengefasst:
Ein Schwerpunkt des Gutachtens liegt auf der Frage der Einbindung der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in das deutsche Gesundheitssystem, das überwiegend auf die wissenschaftlich orientierte Medizin und die GKV ausgerichtet ist. Die Ergebnisse bestätigen, dass Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker hauptsächlich im Bereich der komplementären und alternativen Medizin tätig sind und so eine wesentliche Ergänzung zur konventionellen medizinischen Versorgung darstellen. Insbesondere im ambulanten Bereich befördern Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker die Versorgung; oft kooperieren sie auch mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und anderen ambulant tätigen Gesundheitsberufen. Die Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie mit stationären Einrichtungen unter ärztlicher Leitung, wie Krankenhäusern und Reha-Kliniken, wird allerdings durch rechtliche Vorgaben erschwert. Die Musterberufsordnung für Ärztinnen und Ärzte untersagt diesen, eine gemeinsame medizinische Verantwortung mit Angehörigen anderer Fachberufe des Gesundheitswesens und fordert im § 29a Abs. 2 der MBO-Ä eine klare Abgrenzung ihrer Verantwortungsbereiche von denen anderer Fachberufe im Gesundheitswesen (vgl. Kapitel 6.3.1.1).14 “ (Seite 282).

Keine Hinweise auf Gefährdung –
Fakten statt Vorurteile

Besonders hervorzuheben: Das Gutachten findet keine belastbaren Hinweise auf Gefährdungen durch die Heilpraktikerschaft. Die Ergebnisse zeigen keinerlei Auffälligkeiten im Vergleich zu anderen Versorgungsbereichen. Pauschale Vorwürfe oder Narrative einer generellen Gefährdung lassen sich empirisch nicht stützen.

Bedeutung für Politik und Beruf

Die vorliegenden Ergebnisse schaffen eine neue Grundlage für eine sachliche gesundheitspolitische Debatte. Die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften (GDHP) begrüßt die Veröffentlichung ausdrücklich. Sie sieht darin die Chance, den Heilpraktikerberuf auf fundierter Basis noch stärker als bisher im Gesundheitswesen zu verankern – im Interesse der Patientinnen und Patienten sowie einer vielfältigen und zukunftsfähigen Gesundheitsversorgung.

Die GDHP wird sich aktiv und konstruktiv in den vom BMG angekündigten Dialogprozess einbringen.

Kontakt für Rückfragen

Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften (GDHP)
www.gesamtkonferenz-heilpraktiker.de
Kreuzstraße 32
33602 Bielefeld