Empirisches BMG-Gutachten: Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sind fester Bestandteil der ambulanten Gesundheitsversorgung

Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen des Bundesministeriums für Gesundheit liegt vor

Mit dem vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragten Empirischen Gutachten zum Heilpraktikerwesen liegt erstmals eine bundesweite Studie vor, die den Heilpraktikerberuf auf eine solide empirische Basis stellt. Die Untersuchung schließt eine langjährige Lücke in der gesundheitspolitischen Datenlage und bietet belastbare Informationen zu Struktur, Qualifikation und Tätigkeit von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern in Deutschland.

Das Gutachten beleuchtet zentrale Aspekte des Berufes – darunter Bildungswege, berufliche Praxis, Absicherung, Organisationsformen sowie die Rolle der sektoralen Heilpraktikererlaubnisse in Psychotherapie und Physiotherapie. Ziel war es, die bislang fragmentarische Faktenlage durch repräsentative und wissenschaftlich fundierte Daten zu ersetzen.

Wesentliche Aussagen des Gutachtens

  • Hohe Ausbildungs- und Fortbildungsbereitschaft: Die Befragung zeigt ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Fortbildungsaktivität innerhalb der Heilpraktikerschaft. Der Zugang zum Beruf erfolgt über unterschiedliche, vielfach qualifizierende Bildungswege.
  • Starke ambulante Verankerung: Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sind fester Bestandteil der ambulanten Versorgung und arbeiten in enger Abstimmung mit Patientinnen und Patienten – häufig über lange Behandlungsverläufe hinweg.
  • Methodenvielfalt und Patientenorientierung: Das Spektrum reicht von komplementären bis hin zu wissenschaftsorientierten Verfahren. Der Methodenpluralismus spiegelt die tatsächliche Nachfrage wider und ergänzt die schulmedizinische Versorgung in vielen Fällen sinnvoll. Damit leisten Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des überlasteten Versorgungssystems.
  • Einbindung in das deutsche Gesundheitswesen: Die Ergebnisse bestätigen, dass Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker eine wesentliche Ergänzung zur konventionellen medizinischen Versorgung darstellen. Insbesondere im ambulanten Bereich befördern Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker die Versorgung. Oft kooperieren sie – unter rechtlich erschwerten Vorgaben – mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und anderen ambulant tätigen Gesundheitsberufen.

Heilpraktikerschaft ist wesentliche Ergänzung
medizinischer Versorgung

Ein zentrales Ergebnis wird im Gutachten wie folgt zusammengefasst:
Ein Schwerpunkt des Gutachtens liegt auf der Frage der Einbindung der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in das deutsche Gesundheitssystem, das überwiegend auf die wissenschaftlich orientierte Medizin und die GKV ausgerichtet ist. Die Ergebnisse bestätigen, dass Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker hauptsächlich im Bereich der komplementären und alternativen Medizin tätig sind und so eine wesentliche Ergänzung zur konventionellen medizinischen Versorgung darstellen. Insbesondere im ambulanten Bereich befördern Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker die Versorgung; oft kooperieren sie auch mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und anderen ambulant tätigen Gesundheitsberufen. Die Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie mit stationären Einrichtungen unter ärztlicher Leitung, wie Krankenhäusern und Reha-Kliniken, wird allerdings durch rechtliche Vorgaben erschwert. Die Musterberufsordnung für Ärztinnen und Ärzte untersagt diesen, eine gemeinsame medizinische Verantwortung mit Angehörigen anderer Fachberufe des Gesundheitswesens und fordert im § 29a Abs. 2 der MBO-Ä eine klare Abgrenzung ihrer Verantwortungsbereiche von denen anderer Fachberufe im Gesundheitswesen (vgl. Kapitel 6.3.1.1).14 “ (Seite 282).

Keine Hinweise auf Gefährdung –
Fakten statt Vorurteile

Besonders hervorzuheben: Das Gutachten findet keine belastbaren Hinweise auf Gefährdungen durch die Heilpraktikerschaft. Die Ergebnisse zeigen keinerlei Auffälligkeiten im Vergleich zu anderen Versorgungsbereichen. Pauschale Vorwürfe oder Narrative einer generellen Gefährdung lassen sich empirisch nicht stützen.

Bedeutung für Politik und Beruf

Die vorliegenden Ergebnisse schaffen eine neue Grundlage für eine sachliche gesundheitspolitische Debatte. Die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften (GDHP) begrüßt die Veröffentlichung ausdrücklich. Sie sieht darin die Chance, den Heilpraktikerberuf auf fundierter Basis noch stärker als bisher im Gesundheitswesen zu verankern – im Interesse der Patientinnen und Patienten sowie einer vielfältigen und zukunftsfähigen Gesundheitsversorgung.

Die GDHP wird sich aktiv und konstruktiv in den vom BMG angekündigten Dialogprozess einbringen.

Kontakt für Rückfragen

Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften (GDHP)
www.gesamtkonferenz-heilpraktiker.de
Kreuzstraße 32
33602 Bielefeld

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Ästhetische Behandlungen – Verantwortung, Patientensicherheit und Verbraucherschutz

Die Durchführung ästhetischer Behandlungen erfordert fundierte theoretische und praktische Fachkenntnis sowie ausbildergeprüfte Erfahrung.

Für die große Mehrheit der Heilpraktikerschaft steht die Behandlung von Beschwerden und Krankheiten im Mittelpunkt ihrer Praxistätigkeit.

 

Nachfrage nach ästhetischen Behandlungen steigt

Patientinnen und Patienten wünschen sich sowohl in ärztlichen als auch in heilpraktischen Praxen immer öfter ästhetische Maßnahmen. Auch ein Teil der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker bietet deshalb – neben den seit langem bewährten naturheilkundlich-komplementären Behandlungen – Methoden der ästhetischen Medizin an.

In den vergangenen Jahren ist eine zunehmende öffentliche Aufmerksamkeit für ästhetische Methoden zu beobachten: Insbesondere in sozialen Medien und Reality-Formaten werden Schönheitsoperationen – die ausschließlich durch Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden dürfen – massiv propagiert. Verschiedene minimalinvasive Maßnahmen angepriesen, zum Beispiel Injektionen mit Hyaluronsäure. Diese Entwicklung in der Berichterstattung geht nicht selten mit einer Verharmlosung der medizinischen Risiken minimalinvasiver Eingriffe einher.

Leider gibt es in diesem aktuell gehypten Markt immer häufiger auch unseriöse Angebote. Auffällig ist dabei, dass Gesetzesverstöße häufig aus dem Bereich nichtmedizinischer kosmetischer Dienstleistungen bekannt werden – insbesondere dort, wo invasive oder minimalinvasive Behandlungen außerhalb regulärer medizinischer Praxen und ohne die erforderliche fachliche Qualifikation angeboten werden.

 

Rechtliche Vorgaben und Risiken ästhetischer Behandlungen

Im Sinne des Patienten- und Verbraucherschutzes ist es daher notwendig, klare therapeutische Grenzen zu benennen, sachlich aufzuklären und auf die Einhaltung der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen hinzuweisen.

Die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften verurteilt ausdrücklich jeglichen Verstoß gegen geltendes Recht – in diesem Zusammenhang insbesondere gegen das Heilpraktikergesetz, das Arzneimittelgesetz und das Heilmittelwerbegesetz.

Der Einsatz verschreibungspflichtiger Arzneimittel ist für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker unzulässig. Wenn medizinisch erforderliche Substanzen nicht, nicht in wirksamer Konzentration oder nicht legal verfügbar sind, ist auf die Anwendung von Hyaluron grundsätzlich zu verzichten.

Vorher-Nachher-Darstellungen von beispielsweise Hyaluron-Unterspritzungen sind in Deutschland für rein ästhetische und damit medizinisch nicht notwendige Behandlungen unzulässig und strafbewehrt. Auch digital bearbeitete Bilder, die einen Behandlungserfolg suggerieren, fallen unter diese Vorschrift.

Von den Aufsichtsbehörden erwarten wir, dass bestehende Werbebeschränkungen konsequent kontrolliert und Verstöße wirksam geahndet werden.

Botulinumtoxin – umgangssprachlich „Botox“ – ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel mit einem hohen medizinischen Risikoprofil. Schwere systemische Nebenwirkungen sind auch bei ästhetischer Faltenbehandlung dokumentiert

„Botox-like-“, „Botox-light“ oder ähnlich genannte Präparate sind in ihrer Wirkung nicht mit Original-Botox-Injektionen vergleichbar. Dennoch ist die übliche ausführliche Aufklärung der Patientinnen und Patienten über die möglichen Risiken und Nebenwirkungen unbedingt erforderlich, ebenso die lückenlose Dokumentation beispielsweise der verwendeten Präparate.

Ästhetische Behandlungen mit Hyaluron bewegen sich im Grenzbereich zwischen heilkundlich begründeten und rein kosmetisch motivierten Maßnahmen und können zu schweren Nebenwirkungen führen. Die gebotene Sorgfaltspflicht muss deshalb uneingeschränkt beachtet werden.

 

Position der Heilpraktikerschaft: Verantwortung und Patientenschutz

Wir sprechen uns klar dafür aus, dass solche Behandlungen ausschließlich von Personen durchgeführt werden dürfen, die nachweislich über die dafür erforderliche Sach- und Fachkunde verfügen.

Mit Sorge beobachtet die Gesamtkonferenz, dass immer wieder Anbieterinnen und Anbieter aus dem Kosmetikbereich ohne heilkundliche Erlaubnis derartige Behandlungen durchführen. Diese Fälle stellen klare Verstöße gegen das Heilpraktikergesetz dar.

Die Durchführung ästhetischer Behandlungen erfordert fundierte theoretische und praktische Fachkenntnis sowie ausbildergeprüfte Erfahrung.

Im Mittelpunkt der heilpraktischen Arbeit stehen ausdrücklich naturheilkundliche und komplementäre Behandlungsansätze für Erkrankungen und nicht ästhetische Eingriffe.

Wir stehen für Patientensicherheit, Verbraucherschutz und verantwortungsvolle Ausübung der Heilkunde!

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Rezepturarzneimittel bei Infusionen – Chancen nutzen, Missbrauch vorbeugen, Patientensicherheit stärken

Rezepturarzneimittel bieten Chancen – aber nur, wenn Patientensicherheit, Rechtskonformität und verlässliche Informationen konsequent an erster Stelle stehen.

Rezepturarzneimittel sind ein wertvolles Instrument für naturheilkundliche und komplementäre Therapien: Patientinnen und Patienten erhalten in ärztlichen und heilpraktischen Behandlungen individuell auf sie abgestimmte Arzneimittel, sachkundig je nach Einzelfall verordnet.

Risiken durch standardisierte Infusionskonzepte und rechtliche Grauzonen

Die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften beobachtet jedoch mit Sorge, dass zunehmend Anbieter – insbesondere Apotheken im Versandhandel – die gesetzlichen Vorgaben des Arzneimittelgesetzes und des Heilmittelwerbegesetzes sehr flexibel anwenden und das Haftungsrisiko auf die Anwendenden verlagern.

Es werden immer häufiger zwar als Rezepturarzneimittel bezeichnete, jedoch tatsächlich einheitlich standardisierte „Infusionskonzepte“ angeboten. Dies sind oftmals potenziell riskante Mischpräparate, die keine Arzneimittel-Zulassung haben. Aus unserer Sicht läuft dies dem Patientenschutz zuwider.

Patientensicherheit und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben stärken

Die teilnehmenden Berufs- und Fachverbände der Gesamtkonferenz klären die Kolleginnen und Kollegen der Heilpraktikerschaft auf, warnen vor pharmakologischen und haftungsrechtlichen Risiken und gehen – wo dies möglich ist – rechtlich gegen Verstöße vor.

Wir halten es für dringend erforderlich, dass die Hersteller und Apotheken die bereits existierenden Bestimmungen konsequent einhalten und die Überwachung durch die zuständigen Stellen intensiviert wird.

Rezepturarzneimittel bieten Chancen – aber nur, wenn Patientensicherheit, Rechtskonformität und verlässliche Informationen konsequent an erster Stelle stehen.

Wir stehen für eine sichere, rechtlich und fachlich korrekte und verantwortungsvolle Anwendung von Rezepturarzneimitteln im Sinne des Patienten- und Verbraucherschutzes.

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Drip-Spa-Infusionen – Stellungnahme

Gesamtkonferenz lehnt die Anwendung von Drip-Spa-Infusionen ab

Die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften warnt ausdrücklich vor der Anwendung sogenannter Drip-Spa-Infusionen, die in letzter Zeit verstärkt auch in nicht-medizinischen Einrichtungen wie Spas, Kosmetiksalons und Fitness-Studios beworben und durchgeführt werden.

Diese intravenöse Verabreichung von Vitaminen, Mineralstoffen und anderen Substanzen wie z. B. Aminosäuren wird oft als schneller Weg zu mehr Energie, besserer Immunfunktion, attraktiverem Aussehen und gesteigertem Wohlbefinden dargestellt.

Aus unserer Sicht gibt es dafür keinen naturheilkundlich nachvollziehbaren Ansatz.

Die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften lehnt die Anwendung der sogenannten Drip-Spa-Infusionen ab.

Diese umgehen natürliche und physiologisch notwendige Prozesse im Körper und stellen für gesunde Personen ein unnötiges Risiko dar. Beispielsweise sind schwere allergische Reaktionen nicht auszuschließen.

Medizinisch begründete, therapeutische Infusionen hingegen sind eine bewährte und sichere Behandlungsmethode der modernen – auch komplementären – Medizin.

Die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften ist ein Kooperationsbündnis aus 40 Berufsverbänden und naturheilkundlichen Fachgesellschaften.

Gemeinsam treten wir für eine fundierte und verantwortungsbewusste Gesundheitsversorgung ein.
(Positionen)

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