Patientenrechte in der Heilpraktikerpraxis: Gut informiert, selbstbestimmt behandelt
Patientinnen und Patienten haben ein Recht darauf, zu wissen, was während einer Behandlung geschieht und selbst darüber zu entscheiden. Das gilt selbstverständlich auch in der Heilpraktikerpraxis.
Wissen, verstehen, selbst entscheiden
Grundlage jeder Behandlung ist die informierte Einwilligung. Nach den gesetzlichen Vorgaben des Patientenrechtegesetzes (§§ 630a ff. BGB) müssen Patientinnen und Patienten vor einer Behandlung verständlich und rechtzeitig über die für ihre Entscheidung wesentlichen Umstände aufgeklärt werden. Dazu gehören insbesondere Art und Durchführung der geplanten Maßnahme, ihr Nutzen und ihre Erfolgsaussichten, mögliche Risiken und Nebenwirkungen sowie gegebenenfalls Behandlungsalternativen. Auch über voraussichtliche Kosten ist zu informieren, insbesondere wenn deren Übernahme durch Dritte (Private Krankenversicherung, Zusatzversicherung oder Beihilfe) nicht gesichert ist.
Aufklärung ist mehr als ein Formular. Die Aufklärung erfolgt grundsätzlich im persönlichen Gespräch. Informations- und Aufklärungsbögen können dieses Gespräch sinnvoll ergänzen, aber keinesfalls ersetzen. Patientinnen und Patienten sollen die Gelegenheit haben, Fragen zu stellen und eine freie Entscheidung zu treffen. Zudem muss eine Information über den Datenschutz in verständlicher und leicht zugänglicher Form (z.B. als Aushang) erfolgen.
Persönliche Grenzen gelten – jederzeit
Besonders wichtig ist die Wahrung der persönlichen und körperlichen Grenzen. Patientinnen und Patienten müssen wissen, welche Untersuchungen, Berührungen oder Behandlungsschritte vorgesehen sind und warum diese erforderlich sind. Das gilt insbesondere, wenn dafür Körperregionen berührt oder entkleidet werden müssen, die als besonders persönlich oder intim empfunden werden können.
Körpernahe Untersuchungen und Behandlungen müssen vorab nachvollziehbar erklärt werden. Patientinnen und Patienten dürfen jederzeit nachfragen, warum eine bestimmte Berührung oder Behandlung an einer bestimmten Körperstelle notwendig ist. Sie können einzelne Maßnahmen ablehnen oder darum bitten, dass eine Vertrauensperson während der Untersuchung oder Behandlung anwesend ist.
Auch während einer bereits begonnenen Behandlung gilt: Ein Nein ist ein Nein. Patientinnen und Patienten können jederzeit mitteilen, dass ihnen eine Berührung unangenehm ist, sie können eine Maßnahme unterbrechen oder ihre Einwilligung zurückziehen. Eine medizinische oder therapeutische Begründung rechtfertigt niemals, persönliche Grenzen oder den ausdrücklich erklärten Willen eines Patienten zu übergehen.
Eine einmal erteilte Einwilligung ist kein Freibrief für die gesamte Behandlung. Patientinnen und Patienten können jederzeit eine Abschrift der Dokumentation fordern, Fragen stellen, eine Maßnahme ablehnen, ihre Einwilligung widerrufen oder eine Behandlung abbrechen.
Bei Fragen oder Beschwerden können sich Patientinnen und Patienten an den Berufsverband ihrer Heilpraktikerin oder ihres Heilpraktikers wenden.
Die in der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften (GDHP) zusammengeschlossenen Organisationen der Heilpraktikerschaft stehen für eine professionelle Berufsausübung, die die Selbstbestimmung, Würde und persönlichen Grenzen der Patientinnen und Patienten achtet.