Rezepturarzneimittel bei Infusionen – Chancen nutzen, Missbrauch vorbeugen, Patientensicherheit stärken
Rezepturarzneimittel bieten Chancen – aber nur, wenn Patientensicherheit, Rechtskonformität und verlässliche Informationen konsequent an erster Stelle stehen.
Rezepturarzneimittel sind ein wertvolles Instrument für naturheilkundliche und komplementäre Therapien: Patientinnen und Patienten erhalten in ärztlichen und heilpraktischen Behandlungen individuell auf sie abgestimmte Arzneimittel, sachkundig je nach Einzelfall verordnet.
Risiken durch standardisierte Infusionskonzepte und rechtliche Grauzonen
Die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften beobachtet jedoch mit Sorge, dass zunehmend Anbieter – insbesondere Apotheken im Versandhandel – die gesetzlichen Vorgaben des Arzneimittelgesetzes und des Heilmittelwerbegesetzes sehr flexibel anwenden und das Haftungsrisiko auf die Anwendenden verlagern.
Es werden immer häufiger zwar als Rezepturarzneimittel bezeichnete, jedoch tatsächlich einheitlich standardisierte „Infusionskonzepte“ angeboten. Dies sind oftmals potenziell riskante Mischpräparate, die keine Arzneimittel-Zulassung haben. Aus unserer Sicht läuft dies dem Patientenschutz zuwider.
Patientensicherheit und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben stärken
Die teilnehmenden Berufs- und Fachverbände der Gesamtkonferenz klären die Kolleginnen und Kollegen der Heilpraktikerschaft auf, warnen vor pharmakologischen und haftungsrechtlichen Risiken und gehen – wo dies möglich ist – rechtlich gegen Verstöße vor.
Wir halten es für dringend erforderlich, dass die Hersteller und Apotheken die bereits existierenden Bestimmungen konsequent einhalten und die Überwachung durch die zuständigen Stellen intensiviert wird.
Rezepturarzneimittel bieten Chancen – aber nur, wenn Patientensicherheit, Rechtskonformität und verlässliche Informationen konsequent an erster Stelle stehen.
Wir stehen für eine sichere, rechtlich und fachlich korrekte und verantwortungsvolle Anwendung von Rezepturarzneimitteln im Sinne des Patienten- und Verbraucherschutzes.
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