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Mach mit! #ProHeilpraktiker

Für Ihre Therapiefreiheit. Für Ihr Selbstbestimmungsrecht als Patient.
Für eine freie Berufsausübung des Heilpraktikers.

Mach mit!

Wir fordern den Erhalt des Heilpraktikerberufes und seines Kompetenzspektrums! Er muss als freier Heilberuf bewahrt und unterstützt werden! Wir treten ein für ein freies Miteinander der HeilpraktikerInnen mit allen therapeutisch Tätigen zum Wohle der PatientInnen!

Das Problem

Im November 2019 wurde vom Bundesgesundheitsministerium eine Ausschreibung für ein Rechtsgutachten veröffentlicht (1). Geklärt werden sollen Anliegen wie Handlungsbedarf und -möglichkeiten bezüglich des Heilpraktikerberufes. Teil dessen ist auch die Frage, ob eine Abschaffung des Berufes möglich sei. Damit drohen massive Veränderungen der Rechtssituation, die die therapeutische Kompetenz der HeilpraktikerInnen negativ beeinträchtigen werden. Es besteht sogar die Möglichkeit der Abschaffung des vollständigen Berufsbildes!

PatientInnen haben dann keine Möglichkeit mehr, sich für insbesondere naturheilkundliche Zuwendung und Hilfe durch nichtärztliche Heilkundige zu entscheiden. Das bedeutet für die Betroffenen eine empfindliche Einschränkung freier Therapeutenwahl. Die Naturheilkunde und Erfahrungsmedizin, deren erklärte Spezialisten und Anwender letztlich vor allem die HeilpraktikerInnen sind, wird in ernsthafte Gefahr geraten, zu degenerieren oder gar im Nebel der Geschichte verloren zu gehen.

Bereits in der jüngsten Vergangenheit wurde die Therapiefreiheit der HeilpraktikerInnen immer wieder durch fragwürdige gesetzliche Eingriffe reduziert. Ein Beispiel hierfür ist der Arztvorbehalt für die Herstellung zur unmittelbaren Anwendung rezeptpflichtiger Medikamentenzubereitungen (2). Infolgedessen ist es Heilpraktikern nicht mehr erlaubt, Eigenblutzubereitungen herzustellen und den PatientInnen zu verabreichen. Dabei handelt es sich um ein traditionelles Verfahren der Naturheilkunde, welches jahrzehntelang mit praktisch keinen bekannten Nebenwirkungen oder gar Komplikationen durch HeilpraktikerInnen eingesetzt wurde. Neben empfindlichen Einschränkungen für PatientInnen, die diese Therapie damit nicht mehr wie gewohnt bei ihren HeilpraktikerInnen in Anspruch nehmen können, droht nun, dass diese Behandlungsmethode im Lauf der Jahre in Vergessenheit geraten wird.

Es ist an der Zeit, für den Erhalt des Heilpraktikerberufes und seiner Kompetenzen als einzigem freien nichtärztlichen Heilberuf einzustehen! Tragen Sie sich hier in die Petition ein!

1. Berufsbild, Aufgaben und Bedeutung des Heilpraktikerberufes

Der Heilpraktikerberuf hat als einziger nichtärztlicher und freier Heilberuf in Deutschland eine lange Tradition, deren Wurzeln weit über das Heilpraktikergesetz hinausreichen. Das erklärte Hauptbetätigungsfeld der HeilpraktikerInnen ist die Naturheilkunde im weitesten Sinne. Zum Berufsbild gehört daher auch der Erhalt, die Pflege und Weiterentwicklung des traditionellen naturheilkundlichen Wissens in all seinen Facetten. Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen sind die erklärten Spezialisten der Erfahrungs- und Naturheilkunde!

1.1 Grundausbildung und amtsärztliche Überprüfung

Die Heilpraktikerüberprüfung an den Gesundheitsämtern ist in ihren Anforderungen durch Leitlinien des Bundesministeriums für Gesundheit definiert (3). Inhalt ist der Nachweis umfassender anatomischer, physiologischer, pathologischer und diagnostischer Kenntnisse. Berufs- und berufsrechtskundliches Wissen wird gefordert. Demonstrationen praktischer Fähigkeiten gehören ebenfalls zum nachzuweisenden Leistungsspektrum: Methoden der Anamnese und Untersuchung, Injektionstechniken sowie Notfallprophylaxe u. -management.

Jede/r HeilpraktikerIn muss im Rahmen der amtsärztlichen Überprüfung zwingend die geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen, bevor er/sie die Berufsbezeichnung führen und heilkundlich tätig werden darf.

Durch diese umfangreichen Überprüfungsanforderungen ergibt sich das Gebot, das notwendige Wissen und Können zu erwerben. Der Ausbildungsweg ist den Berufsanwärtern freigestellt. Typischerweise werden hierfür private Lehrinstitute herangezogen, die verschiedene Schulungsmodelle anbieten. Die Inhalte der zumeist mehrjährigen Lehrgänge orientieren sich notwendigerweise an den Überprüfungsanforderungen, wie sie durch die bundeseinheitlichen Leitlinien vorgegeben sind. Deutschlandweit gibt es zahlreiche Anbieter, die in Ausbildungsfragen von einer teilweise jahrzehntelangen Erfahrung und Expertise getragen werden.

1.2 Spezialisierung und Weiterbildung

Das Spektrum naturheilkundlicher Ansätze und Methoden im weitesten Sinne ist unüberschaubar groß und daher nicht in uniformen, für alle gleichermaßen gültigen Lehr- oder Studiengängen zu unterrichten. Es ist naheliegend, dass Therapeuten der traditionellen chinesischen Medizin vollkommen andere Ausbildungsschwer-punkte setzen müssen, als beispielsweise KollegInnen, die sich der traditionellen westlichen Naturheilkunde oder den manuellen Therapieverfahren zugehörig fühlen. Insbesondere der ausdrücklich freie Charakter des Heilpraktikerberufes ist es, der diese individuellen Ansätze ermöglicht und fördert. Jede/r HeilpraktikerIn ist frei in der Wahl seiner weitergehenden Ausbildungsinhalte und -vorgehensweisen.

1.3 Bedeutung des Heilpraktikerberufes in der Gesundheitsversorgung in Deutschland

Für die Sicherstellung einer umfassenden naturheilkundlichen Versorgung der Bevölkerung übernimmt die Heilpraktikerschaft nachweislich eine wesentliche Schlüsselrolle. Gemäß einer Umfrage (4) des Berufsverbandes Bund Deutscher Heilpraktiker (BDH) suchen deutschlandweit täglich etwa 128.000 Menschen eine/n HeilpraktikerIn auf. HeilpraktikerInnen praktizieren in etwa 47.000 Praxen, die zudem bis zu 60.000 angestellte Mitarbeiter beschäftigen. Jährlich kommt es zu etwa 46 Millionen Patientenkontakten.

Offensichtlich schätzen Menschen in Deutschland den Heilpraktikerberuf und wünschen sich diese Möglichkeit der naturheilkundlichen Versorgung auch als Ergänzung neben den Angeboten konventioneller Medizin. Heilpraktikerleistungen werden in den meisten Fällen von den PatientInnen selbst bezahlt oder sie haben, ebenfalls eigenfinanziert, eine private Krankenversicherung oder Krankenzusatzversicherung abgeschlossen. Die Folge ist eine Entlastung des gesetzlichen Kassensystems und damit der Solidargemeinschaft. Heilpraktiker sind somit eine wichtige Stütze des Gesundheits- und Sozialsystems.

2. Konsequenzen der Abschaffung des Heilpraktikerberufes

Eine weitgehende Einschränkung oder gar endgültige Abschaffung des Heilpraktikerberufes als einzigem nichtärztlichen freien Heilberuf würde u.a. folgende Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Wertvolle Therapien der Erfahrungsmedizin und Naturheilkunde, die außer von Heilpraktikern nur von wenigen Ärzten angeboten werden, stehen nicht mehr für PatientInnen zur Verfügung.
  • Der Heilpraktikerberuf ist erklärt für den Erhalt, die Pflege und Weiterentwicklung der Naturheilkunde im umfassenden Sinne verantwortlich. Seine Abschaffung würde das Ende oder schwere Verstümmelung eines jahrtausendealten Kulturgutes, namentlich die traditionelle Heilkunst im ganzheitlichen Sinn, bedeuten. Die naturheilkundliche Vielfalt droht in Vergessenheit zu geraten und zu degenerieren. Methoden erfahrungsmedizinischer Naturheilkunde spielen keine erklärte Rolle im staatlich geregelten Medizinstudium.
  • Zahlreiche PatientInnen mit chronischen Erkrankungen, die aus Sicht wissenschaftlicher Medizin als »austherapiert« gelten, können durch Heilpraktiker keine Zuwendungen mehr in Anspruch nehmen, obwohl dies in solchen Fällen häufig Teil der letzten therapeutischen Wahlmöglichkeiten ist.
  • Insbesondere kleineren naturheilkundlich ausgerichteten Arzneimittelfirmen droht der geschäftliche Bankrott und die Schließung, denn der Heilpraktikerberuf begründet einen erheblichen Teil des Marktumsatzes der Produkte, die von Ihnen hergestellt werden.

Zahlreiche Apotheken, die sich naturheilkundlich spezialisiert haben, müssten empfindliche Umsatzeinbußen hinnehmen. Es droht der Verlust von Arbeitsplätzen in Heilpraktikerpraxen, naturheilkundlichen Firmen und Apotheken, etc.

Heilpraktiker erbringen Ihre Leistungen in aller Regel als selbstständige Unternehmer. Die Abschaffung des Berufes bedeutet den Ausfall steuerlicher Einnahmequellen.

Zahnärzte benötigen seit 2011 per EU-Vorgabe eine Heilpraktiker-Zulassung, wenn sie naturheilkundliche Verfahren in der Praxis anwenden wollen. Die Grundlage für deren Praxistätigkeit wäre somit verloren.

Praktizierende der Osteopathie müssen zur selbstständigen Ausübung ihres Berufes Arzt oder Heilpraktiker sein (OLG Düsseldorf vom 8.9.2015). Eine freie Ausübung der Osteopathie, ohne Arzt zu sein, wäre durch Wegfall des Heilpraktikerberufes nicht mehr möglich.

Die Entlastung des gesetzlichen Kassensystems und damit der Solidargemeinschaft durch die Tätigkeit der Heilpraktiker würde wegfallen.

Die Ärzteschaft müsste das entstehende Versorgungsloch für jährlich etwa 46 Millionen Patientenkontakte (4) mit hohen Zeitaufwendungen übernehmen. Das ist nicht leistbar.

Nur HeilpraktikerInnen und wenige PrivatärztInnen haben die berufliche Freiheit, ihren PatientInnen viel Zeit und Aufmerksamkeit zur Erfassung des vollständigen Patientenbildes widmen zu können. Das erhöht die Chance, verborgene aber schwerwiegende Krankheitsprozesse zu erkennen und so einer frühzeitigeren fachärztlichen Versorgung zuführen zu können. Wegfall des Heilpraktikerberufes bedeutet eine erhebliche Minderung der Chancen zur Früherkennung bedrohlicher Krankheitsprozesse.

Unkontrollierte Selbstbehandlungen, u.a mit naturheilkundlichen Mitteln, würden zunehmen. Dies kann keinesfalls im Interesse eines echten Patientensicherheitsgedankens sein.

Fazit und Forderungskonsequenz

Mit viel Zeit für die einzelnen PatientInnen setzen HeilpraktikerInnen Methoden der traditionellen und modernen westlichen und östlichen Naturheilkunde ein. Sie gelten zu Recht als die Experten dieser Therapieverfahren. Dazu gehören die Pflanzenheilkunde, Homöopathie und Spagyrik, manuelle Methoden wie Chiropraktik/Osteopathie und Massagetechniken, ebenso laborgestützte Verfahren in Diagnostik und Behandlung, etwa zur Therapie von Darmdysbiosen oder im Rahmen der orthomolekularen Medizin. In vielen Heilpraktikerpraxen kommen, basierend auf intensiver Aus- und Weiterbildung, Injektions- und Infusionskonzepte zum Einsatz. Psychotherapie, Ordnungsmedizin und andere zuwendende Verfahren werden ebenso verbreitet angetroffen. Zahlreiche HeilpraktikerInnen haben sich auf dem Gebiet der ästhetischen Medizin spezialisiert. Ganzheitlich zu verstehende Heilkunde würdigt selbstverständlich auch die Wichtigkeit naturwissenschaftlich-medizinischer Zuwendung. Viele HeilpraktikerInnen arbeiten daher konsequent mit ÄrztInnen zusammen, um PatientInnen bestmögliche Behandlung in allen Richtungen und somit auch Sicherstellung der notwendigen ärztlichen Grundversorgung bieten zu können.

PatientInnen in Deutschland können jederzeit die medizinischen Zuwendungen wählen, die sie für sich wünschen. Das ist erklärtes Grundrecht eines jeden Bürgers. Dazu muss natürlich gehören, dass weiterhin die Inanspruchnahme nichtärztlicher Heilkunde durch Konsultation von HeilpraktikerInnen ermöglicht wird. Die Therapiefreiheit und das bestehende Kompetenzspektrum der HeilpraktikerInnen müssen vollumfänglich erhalten bleiben.

Wir fordern den Erhalt des Heilpraktikerberufes und seines Kompetenzspektrums. Er muss als freier Heilberuf bewahrt und unterstützt werden. Wir treten ein für ein freies Miteinander der HeilpraktikerInnen mit allen therapeutisch Tätigen zum Wohle der PatientInnen!

 

Quellen:

(1) https://www.sasse-heilpraktikerrecht.de/2019/11/12/rechtsgutachten-zum-heilpraktikerrecht/

(2) https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gsav.html

(3) https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?page.navid=to_bookmark_official&bookmark_id=d6Pk1lbZta8EPCulJuE

(4) https://www.bdh-online.de/repraesentative-umfrage-jeden-tag-gehen-in-deutschland-128-000-patienten-zum-heilpraktiker/

Bildquelle: © iStock.com/Georgijevic, © #ProHeilpraktiker