© iStock.com/scyther5

Qualitätssicherung in der HP-Ausbildung und Überprüfung

Eine Vielzahl von Initiativen und Maßnahmen dienen der Qualitätssicherung in der Heilpraktikerausbildung

Seit dem 22. März 2018 gelten neue, bundeseinheitliche Leitlinien für die Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern. Der Gesetzgeber hat damit die bisherigen Leitlinien von 1992 weiterentwickelt und zielt damit stärker auf eine bundesweit einheitliche Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern und damit auf Qualitätssicherung ab. Die Leitlinien sichern, welches Wissen und welche Fähigkeiten ein Heilpraktiker zur Ausübung des Heilberufes unbedingt vorweisen muss.

 

Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 und / oder nach AZWV Systeme

Zweimal jährlich werden – herausgegeben vom Gesundheitsamt in Ansbach, Bayern – bundeseinheitlich Fragen für die schriftlichen Überprüfungen den Gesundheitsämtern zur Verfügung gestellt. Die Termine der schriftlichen Überprüfung sind bundeseinheitlich am dritten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober. Zahlreiche Heilpraktikerschulen haben sich nach DIN EN ISO 9001 und / oder nach AZWV Systeme zertifizieren lassen. Deren Schüler können eine Förderung durch die Agentur für Arbeit erhalten.

 

Lehre ist Ländersache

Im Land Bayern ist es möglich, die rechtliche Stellung im Status einer Berufsfachschule nach dem Bayer. EUG. zu bekommen. So lehrt z. B. die Josef-Angerer-Schule in München. Schulträger ist ein eingetragener Verein (Heilpraktikerverband Bayern e. V.). Bereits in den 1950er Jahren war die Josef-Angerer-Schule als Fachschule anerkannt, seit 1996 ist sie staatlich als Berufsfachschule für Naturheilweisen zugelassen. Als private Ergänzungsschule untersteht sie der Schulaufsicht der Regierung von Oberbayern.

Seit 1998 gibt es im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) § 161 die Möglichkeit einer staatlich anerkannten Heilpraktikerschule, auch mit Anerkennung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

In Schleswig-Holstein gibt es seit dem Jahr 2000 einen Gegenstandskatalog zur Kenntnisüberprüfung für Heilpraktiker

 

Über welche Ausbildung verfügen Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker?

Die Ausbildung erfolgt selbstfinanziert in privaten Heilpraktikerschulen und dauert ca. 2-3 Jahre plus Vorbereitung auf Überprüfung und ggf. eine Assistenzzeit. Sie bereitet auf die Überprüfung und das gesetzeskonforme und verantwortungsbewusste Betreiben einer Praxis vor. Fast 90 Prozent aller Heilpraktiker absolvieren ihre Ausbildung ganz oder zum Teil an einer Heilpraktikerschule. Die Fern- und autodidaktische Ausbildung dient den meisten als Ergänzung zur Heilpraktikerschule.

Das für das Bestehen der Überprüfung erforderliche umfangreiche medizinische Wissen reicht von Anatomie und Physiologie über Diagnostik und Krankheitslehre bis zum Notfallmanagement. Sichere Beherrschung der Injektionstechniken sowie umfassende Kenntnisse zur Hygiene, zum Patientenschutz und der Qualitätssicherung sind ebenfalls Ausbildungs- und Prüfungsgegenstand.

Die meist nur außerhalb der akademischen Medizin gelehrten heilpraktikertypischen Diagnose- und Therapiemethoden werden von privaten Schulen, Akademien, Berufs- und Fachverbänden gelehrt und oft zertifiziert. Die für deren Ausübung erforderlichen sicherheitsrelevanten Aspekte sind bereits leitlinienentsprechend rechtssichere Inhalte der amtsärztlichen Überprüfungen.

Darüber hinaus haben sich Heilpraktiker*innen über Jahrzehnte eine tragende Ethik sowie ein Aus- und Fortbildungssystem geschaffen, das den modernen Anforderungen an den Beruf entspricht.

Weitere Informationen zu Qualität und Qualifikation

Bildquelle: © iStock.com/scyther5