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Der Heilpraktikerberuf steht für Patientensicherheit und Qualität

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker haben ein umfangreiches Berufsrecht und eine Berufsordnung

Es gibt im Gesundheitswesen zahlreiche landes- und bundesgesetzliche Normen, wie z.B. das Infektionsschutzgesetz, das Patientenrechtegesetz, das Arzneimittelgesetz oder das Medizinproduktegesetz. Diese Gesetze gelten für den Heilpraktikerberuf wie für den Arztberuf gleichermaßen.

Das Heilpraktikergesetz wurde im Jahr 2016 aktualisiert. Seitdem regeln bundeseinheitliche Überprüfungsleitlinien mit mehr Gewichtung auf Patientenschutz den Heilpraktikerberuf.

Für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker gelten grundsätzlich die gleichen Sorgfaltspflichten wie für Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner.

Die Heilpraktiker-Berufsordnung besteht im Wesentlichen aus rechtlich bindenden Regelungen und geht in vielen Punkten sogar darüber hinaus. Sie ist folglich ein rechtliches Regelwerk – kein unverbindliches Hinweisheft.

Für die Heilpraktikerausbildung und -überprüfung ist umfangreiches, medizinisches Wissen notwendig

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker erhalten ihre Erlaubniserteilung von kommunalen Gesundheitsbehörden und verfügen über ein klar geregeltes und verbindliches Wissen, welches vor der Erlaubniserteilung nachgewiesen werden muss.

Im März 2018 traten bundeseinheitliche Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktiker-Anwärterinnen und -Anwärtern in Kraft (bundeseinheitliche Vorgaben; Überprüfungsmodalitäten auf Länderebene). Die Erlaubnis wird nur nach bestandener amtlicher Überprüfung erteilt, die der Patientensicherheit dient.

Die Ausbildung erfolgt zumeist in privaten Heilpraktikerschulen und ist selbstfinanziert. Die durchschnittliche Dauer beträgt 2-3 Jahre exklusive der Vorbereitungszeit auf die Überprüfung, oder einer gegebenenfalls anfallenden Assistenzzeit. Um die Überprüfung zu bestehen, ist umfangreiches, medizinisches Wissen notwendig.

Invasive Therapiemethoden wie Injektionstechniken sind Bestandteil der Heilpraktikerausbildung und gehören zum Kanon der Heilpraktiker-Überprüfung.

Das Mindestalter für die Überprüfung beträgt 25 Jahre. (§ 2 Abs. 1 lit. a DVO-HeilprG).

Der Heilpraktikerberuf hat sich über Jahrzehnte eine tragende Ethik und ein Aus- und Fortbildungssystem geschaffen, das modernen Anforderungen entspricht.

Die meist nur außerhalb der akademischen Medizin gelehrten Therapiemethoden der Erfahrungsheilkunde werden von privaten Schulen, Akademien, Berufs- und Fachverbänden gelehrt und oft zertifiziert. Die für deren Ausübung erforderlichen sicherheitsrelevanten Aspekte sind bereits leitlinienentsprechend rechtssichere Inhalte der amtsärztlichen Überprüfungen.

Nicht gegeneinander, sondern miteinander – Heilpraktiker- und Ärzteschaft

In aller Regel waren Patientinnen und Patienten, bevor sie in eine Heilpraktikerpraxis gehen, bereits bei einem Arzt bzw. einer Ärztin, oder sie befinden sich parallel in ärztlicher Behandlung und damit auch Kontrolle.

Eine Weiter-Verweisung oder Rück-Verweisung an einen Arzt bzw. eine Ärztin ist für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker selbstverständlich, wenn die Notwendigkeit besteht. Sie sind darin ausgebildet, diese durch anerkannte klinische Diagnostik festzustellen und ihre Behandlungsgrenzen zu kennen und einzuhalten.

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sind wertvolle Gesundheitswächter – ein wesentlicher Inhalt der Heilpraktikerüberprüfung ist die Früherkennung von gefährlichen oder infektiösen Erkrankungen mit nachfolgender Weiterleitung in ärztliche Behandlung, bzw. auch Meldung von Verdachtsfällen nach dem Infektionsschutzgesetz.

Zahlreiche Ärztinnen und Ärzte empfehlen bei bestimmten Erkrankungen die Behandlung durch eine Heilpraktikerin bzw. einen Heilpraktiker. Insbesondere durch die Behandlung chronisch Erkrankter entlasten sie in Zeiten des Ärztemangels die überfüllten ärztlichen Praxen und knappe Budgets.

Ein hoher Anteil niedergelassener Ärztinnen und Ärzte befürwortet die (begleitende) heilpraktische Behandlung oder toleriert sie. Dies entspricht dem Trend: Immer mehr Menschen – nach neusten Umfragen zwei Drittel der Bürgerinnen und Bürger – wünschen sich eine intensivere Zusammenarbeit zwischen der Schulmedizin und der heilpraktischen Komplementärmedizin.

Der Heilpraktikerberuf: Ganz sicher!

Dass Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sehr sicher arbeiten, belegen die extrem geringen Schadensfälle. Beispielsweise lässt sich dies in der Stellungnahme des Ministeriums für Soziales und Integration BW (Drucksache 16 /4530 vom 23.07.2018) klar erkennen:

„Fälle, in denen Patientinnen und Patienten in Baden-Württemberg durch fehlerhafte oder unterlassene Behandlung zu Schaden gekommen sind, sind dem Ministerium für Soziales und Integration auch unter Berücksichtigung der eingeholten Stellungnahmen nicht bekannt.“

Die Berufshaftpflichtversicherung der Heilpraktikerschaft kostet durchschnittlich nur rund 100 Euro pro Jahr. Dieser Betrag ist extrem niedrig im Vergleich zu anderen medizinischen Berufen. Dies dokumentiert die Sorgfalt und das sehr niedrige Risiko bei heilpraktischen Behandlungen, denn der Betrag errechnet sich aus den Schadensbilanzen.

Außerdem unterliegen Medikamente mit starken Nebenwirkungen der ärztlichen Verschreibungspflicht. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker arbeiten nur mit Stoffen bzw. verordnen nur Stoffe, die nicht der ärztlichen Verschreibungspflicht unterliegen.

Daher ist das Behandlungsrisiko durch sehr risikoarme Verfahren erheblich minimiert. Die äußerst seltenen negativen Vorkommnisse sind sehr bedauerlich, deren Ursachen liegen jedoch nicht in einer mangelnden Regulierung. Für den Heilpraktikerberuf bestehen grundsätzlich die gleichen oder sogar strengere Anforderungen wie für alle anderen Berufe im Gesundheitswesen. Die bereits geltenden zahlreichen Regularien zur Gewährleistung der Patientensicherheit sind deshalb absolut ausreichend. Wer sich strikt an alle geltenden Gesetze hält, kann kaum Gefahr laufen, Patienten zu gefährden oder ihnen gar zu schaden.

Für das Selbstbestimmungsrecht von Patientinnen und Patienten

Die Wirksamkeit vieler heilpraktischer Methoden ist inzwischen wissenschaftlich belegt bzw. sind die Grundlagen der heilpraktischen Methoden wissenschaftlich erklärbar.

Unabhängig von der Wissenschaftlichkeits-Diskussion sollten jedoch die positiven Erfahrungen der Patientinnen und Patienten mehr Beachtung finden und im Vordergrund stehen.

Diese haben sich immer wieder von der heilenden Wirkung der Erfahrungsheilkunde überzeugen können. Sie fordern, auch in Zukunft dieses Angebot in Anspruch nehmen zu können.

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sorgen dafür, dass traditionelle Heilverfahren der Naturheilkunde (auch als Kulturgüter im Sinne von UNESCO oder WHO anerkannt) bis heute erhalten geblieben sind.

Die freie Wahl der Patientinnen und Patienten nicht unnötig stark einschränken

Patientinnen und Patienten haben ein grundgesetzlich verbrieftes Recht auf eine umfassende medizinische Versorgung – auch durch Angehörige des Heilpraktikerberufs. Außerdem besteht das Recht auf freie Weltanschauung. Patientinnen und Patienten haben einen Anspruch darauf, sowohl (ergänzende) Therapieverfahren als auch den Behandler frei zu wählen (Grundgesetz, Art. 2 und Art. 4).

Der Heilpraktikerberuf stärkt das Grundrecht der Patienten und Bürger auf freie Wahl von Therapeut und Therapieverfahren, wie es seit über 80 Jahren durch das Heilpraktikergesetz besteht.

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Heilpraktiker für Psychotherapie

Zahlen und Fakten zum Berufsstand

Der Beruf Heilpraktikerin/Heilpraktiker für Psychotherapie ist seit 1993 ein anerkannter Freier Beruf auf der Basis des Heilpraktikergesetzes und eines wegweisenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, 21. Januar 1993, Az. 3 C 34.90). Er ist im deutschen Gesundheitswesen unverzichtbar für die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung.

Über 10.000 Berufsangehörige sind in ihren eigenen Praxen mit täglich rund 27.000 Patientenkontakten tätig. Das entspricht über neun Millionen Patientenkontakten im Jahr.

Die psychotherapeutische Behandlung durch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für Psychotherapie ist trotz der fehlenden Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen immer mehr gefragt und ein unverzichtbarer Bestandteil der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland.

Aufgrund der fehlenden Kostenübernahme entlasten sie die gesetzlichen Krankenkassen jährlich mit ca. 226 Millionen Euro. Nur rund zehn Prozent der Selbstzahler sind privat krankenversichert.

Fakten zum Beruf

Die Wartezeit auf einen kassenfinanzierten Therapieplatz beträgt nach wie vor durchschnittlich 20 Wochen – auch nach der Strukturreform der Psychotherapierichtlinien. Bei Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern für Psychotherapie gibt es hingegen keine langen Wartezeiten. Sie bieten schnell Termine an. Dies ist extrem hilfreich für Menschen in psychischen Ausnahmesituationen sowie bei akuten Konflikten, Problemen und Krisen.

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für Psychotherapie unterliegen – genau wie die approbierten ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten – zahlreichen gesetzlichen Vorschriften und der Kontrolle durch die Gesundheitsämter, u.a. Behörden.

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für Psychotherapie verfügen über qualifizierende Aus- und Fortbildungen, ohne die sie die amtlichen Überprüfungen nicht bestehen würden. Zudem könnten sie sich auch ohne entsprechende Qualifizierung auf dem freien Markt nicht behaupten.

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für Psychotherapie unterstellen sich der Berufsordnung und Berufsaufsicht ihres Berufsverbandes. Sie vertreten ein breites Spektrum psychotherapeutischer Methoden über die sog. „Richtlinienverfahren“ hinaus und werden damit der Patientennachfrage und Behandlungsbedürftigkeit psychischer und psychosomatischer Krankheiten gerecht.

Welche Gründe führen häufig zu einer heilpraktischen, psychotherapeutischen Behandlung:

Menschen mit langen Leidenswegen, die bereits das gesamte Spektrum der krankenkassenfinanzierten Methoden durchlaufen haben, entscheiden sich häufig für eine heilpraktische, psychotherapeutische Bahandlung. Sie versprechen sich hier einen anderen Lösungsansatz.

Menschen, die nicht wollen, dass sich eine Psycho-Diagnose in der Akte ihres Arztes und damit auch bei ihrer Krankenkasse befindet, entscheiden sich häufig für eine Behandlung durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie. Denn: Unter Umständen kann die Diagnose das berufliche Fortkommen hindern. Gerade in Beamtenlaufbahnen wird das immer wieder deutlich.

Durch die langen Wartezeiten im schulmedizinischen Bereich kommt es häufig zu einer Verschleppung der Therapie und damit zu einer deutlichen Verschlimmerung der Symptome. Menschen die bereit sind, für die Beseitigung psychischer Probleme in die eigene Tasche zu greifen und die Behandlung selbst zu finanzieren, gehen gerne zum Heilpraktiker.

Hintergrundinformationen – Psychotherapie in Deutschland

In Deutschland haben rund 18 Millionen Menschen Bedarf an Psychotherapie – das sind ca. 28 Prozent der Bevölkerung. Trotz der in eigener Praxis tätigen, knapp 27.000 krankenkassenzugelassenen Psychotherapeutinnen und -therapeuten, wird die psychotherapeutische Versorgung als Krankenkassenleistung von vielen Patienten und Psychotherapeuten als deutlich unzureichend bewertet. Mehrere Studien verweisen auf den Versorgungsmangel in der Psychotherapie.

Hauptkritikpunkte sind u.a. die langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz (in manchen Bereichen bis zu neun Monaten) sowie eine fehlende Balance in der Verteilung von Praxen in Städten bzw. auf dem Land.

Sämtliche bislang von der Politik und den Fachverbänden eingeleiteten Maßnahmen haben nicht spürbar zu einer Verbesserung der Situation beigetragen.

Das bedeutet, dass Menschen mit einem hohen Leidensdruck oder Erkrankungen wie Depressionen (die immerhin die zweithöchste Anzahl von Krankschreibungen in Deutschland verursachen) deutlich unterversorgt sind.

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