© iStock.com/wildpixel

Arbeitsgruppe Corona

Analyse in Zeiten der Krise

Die Arbeitsgruppe Corona, kurz AG Corona, ist ein Gremium der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften und setzt sich aus Expertinnen und Experten aus acht verschiedenen Berufsverbänden zusammen.

 

Die aktuelle Rechtslage

Tagtäglich analysiert die AG Corona anhand der zur Verfügung stehenden Allgemeinverordnungen, Auslegungs- und Vollzugshilfen die aktuelle Rechtslage und prüft inwiefern die gesetzlichen Vorgaben Einfluss auf die Tätigkeit in der Heilpraktikerpraxis und in der Heilpraktikerpraxis für Psychotherapie nehmen.

Das Problem: Die durch die Landesregierungen erlassenen Allgemeinverordnungen und Allgemeinverfügungen werden von den zuständigen Behörden vor Ort uneinheitlich umgesetzt. Das führt zu zahlreichen Fehlinterpretationen und einer zunehmenden Verunsicherung der Kolleginnen und Kollegen.

Da sich aktuell die Rechtslage nahezu stündlich ändern kann, hat sich die Arbeitsgruppe entschieden, den IST-Zustand in einem „Ampelsystem“ wiederzugeben. Diese „Ampeln“ werden von der AG Corona fortlaufend überprüft und je nach Notwendigkeit auf Grün, Gelb oder Rot gestellt.

Vorstellung Corona-AG

Ziele der Arbeitsgruppe Corona

Um die Patientinnen und Patienten bestmöglich vor möglichen Risiken und Fehlern zu schützen, entwickelt die AG Corona Orientierungshilfen für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, um Patientinnen und Patienten vor einer potenziellen medizinischen Behandlung, in der Praxis und bei Worst-Case-Szenario, bei „begründetem 2019-nCoV-Verdacht (z.B. durch fehlerhafte Patientenangaben) zu lenken.

Diese Orientierungshilfen werden von der AG Corona nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Dennoch kann die AG Corona durch die täglich neu hinzukommenden Informationen nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der
zur Verfügung gestellten Inhalte garantieren. Letztlich müssen jede Heilpraktikerin und jeder Heilpraktiker eigenverantwortlich und anhand der örtlichen Gegebenheiten (unter Beachtung der möglicherweise abweichenden Vorgaben des zuständigen Amtsarztes) entscheiden, ob und welche Behandlungen in der Praxis möglich sind. Wir bitten, auf das Datum der aktuellen Information zu achten.

Um den Kolleginnen und Kollegen in den Praxen in dieser schwierigen Zeit zur Seite zu stehen, hat die AG Corona einen Informationspool aufgebaut, um schnell und kompetent wichtige Fragen zu den derzeit praxisrelevanten Themen zu beantworten. Wir geben Auskunft zum rechtskonformen Arbeiten, zum Beispiel in Sachen Infektionsschutz (IfSG), und Werbung (HWG und UWG) und informieren zu Verdienstausfallregelungen auch im Rahmen einer Quarantäne.

Die AG Corona hat sich zum Ziel gesetzt, dem Wunsch des Gesetzgebers nach gemeinsamem Handeln aller Vertreter zu entsprechen. Wir kommunizieren als Gesamtkonferenz mit den Ministerien und Behörden.

Das bedeutet für uns zwingend ein einheitliches, strukturiertes und besonnenes Umgehen mit den jeweiligen Entscheidungsträgern. Durch dieses Vorgehen wirken wir einer Zersplitterung der Rechtsauslegung und Rechtsanwendung entgegen und schützen unseren Berufsstand vor einem unnötigen Shutdown durch die Corona-Krise.

Zielgruppe der Arbeitsgruppe Corona

Zielgruppe der AG-Corona sind die Vorstände der Berufsverbände und Fachgesellschaften der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften. Das heißt, jeder Berufsverband und jede Fachgesellschaft bleibt rechtlich selbständig und ist und bleibt der entscheidende Ansprechpartner seiner jeweiligen Mitglieder.

Wir stehen den Vorständen Rede und Antwort und stellen kostenlos Informationsmaterialien zur Verfügung, die von allen Berufsverbänden und Fachgesellschaften der Gesamtkonferenz genutzt und an die jeweiligen Mitglieder weitergegeben dürfen.

 

Haftung für Inhalte

Die AG Corona versteht sich als informeller Informationsdienst, der es sich zur Aufgabe macht, den Berufsverbänden und Fachgesellschaften Arbeitshilfen in Bezug auf die Berufsausübung in Zeiten der Corona-Pandemie bereitzustellen.

Wir sammeln öffentlich bereitgestellte Informationen zu gesetzlichen Regelungen und behördliche Aussagen und bereiten diese zur einfacheren Verwendung nach bestem Wissen für die Nutzer auf. Die Inhalte dieser Seiten dienen lediglich der Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Insbesondere übernehmen wir für die Richtigkeit der bereitgestellten Inhalte keine Haftung. Der Nutzer ist im Zweifel gehalten, die abgerufenen Informationen individuell
nachzuprüfen.

Bildquelle: iStock/wildpixel

 

© iStock.com/Chinnapong

Heilpraktiker für Psychotherapie

Zahlen und Fakten zum Berufsstand

Der Beruf Heilpraktikerin/Heilpraktiker für Psychotherapie ist seit 1993 ein anerkannter Freier Beruf auf der Basis des Heilpraktikergesetzes und eines wegweisenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, 21. Januar 1993, Az. 3 C 34.90). Er ist im deutschen Gesundheitswesen unverzichtbar für die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung.

Über 10.000 Berufsangehörige sind in ihren eigenen Praxen mit täglich rund 27.000 Patientenkontakten tätig. Das entspricht über neun Millionen Patientenkontakten im Jahr.

Die psychotherapeutische Behandlung durch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für Psychotherapie ist trotz der fehlenden Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen immer mehr gefragt und ein unverzichtbarer Bestandteil der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland.

Aufgrund der fehlenden Kostenübernahme entlasten sie die gesetzlichen Krankenkassen jährlich mit ca. 226 Millionen Euro. Nur rund zehn Prozent der Selbstzahler sind privat krankenversichert.

Fakten zum Beruf

Die Wartezeit auf einen kassenfinanzierten Therapieplatz beträgt nach wie vor durchschnittlich 20 Wochen – auch nach der Strukturreform der Psychotherapierichtlinien. Bei Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern für Psychotherapie gibt es hingegen keine langen Wartezeiten. Sie bieten schnell Termine an. Dies ist extrem hilfreich für Menschen in psychischen Ausnahmesituationen sowie bei akuten Konflikten, Problemen und Krisen.

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für Psychotherapie unterliegen – genau wie die approbierten ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten – zahlreichen gesetzlichen Vorschriften und der Kontrolle durch die Gesundheitsämter, u.a. Behörden.

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für Psychotherapie verfügen über qualifizierende Aus- und Fortbildungen, ohne die sie die amtlichen Überprüfungen nicht bestehen würden. Zudem könnten sie sich auch ohne entsprechende Qualifizierung auf dem freien Markt nicht behaupten.

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für Psychotherapie unterstellen sich der Berufsordnung und Berufsaufsicht ihres Berufsverbandes. Sie vertreten ein breites Spektrum psychotherapeutischer Methoden über die sog. „Richtlinienverfahren“ hinaus und werden damit der Patientennachfrage und Behandlungsbedürftigkeit psychischer und psychosomatischer Krankheiten gerecht.

Welche Gründe führen häufig zu einer heilpraktischen, psychotherapeutischen Behandlung:

Menschen mit langen Leidenswegen, die bereits das gesamte Spektrum der krankenkassenfinanzierten Methoden durchlaufen haben, entscheiden sich häufig für eine heilpraktische, psychotherapeutische Bahandlung. Sie versprechen sich hier einen anderen Lösungsansatz.

Menschen, die nicht wollen, dass sich eine Psycho-Diagnose in der Akte ihres Arztes und damit auch bei ihrer Krankenkasse befindet, entscheiden sich häufig für eine Behandlung durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie. Denn: Unter Umständen kann die Diagnose das berufliche Fortkommen hindern. Gerade in Beamtenlaufbahnen wird das immer wieder deutlich.

Durch die langen Wartezeiten im schulmedizinischen Bereich kommt es häufig zu einer Verschleppung der Therapie und damit zu einer deutlichen Verschlimmerung der Symptome. Menschen die bereit sind, für die Beseitigung psychischer Probleme in die eigene Tasche zu greifen und die Behandlung selbst zu finanzieren, gehen gerne zum Heilpraktiker.

Hintergrundinformationen – Psychotherapie in Deutschland

In Deutschland haben rund 18 Millionen Menschen Bedarf an Psychotherapie – das sind ca. 28 Prozent der Bevölkerung. Trotz der in eigener Praxis tätigen, knapp 27.000 krankenkassenzugelassenen Psychotherapeutinnen und -therapeuten, wird die psychotherapeutische Versorgung als Krankenkassenleistung von vielen Patienten und Psychotherapeuten als deutlich unzureichend bewertet. Mehrere Studien verweisen auf den Versorgungsmangel in der Psychotherapie.

Hauptkritikpunkte sind u.a. die langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz (in manchen Bereichen bis zu neun Monaten) sowie eine fehlende Balance in der Verteilung von Praxen in Städten bzw. auf dem Land.

Sämtliche bislang von der Politik und den Fachverbänden eingeleiteten Maßnahmen haben nicht spürbar zu einer Verbesserung der Situation beigetragen.

Das bedeutet, dass Menschen mit einem hohen Leidensdruck oder Erkrankungen wie Depressionen (die immerhin die zweithöchste Anzahl von Krankschreibungen in Deutschland verursachen) deutlich unterversorgt sind.

Bildquelle: © iStock.com/Chinnapong