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Der Heilpraktikerberuf steht für Patientensicherheit und Qualität

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker haben ein umfangreiches Berufsrecht und eine Berufsordnung

Es gibt im Gesundheitswesen zahlreiche landes- und bundesgesetzliche Normen, wie z.B. das Infektionsschutzgesetz, das Patientenrechtegesetz, das Arzneimittelgesetz oder das Medizinproduktegesetz. Diese Gesetze gelten für den Heilpraktikerberuf wie für den Arztberuf gleichermaßen.

Das Heilpraktikergesetz wurde im Jahr 2016 aktualisiert. Seitdem regeln bundeseinheitliche Überprüfungsleitlinien mit mehr Gewichtung auf Patientenschutz den Heilpraktikerberuf.

Für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker gelten grundsätzlich die gleichen Sorgfaltspflichten wie für Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner.

Die Heilpraktiker-Berufsordnung besteht im Wesentlichen aus rechtlich bindenden Regelungen und geht in vielen Punkten sogar darüber hinaus. Sie ist folglich ein rechtliches Regelwerk – kein unverbindliches Hinweisheft.

Für die Heilpraktikerausbildung und -überprüfung ist umfangreiches, medizinisches Wissen notwendig

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker erhalten ihre Erlaubniserteilung von kommunalen Gesundheitsbehörden und verfügen über ein klar geregeltes und verbindliches Wissen, welches vor der Erlaubniserteilung nachgewiesen werden muss.

Im März 2018 traten bundeseinheitliche Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktiker-Anwärterinnen und -Anwärtern in Kraft (bundeseinheitliche Vorgaben; Überprüfungsmodalitäten auf Länderebene). Die Erlaubnis wird nur nach bestandener amtlicher Überprüfung erteilt, die der Patientensicherheit dient.

Die Ausbildung erfolgt zumeist in privaten Heilpraktikerschulen und ist selbstfinanziert. Die durchschnittliche Dauer beträgt 2-3 Jahre exklusive der Vorbereitungszeit auf die Überprüfung, oder einer gegebenenfalls anfallenden Assistenzzeit. Um die Überprüfung zu bestehen, ist umfangreiches, medizinisches Wissen notwendig.

Invasive Therapiemethoden wie Injektionstechniken sind Bestandteil der Heilpraktikerausbildung und gehören zum Kanon der Heilpraktiker-Überprüfung.

Das Mindestalter für die Überprüfung beträgt 25 Jahre. (§ 2 Abs. 1 lit. a DVO-HeilprG).

Der Heilpraktikerberuf hat sich über Jahrzehnte eine tragende Ethik und ein Aus- und Fortbildungssystem geschaffen, das modernen Anforderungen entspricht.

Die meist nur außerhalb der akademischen Medizin gelehrten Therapiemethoden der Erfahrungsheilkunde werden von privaten Schulen, Akademien, Berufs- und Fachverbänden gelehrt und oft zertifiziert. Die für deren Ausübung erforderlichen sicherheitsrelevanten Aspekte sind bereits leitlinienentsprechend rechtssichere Inhalte der amtsärztlichen Überprüfungen.

Nicht gegeneinander, sondern miteinander – Heilpraktiker- und Ärzteschaft

In aller Regel waren Patientinnen und Patienten, bevor sie in eine Heilpraktikerpraxis gehen, bereits bei einem Arzt bzw. einer Ärztin, oder sie befinden sich parallel in ärztlicher Behandlung und damit auch Kontrolle.

Eine Weiter-Verweisung oder Rück-Verweisung an einen Arzt bzw. eine Ärztin ist für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker selbstverständlich, wenn die Notwendigkeit besteht. Sie sind darin ausgebildet, diese durch anerkannte klinische Diagnostik festzustellen und ihre Behandlungsgrenzen zu kennen und einzuhalten.

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sind wertvolle Gesundheitswächter – ein wesentlicher Inhalt der Heilpraktikerüberprüfung ist die Früherkennung von gefährlichen oder infektiösen Erkrankungen mit nachfolgender Weiterleitung in ärztliche Behandlung, bzw. auch Meldung von Verdachtsfällen nach dem Infektionsschutzgesetz.

Zahlreiche Ärztinnen und Ärzte empfehlen bei bestimmten Erkrankungen die Behandlung durch eine Heilpraktikerin bzw. einen Heilpraktiker. Insbesondere durch die Behandlung chronisch Erkrankter entlasten sie in Zeiten des Ärztemangels die überfüllten ärztlichen Praxen und knappe Budgets.

Ein hoher Anteil niedergelassener Ärztinnen und Ärzte befürwortet die (begleitende) heilpraktische Behandlung oder toleriert sie. Dies entspricht dem Trend: Immer mehr Menschen – nach neusten Umfragen zwei Drittel der Bürgerinnen und Bürger – wünschen sich eine intensivere Zusammenarbeit zwischen der Schulmedizin und der heilpraktischen Komplementärmedizin.

Der Heilpraktikerberuf: Ganz sicher!

Dass Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sehr sicher arbeiten, belegen die extrem geringen Schadensfälle. Beispielsweise lässt sich dies in der Stellungnahme des Ministeriums für Soziales und Integration BW (Drucksache 16 /4530 vom 23.07.2018) klar erkennen:

„Fälle, in denen Patientinnen und Patienten in Baden-Württemberg durch fehlerhafte oder unterlassene Behandlung zu Schaden gekommen sind, sind dem Ministerium für Soziales und Integration auch unter Berücksichtigung der eingeholten Stellungnahmen nicht bekannt.“

Die Berufshaftpflichtversicherung der Heilpraktikerschaft kostet durchschnittlich nur rund 150 – 300 Euro pro Jahr. Dieser Betrag ist extrem niedrig im Vergleich zu anderen medizinischen Berufen. Dies dokumentiert die Sorgfalt und das sehr niedrige Risiko bei heilpraktischen Behandlungen, denn der Betrag errechnet sich aus den Schadensbilanzen.

Außerdem unterliegen Medikamente mit starken Nebenwirkungen der ärztlichen Verschreibungspflicht. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker arbeiten nur mit Stoffen bzw. verordnen nur Stoffe, die nicht der ärztlichen Verschreibungspflicht unterliegen.

Daher ist das Behandlungsrisiko durch sehr risikoarme Verfahren erheblich minimiert. Die äußerst seltenen negativen Vorkommnisse sind sehr bedauerlich, deren Ursachen liegen jedoch nicht in einer mangelnden Regulierung. Für den Heilpraktikerberuf bestehen grundsätzlich die gleichen oder sogar strengere Anforderungen wie für alle anderen Berufe im Gesundheitswesen. Die bereits geltenden zahlreichen Regularien zur Gewährleistung der Patientensicherheit sind deshalb absolut ausreichend. Wer sich strikt an alle geltenden Gesetze hält, kann kaum Gefahr laufen, Patienten zu gefährden oder ihnen gar zu schaden.

Für das Selbstbestimmungsrecht von Patientinnen und Patienten

Die Wirksamkeit vieler heilpraktischer Methoden ist inzwischen wissenschaftlich belegt bzw. sind die Grundlagen der heilpraktischen Methoden wissenschaftlich erklärbar.

Unabhängig von der Wissenschaftlichkeits-Diskussion sollten jedoch die positiven Erfahrungen der Patientinnen und Patienten mehr Beachtung finden und im Vordergrund stehen.

Diese haben sich immer wieder von der heilenden Wirkung der Erfahrungsheilkunde überzeugen können. Sie fordern, auch in Zukunft dieses Angebot in Anspruch nehmen zu können.

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sorgen dafür, dass traditionelle Heilverfahren der Naturheilkunde (auch als Kulturgüter im Sinne von UNESCO oder WHO anerkannt) bis heute erhalten geblieben sind.

Die freie Wahl der Patientinnen und Patienten nicht unnötig stark einschränken

Patientinnen und Patienten haben ein grundgesetzlich verbrieftes Recht auf eine umfassende medizinische Versorgung – auch durch Angehörige des Heilpraktikerberufs. Außerdem besteht das Recht auf freie Weltanschauung. Patientinnen und Patienten haben einen Anspruch darauf, sowohl (ergänzende) Therapieverfahren als auch den Behandler frei zu wählen (Grundgesetz, Art. 2 und Art. 4).

Der Heilpraktikerberuf stärkt das Grundrecht der Patienten und Bürger auf freie Wahl von Therapeut und Therapieverfahren, wie es seit über 80 Jahren durch das Heilpraktikergesetz besteht.

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Arbeitsgruppe Corona

Analyse in Zeiten der Krise

Die Arbeitsgruppe Corona, kurz AG Corona, ist ein Gremium der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften und setzt sich aus Expertinnen und Experten aus acht verschiedenen Berufsverbänden zusammen.

 

Die aktuelle Rechtslage

Tagtäglich analysiert die AG Corona anhand der zur Verfügung stehenden Allgemeinverordnungen, Auslegungs- und Vollzugshilfen die aktuelle Rechtslage und prüft inwiefern die gesetzlichen Vorgaben Einfluss auf die Tätigkeit in der Heilpraktikerpraxis und in der Heilpraktikerpraxis für Psychotherapie nehmen.

Das Problem: Die durch die Landesregierungen erlassenen Allgemeinverordnungen und Allgemeinverfügungen werden von den zuständigen Behörden vor Ort uneinheitlich umgesetzt. Das führt zu zahlreichen Fehlinterpretationen und einer zunehmenden Verunsicherung der Kolleginnen und Kollegen.

Da sich aktuell die Rechtslage nahezu stündlich ändern kann, hat sich die Arbeitsgruppe entschieden, den IST-Zustand in einem „Ampelsystem“ wiederzugeben. Diese „Ampeln“ werden von der AG Corona fortlaufend überprüft und je nach Notwendigkeit auf Grün, Gelb oder Rot gestellt.

Vorstellung Corona-AG

Ziele der Arbeitsgruppe Corona

Um die Patientinnen und Patienten bestmöglich vor möglichen Risiken und Fehlern zu schützen, entwickelt die AG Corona Orientierungshilfen für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, um Patientinnen und Patienten vor einer potenziellen medizinischen Behandlung, in der Praxis und bei Worst-Case-Szenario, bei „begründetem 2019-nCoV-Verdacht (z.B. durch fehlerhafte Patientenangaben) zu lenken.

Diese Orientierungshilfen werden von der AG Corona nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Dennoch kann die AG Corona durch die täglich neu hinzukommenden Informationen nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der
zur Verfügung gestellten Inhalte garantieren. Letztlich müssen jede Heilpraktikerin und jeder Heilpraktiker eigenverantwortlich und anhand der örtlichen Gegebenheiten (unter Beachtung der möglicherweise abweichenden Vorgaben des zuständigen Amtsarztes) entscheiden, ob und welche Behandlungen in der Praxis möglich sind. Wir bitten, auf das Datum der aktuellen Information zu achten.

Um den Kolleginnen und Kollegen in den Praxen in dieser schwierigen Zeit zur Seite zu stehen, hat die AG Corona einen Informationspool aufgebaut, um schnell und kompetent wichtige Fragen zu den derzeit praxisrelevanten Themen zu beantworten. Wir geben Auskunft zum rechtskonformen Arbeiten, zum Beispiel in Sachen Infektionsschutz (IfSG), und Werbung (HWG und UWG) und informieren zu Verdienstausfallregelungen auch im Rahmen einer Quarantäne.

Die AG Corona hat sich zum Ziel gesetzt, dem Wunsch des Gesetzgebers nach gemeinsamem Handeln aller Vertreter zu entsprechen. Wir kommunizieren als Gesamtkonferenz mit den Ministerien und Behörden.

Das bedeutet für uns zwingend ein einheitliches, strukturiertes und besonnenes Umgehen mit den jeweiligen Entscheidungsträgern. Durch dieses Vorgehen wirken wir einer Zersplitterung der Rechtsauslegung und Rechtsanwendung entgegen und schützen unseren Berufsstand vor einem unnötigen Shutdown durch die Corona-Krise.

Zielgruppe der Arbeitsgruppe Corona

Zielgruppe der AG-Corona sind die Vorstände der Berufsverbände und Fachgesellschaften der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften. Das heißt, jeder Berufsverband und jede Fachgesellschaft bleibt rechtlich selbständig und ist und bleibt der entscheidende Ansprechpartner seiner jeweiligen Mitglieder.

Wir stehen den Vorständen Rede und Antwort und stellen kostenlos Informationsmaterialien zur Verfügung, die von allen Berufsverbänden und Fachgesellschaften der Gesamtkonferenz genutzt und an die jeweiligen Mitglieder weitergegeben dürfen.

 

Haftung für Inhalte

Die AG Corona versteht sich als informeller Informationsdienst, der es sich zur Aufgabe macht, den Berufsverbänden und Fachgesellschaften Arbeitshilfen in Bezug auf die Berufsausübung in Zeiten der Corona-Pandemie bereitzustellen.

Wir sammeln öffentlich bereitgestellte Informationen zu gesetzlichen Regelungen und behördliche Aussagen und bereiten diese zur einfacheren Verwendung nach bestem Wissen für die Nutzer auf. Die Inhalte dieser Seiten dienen lediglich der Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Insbesondere übernehmen wir für die Richtigkeit der bereitgestellten Inhalte keine Haftung. Der Nutzer ist im Zweifel gehalten, die abgerufenen Informationen individuell
nachzuprüfen.

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Gemeinsame Abschlusserklärung

der 1. Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften

Bei der 1. Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften am 26. September 2018 in Kassel gab es uneingeschränkte Einigkeit in allen grundsätzlichen berufspolitischen Fragen. Es herrschte eine sehr harmonische und kollegial-konstruktive Atmosphäre.

Die Teilnehmer waren sich einig darüber, Kräfte und Kompetenzen zu bündeln. Es wurden konkrete Schritte zur Formulierung einer modernen und zukunftsfähigen Berufsordnung der Heilpraktiker unternommen.

 

Vertrauensvolle Zusammenarbeit und gemeinsames Auftreten

Auch waren die Teilnehmer geschlossen der Meinung, dass diese Veranstaltung ein Gewinn für den Berufsstand ist. Hierdurch wurde ein wichtiger Grundstein für vertrauensvolle Zusammenarbeit und für gemeinsames Auftreten gegenüber Öffentlichkeit und Politik gelegt.

Einstimmig sprachen sich alle Teilnehmer für eine transparente und vernetzte Kommunikation aus, für gemeinsames Handeln und konzertiertes Vorgehen aller Verbände. Deshalb wird sich die Gesamtkonferenz sowohl regelmäßig als auch anlassbezogen treffen.

Die Anwesenden freuten sich über die rege Teilnahme beim ersten Treffen und auf künftige, für alle Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften offene, Gesamtkonferenzen.

Wir arbeiten zusammen. Wir treffen uns wieder. Gemeinsam in die Zukunft!

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Für Vielfalt und Selbstbestimmung

Die beiden gewählten Sprecher der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften, Elvira Bierbach und Christian Blumbach, sprechen im Interview über die aktuelle politische Lage, ihre Bedenken und über die Folgen, die eine Reform des Berufsstandes ohne die Mitwirkung der Heilpraktiker in Deutschland hätte.

In den letzten Monaten haben einige Negativschlagzeilen für Aufruhr in der Heilpraktikerschaft gesorgt. Wie ist Ihre Einschätzung zur aktuellen politischen Lage?

Elvira Bierbach: Zurzeit herrschen leider viel Unkenntnis und Falschinformation in Bezug auf die tägliche Arbeit und das Wirken der Heilpraktiker. Ein gewisses Maß an Verantwortung obliegt hier auch uns Heilpraktikerverbänden. Vielleicht haben wir in einigen Fällen die Öffentlichkeit nur unzureichend informiert. Vor allem aber ist diese Lage der äußerst einseitigen und verzerrten Darstellung in den Medien geschuldet.

Christian Blumbach: Aus den politischen Ebenen gibt es hingegen viele positive Stellungnahmen: Das rührt daher, dass die allermeisten Heilpraktiker ihren Beruf sehr verantwortungsbewusst ausführen – und Politiker sich dessen bewusst sind. Viele Politiker sind selbst regelmäßig bei Heilpraktikern in Behandlung und wissen um deren Stärken. Die äußerst seltenen negativen Vorkommnisse sind bedauerlich, rechtfertigen aber keinesfalls ein Berufsverbot oder weitere Beschränkungen der Behandlungsfreiheit des Heilpraktikerberufs. Die bestehenden Gesetze und Regularien sind absolut ausreichend. Wer sich strikt an alle geltenden Gesetze hält, kann kaum Gefahr laufen, Patienten zu gefährden oder ihnen gar zu schaden.

Trotz der positiven Resonanz seitens der Politik: Wo drückt der Schuh? Welche Bedenken haben Sie?

Elvira Bierbach: Unsere größten Bedenken sind, dass man gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Ausbildung sowie der Berufsausübung ohne tiefergehende Kenntnis der realen Verhältnisse und ohne unsere Beteiligung und Expertise schafft. Es besteht die Gefahr, dass durch eine überzogene Regulierung den Patienten wesentlich mehr Heilungschancen genommen als zusätzliche Sicherheiten geboten werden.

Christian Blumbach: Zur Freiheit des Einzelnen gehört auch das Recht auf Selbstbestimmung über seinen eigenen Körper. Wir wollen die Vielfalt und die Selbstbestimmung im Gesundheitswesen erhalten. Unserer Überzeugung nach braucht Deutschland Patientensouveränität und damit auch die freie Arzt- und Therapeutenwahl. Das sind die Grundsätze, für die jeder Heilpraktiker eintritt.

 

Werden wir etwas konkreter: Gibt es Forderungen, die Sie explizit an Politiker richten?

Elvira Bierbach: Bei einer eventuellen Reformierung des Berufsstandes wäre der Sache dienlich, bei diesen Entscheidungen die Erfahrungen und Kompetenzen der Heilpraktikerverbände zu berücksichtigen! Wir wollen aktiv mitwirken bei einer möglichen Neuregelung und bieten gerne Expertise, konkrete Vorschläge und praktische Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung an!

 

In der Kritik steht immer wieder die Qualitätssicherung. Welche Stellschrauben sehen Sie hierfür im Heilpraktikerwesen?

Christian Blumbach: Wir stehen für Patientensicherheit und gute Patientenversorgung – das belegen die extrem niedrigen Schadensfälle bei kontinuierlich steigenden Patientenzahlen! Dies können wir besser dokumentieren durch noch mehr Transparenz im Heilpraktikerwesen. Hier sind wir jederzeit für Gespräche offen, um Möglichkeiten zu finden. Sehr gerne unterstützen wir auch mit Expertise und Fachleuten bei der Gestaltung und Umsetzung.

Elvira Bierbach: Tatsächlich gibt es in unserem Beruf seit vielen Jahre verschiedenste Maßnahmen zur Qualitätssicherung, z. B. Sachkundenachweise und ein Fortbildungszertifikat für Heilpraktiker. Wir befürworten ausdrücklich qualitätssichernde Maßnahmen wie verpflichtende Hygieneschulungen nach dem Modell des Bundeslands Hessen oder auch eine lückenlose Kontrolle der Praxen bzgl. Hygiene und Sicherheit durch routinemäßige amtsärztliche Praxisbegehungen. Zudem sehen wir Potenzial beim Beschwerde- und Fehlermanagement. Auf diese Weise können sich Patienten leichter informieren – und unsachgemäße Behandlungen können leichter entdeckt werden.

 

Welchen Stellenwert hat der Heilpraktikerberuf in Corona-Zeiten?

Elvira Bierbach: Im internationalen Vergleich hat Deutschland ein sehr gutes Gesundheitssystem – mit zwei Heilberufen. Denn neben dem Arztberuf gibt es noch den Heilpraktikerberuf, dem sich in dieser schwierigen Zeit die Patienten zuwenden können, wenn sie z. B. Schmerzen oder Ängste haben. Allerdings behandeln wir ausdrücklich keine SARS-CoV-2-Infektion bzw. COVID-19-Erkrankung. Das ist uns durch das Infektionsschutzgesetz verboten! Bei einem entsprechenden Verdacht kommen wir unserer Meldepflicht nach!

Christian Blumbach: Heilpraktiker respektieren und achten ihre gesetzlichen Grenzen und die entsprechenden aktuellen Bestimmungen der Ministerien und regionalen Behörden sehr genau. Im Akutfall und wenn es dringend erforderlich ist, sind sie für ihre Patienten da und bieten – unter Beachtung der gestiegenen Anforderungen an die Hygiene – aktuell medizinisch notwendige Versorgungsleistungen an. Wir Heilpraktiker unterstützen als verlässliche und verantwortungsvolle Partner das Gesundheitssystem dort, wo es Sinn macht – auch und gerade in der Corona-Krise!

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Bericht von der 5. Gesamtkonferenz

Über die 5. Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften

Am 25. März 2020 fand die 5. Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften statt. Die Runde hat sich auch dieses Mal wieder vergrößert: 40 Teilnehmende repräsentierten insgesamt 13 Heilpraktikerverbände und 21 Fachgesellschaften. Aufgrund der Schutzmaßnahmen während der Corona-Epidemie mussten wir aber auf einen virtuellen Konferenzraum ausweichen.

 

Die Corona-AG

Selbstverständlich war das Thema Corona sehr präsent: Wie können wir den Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern in dieser Zeit konkret helfen? Jedes Bundesland hat andere Vorschriften, die sich kurzfristig wieder ändern – wie informieren wir unsere Mitglieder? Diese und weitere Fragen wird zukünftig die Corona-Arbeitsgruppe bearbeiten und klären – hierfür haben sich spontan Kolleginnen und Kollegen aus sechs verschiedenen Verbänden zu einem Kompetenzteam zusammengeschlossen, das ab sofort in engem Austausch steht und die Kollegenschaft regelmäßig informiert.

 

Das Rechtsgutachten des Bundesministeriums

Das Rechtsgutachten des Bundesgesundheitsministeriums wurde erörtert sowie diesbezügliche Aktivität von Heilpraktikerverbänden. Auch in dieser Angelegenheit ist die Abstimmung der Verbände untereinander und Bündelung der Initiativen ein erklärtes Ziel. Unser Berufsstand steht vor einer großen Herausforderung, aber darin liegt auch eine historische Chance, die wir ergreifen wollen! Gemeinsam sind wir handlungsfähig und stark.

Über die Heilpraktikerausbildung

Zur Strategie hinsichtlich der Heilpraktikerausbildung hielten Vertreter von verschiedenen Verbänden aufschlussreiche Referate. Informationsaustausch sowie zielführendes Miteinander wurden vereinbart: Das Thema Heilpraktikerausbildung wird mit großem Einsatz bearbeitet, um auf mögliche Entwicklungen gut vorbereitet zu sein.

 

In kollegialer Gemeinschaft die Herausforderungen meistern

Die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften ist kein neuer Verband und auch kein weiterer Verein. Die Gesamtkonferenz ist ein „runder Tisch“ für Informationsaustausch und ein Bündnis für Kompetenz- und Kräftebündelung mit dem Ziel, effektiv und strategisch abgestimmt Berufspolitik zu machen – und unsere Ziele gemeinsam zu erreichen.

Gerade die letzten Tage haben uns gezeigt, wie wichtig, effektiv und erfreulich kollegiale Zusammenarbeit verschiedenster Verbände und Gesellschaften in schwierigen Zeiten ist! Wir wollen in kollegialer Gemeinschaft die aktuellen Herausforderungen angehen – genau jetzt! Für die Zukunft unserer Mitglieder und unseres Berufsstands.

Unser Zusammenschluss ist noch jung – hat aber in kurzer Zeit schon sehr positive Ergebnisse und erfolgreiche Kooperationen ermöglicht. Alle Verbände und Fachgesellschaften, die sich uns anschließen wollen, sind herzlich eingeladen

Wir unterstützen uns gegenseitig und bündeln unsere Kräfte. Gemeinsam sind wir stark!

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