Empirisches BMG-Gutachten: Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sind fester Bestandteil der ambulanten Gesundheitsversorgung

Empirisches Gutachten zum Heilpraktikerwesen des Bundesministeriums für Gesundheit liegt vor

Mit dem vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragten Empirischen Gutachten zum Heilpraktikerwesen liegt erstmals eine bundesweite Studie vor, die den Heilpraktikerberuf auf eine solide empirische Basis stellt. Die Untersuchung schließt eine langjährige Lücke in der gesundheitspolitischen Datenlage und bietet belastbare Informationen zu Struktur, Qualifikation und Tätigkeit von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern in Deutschland.

Das Gutachten beleuchtet zentrale Aspekte des Berufes – darunter Bildungswege, berufliche Praxis, Absicherung, Organisationsformen sowie die Rolle der sektoralen Heilpraktikererlaubnisse in Psychotherapie und Physiotherapie. Ziel war es, die bislang fragmentarische Faktenlage durch repräsentative und wissenschaftlich fundierte Daten zu ersetzen.

Wesentliche Aussagen des Gutachtens

  • Hohe Ausbildungs- und Fortbildungsbereitschaft: Die Befragung zeigt ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Fortbildungsaktivität innerhalb der Heilpraktikerschaft. Der Zugang zum Beruf erfolgt über unterschiedliche, vielfach qualifizierende Bildungswege.
  • Starke ambulante Verankerung: Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sind fester Bestandteil der ambulanten Versorgung und arbeiten in enger Abstimmung mit Patientinnen und Patienten – häufig über lange Behandlungsverläufe hinweg.
  • Methodenvielfalt und Patientenorientierung: Das Spektrum reicht von komplementären bis hin zu wissenschaftsorientierten Verfahren. Der Methodenpluralismus spiegelt die tatsächliche Nachfrage wider und ergänzt die schulmedizinische Versorgung in vielen Fällen sinnvoll. Damit leisten Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des überlasteten Versorgungssystems.
  • Einbindung in das deutsche Gesundheitswesen: Die Ergebnisse bestätigen, dass Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker eine wesentliche Ergänzung zur konventionellen medizinischen Versorgung darstellen. Insbesondere im ambulanten Bereich befördern Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker die Versorgung. Oft kooperieren sie – unter rechtlich erschwerten Vorgaben – mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und anderen ambulant tätigen Gesundheitsberufen.

Heilpraktikerschaft ist wesentliche Ergänzung
medizinischer Versorgung

Ein zentrales Ergebnis wird im Gutachten wie folgt zusammengefasst:
Ein Schwerpunkt des Gutachtens liegt auf der Frage der Einbindung der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in das deutsche Gesundheitssystem, das überwiegend auf die wissenschaftlich orientierte Medizin und die GKV ausgerichtet ist. Die Ergebnisse bestätigen, dass Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker hauptsächlich im Bereich der komplementären und alternativen Medizin tätig sind und so eine wesentliche Ergänzung zur konventionellen medizinischen Versorgung darstellen. Insbesondere im ambulanten Bereich befördern Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker die Versorgung; oft kooperieren sie auch mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und anderen ambulant tätigen Gesundheitsberufen. Die Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie mit stationären Einrichtungen unter ärztlicher Leitung, wie Krankenhäusern und Reha-Kliniken, wird allerdings durch rechtliche Vorgaben erschwert. Die Musterberufsordnung für Ärztinnen und Ärzte untersagt diesen, eine gemeinsame medizinische Verantwortung mit Angehörigen anderer Fachberufe des Gesundheitswesens und fordert im § 29a Abs. 2 der MBO-Ä eine klare Abgrenzung ihrer Verantwortungsbereiche von denen anderer Fachberufe im Gesundheitswesen (vgl. Kapitel 6.3.1.1).14 “ (Seite 282).

Keine Hinweise auf Gefährdung –
Fakten statt Vorurteile

Besonders hervorzuheben: Das Gutachten findet keine belastbaren Hinweise auf Gefährdungen durch die Heilpraktikerschaft. Die Ergebnisse zeigen keinerlei Auffälligkeiten im Vergleich zu anderen Versorgungsbereichen. Pauschale Vorwürfe oder Narrative einer generellen Gefährdung lassen sich empirisch nicht stützen.

Bedeutung für Politik und Beruf

Die vorliegenden Ergebnisse schaffen eine neue Grundlage für eine sachliche gesundheitspolitische Debatte. Die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften (GDHP) begrüßt die Veröffentlichung ausdrücklich. Sie sieht darin die Chance, den Heilpraktikerberuf auf fundierter Basis noch stärker als bisher im Gesundheitswesen zu verankern – im Interesse der Patientinnen und Patienten sowie einer vielfältigen und zukunftsfähigen Gesundheitsversorgung.

Die GDHP wird sich aktiv und konstruktiv in den vom BMG angekündigten Dialogprozess einbringen.

Kontakt für Rückfragen

Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften (GDHP)
www.gesamtkonferenz-heilpraktiker.de
Kreuzstraße 32
33602 Bielefeld

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Ästhetische Behandlungen – Verantwortung, Patientensicherheit und Verbraucherschutz

Die Durchführung ästhetischer Behandlungen erfordert fundierte theoretische und praktische Fachkenntnis sowie ausbildergeprüfte Erfahrung.

Für die große Mehrheit der Heilpraktikerschaft steht die Behandlung von Beschwerden und Krankheiten im Mittelpunkt ihrer Praxistätigkeit.

 

Nachfrage nach ästhetischen Behandlungen steigt

Patientinnen und Patienten wünschen sich sowohl in ärztlichen als auch in heilpraktischen Praxen immer öfter ästhetische Maßnahmen. Auch ein Teil der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker bietet deshalb – neben den seit langem bewährten naturheilkundlich-komplementären Behandlungen – Methoden der ästhetischen Medizin an.

In den vergangenen Jahren ist eine zunehmende öffentliche Aufmerksamkeit für ästhetische Methoden zu beobachten: Insbesondere in sozialen Medien und Reality-Formaten werden Schönheitsoperationen – die ausschließlich durch Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden dürfen – massiv propagiert. Verschiedene minimalinvasive Maßnahmen angepriesen, zum Beispiel Injektionen mit Hyaluronsäure. Diese Entwicklung in der Berichterstattung geht nicht selten mit einer Verharmlosung der medizinischen Risiken minimalinvasiver Eingriffe einher.

Leider gibt es in diesem aktuell gehypten Markt immer häufiger auch unseriöse Angebote. Auffällig ist dabei, dass Gesetzesverstöße häufig aus dem Bereich nichtmedizinischer kosmetischer Dienstleistungen bekannt werden – insbesondere dort, wo invasive oder minimalinvasive Behandlungen außerhalb regulärer medizinischer Praxen und ohne die erforderliche fachliche Qualifikation angeboten werden.

 

Rechtliche Vorgaben und Risiken ästhetischer Behandlungen

Im Sinne des Patienten- und Verbraucherschutzes ist es daher notwendig, klare therapeutische Grenzen zu benennen, sachlich aufzuklären und auf die Einhaltung der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen hinzuweisen.

Die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften verurteilt ausdrücklich jeglichen Verstoß gegen geltendes Recht – in diesem Zusammenhang insbesondere gegen das Heilpraktikergesetz, das Arzneimittelgesetz und das Heilmittelwerbegesetz.

Der Einsatz verschreibungspflichtiger Arzneimittel ist für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker unzulässig. Wenn medizinisch erforderliche Substanzen nicht, nicht in wirksamer Konzentration oder nicht legal verfügbar sind, ist auf die Anwendung von Hyaluron grundsätzlich zu verzichten.

Vorher-Nachher-Darstellungen von beispielsweise Hyaluron-Unterspritzungen sind in Deutschland für rein ästhetische und damit medizinisch nicht notwendige Behandlungen unzulässig und strafbewehrt. Auch digital bearbeitete Bilder, die einen Behandlungserfolg suggerieren, fallen unter diese Vorschrift.

Von den Aufsichtsbehörden erwarten wir, dass bestehende Werbebeschränkungen konsequent kontrolliert und Verstöße wirksam geahndet werden.

Botulinumtoxin – umgangssprachlich „Botox“ – ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel mit einem hohen medizinischen Risikoprofil. Schwere systemische Nebenwirkungen sind auch bei ästhetischer Faltenbehandlung dokumentiert

„Botox-like-“, „Botox-light“ oder ähnlich genannte Präparate sind in ihrer Wirkung nicht mit Original-Botox-Injektionen vergleichbar. Dennoch ist die übliche ausführliche Aufklärung der Patientinnen und Patienten über die möglichen Risiken und Nebenwirkungen unbedingt erforderlich, ebenso die lückenlose Dokumentation beispielsweise der verwendeten Präparate.

Ästhetische Behandlungen mit Hyaluron bewegen sich im Grenzbereich zwischen heilkundlich begründeten und rein kosmetisch motivierten Maßnahmen und können zu schweren Nebenwirkungen führen. Die gebotene Sorgfaltspflicht muss deshalb uneingeschränkt beachtet werden.

 

Position der Heilpraktikerschaft: Verantwortung und Patientenschutz

Wir sprechen uns klar dafür aus, dass solche Behandlungen ausschließlich von Personen durchgeführt werden dürfen, die nachweislich über die dafür erforderliche Sach- und Fachkunde verfügen.

Mit Sorge beobachtet die Gesamtkonferenz, dass immer wieder Anbieterinnen und Anbieter aus dem Kosmetikbereich ohne heilkundliche Erlaubnis derartige Behandlungen durchführen. Diese Fälle stellen klare Verstöße gegen das Heilpraktikergesetz dar.

Die Durchführung ästhetischer Behandlungen erfordert fundierte theoretische und praktische Fachkenntnis sowie ausbildergeprüfte Erfahrung.

Im Mittelpunkt der heilpraktischen Arbeit stehen ausdrücklich naturheilkundliche und komplementäre Behandlungsansätze für Erkrankungen und nicht ästhetische Eingriffe.

Wir stehen für Patientensicherheit, Verbraucherschutz und verantwortungsvolle Ausübung der Heilkunde!

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Rezepturarzneimittel bei Infusionen – Chancen nutzen, Missbrauch vorbeugen, Patientensicherheit stärken

Rezepturarzneimittel bieten Chancen – aber nur, wenn Patientensicherheit, Rechtskonformität und verlässliche Informationen konsequent an erster Stelle stehen.

Rezepturarzneimittel sind ein wertvolles Instrument für naturheilkundliche und komplementäre Therapien: Patientinnen und Patienten erhalten in ärztlichen und heilpraktischen Behandlungen individuell auf sie abgestimmte Arzneimittel, sachkundig je nach Einzelfall verordnet.

Risiken durch standardisierte Infusionskonzepte und rechtliche Grauzonen

Die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften beobachtet jedoch mit Sorge, dass zunehmend Anbieter – insbesondere Apotheken im Versandhandel – die gesetzlichen Vorgaben des Arzneimittelgesetzes und des Heilmittelwerbegesetzes sehr flexibel anwenden und das Haftungsrisiko auf die Anwendenden verlagern.

Es werden immer häufiger zwar als Rezepturarzneimittel bezeichnete, jedoch tatsächlich einheitlich standardisierte „Infusionskonzepte“ angeboten. Dies sind oftmals potenziell riskante Mischpräparate, die keine Arzneimittel-Zulassung haben. Aus unserer Sicht läuft dies dem Patientenschutz zuwider.

Patientensicherheit und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben stärken

Die teilnehmenden Berufs- und Fachverbände der Gesamtkonferenz klären die Kolleginnen und Kollegen der Heilpraktikerschaft auf, warnen vor pharmakologischen und haftungsrechtlichen Risiken und gehen – wo dies möglich ist – rechtlich gegen Verstöße vor.

Wir halten es für dringend erforderlich, dass die Hersteller und Apotheken die bereits existierenden Bestimmungen konsequent einhalten und die Überwachung durch die zuständigen Stellen intensiviert wird.

Rezepturarzneimittel bieten Chancen – aber nur, wenn Patientensicherheit, Rechtskonformität und verlässliche Informationen konsequent an erster Stelle stehen.

Wir stehen für eine sichere, rechtlich und fachlich korrekte und verantwortungsvolle Anwendung von Rezepturarzneimitteln im Sinne des Patienten- und Verbraucherschutzes.

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Drip-Spa-Infusionen – Stellungnahme

Gesamtkonferenz lehnt die Anwendung von Drip-Spa-Infusionen ab

Die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften warnt ausdrücklich vor der Anwendung sogenannter Drip-Spa-Infusionen, die in letzter Zeit verstärkt auch in nicht-medizinischen Einrichtungen wie Spas, Kosmetiksalons und Fitness-Studios beworben und durchgeführt werden.

Diese intravenöse Verabreichung von Vitaminen, Mineralstoffen und anderen Substanzen wie z. B. Aminosäuren wird oft als schneller Weg zu mehr Energie, besserer Immunfunktion, attraktiverem Aussehen und gesteigertem Wohlbefinden dargestellt.

Aus unserer Sicht gibt es dafür keinen naturheilkundlich nachvollziehbaren Ansatz.

Die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften lehnt die Anwendung der sogenannten Drip-Spa-Infusionen ab.

Diese umgehen natürliche und physiologisch notwendige Prozesse im Körper und stellen für gesunde Personen ein unnötiges Risiko dar. Beispielsweise sind schwere allergische Reaktionen nicht auszuschließen.

Medizinisch begründete, therapeutische Infusionen hingegen sind eine bewährte und sichere Behandlungsmethode der modernen – auch komplementären – Medizin.

Die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften ist ein Kooperationsbündnis aus 40 Berufsverbänden und naturheilkundlichen Fachgesellschaften.

Gemeinsam treten wir für eine fundierte und verantwortungsbewusste Gesundheitsversorgung ein.
(Positionen)

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Homöopathie und Krebsbehandlung – wir unterstützen das VKHD-Positionspapier zu diesem wichtigen und komplexen Thema

Der Verband Klassischer Homöopathen Deutschlands e.V. (VKHD) hat auf seiner Website ein Positionspapier zum Thema »Komplementäre Krebsbehandlung mit Homöopathie und Selbstbehandlung bei Krebs« veröffentlicht.

Als Berufsverband homöopathisch arbeitender Heilpraktiker*innen stellt der VKHD seine Haltung zu verschiedenen Aspekten des Themas Homöopathie und Krebsbehandlung klar. Wir von der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktiker & Fachverbände unterstützen unseren teilnehmenden Verband VKHD mit seinem Positionspapier.

Link zum Positionspapier auf der VKHD-Website

Positionspapier

 

Die komplementäre Krebsbehandlung mit Homöopathie und der Wunsch nach einer Selbstheilung bei Krebs

Ein Positionspapier des Verbands klassischer Homöopathen Deutschlands e.V. (VKHD) zur Selbstbehandlung bei Krebs und zur komplementären Krebsbehandlung mit Homöopathie.

Heilpraktiker*innen, vor allem auch solche, die homöopathisch arbeiten, werden von Patient*innen oft wegen einer möglichen Krebsbehandlung konsultiert. Davon abgesehen, finden sich im Internet immer wieder auch Angebote zur Selbstbehandlung bei Krebs, und Betroffene tauschen Tipps in Netzforen aus. Welchen Stellenwert kann eine qualifiziert und professionell angewendete Homöopathie (1) bei der Behandlung krebskranker Menschen haben? Wie stehen wir als Verband zu homöopathischen Begleitbehandlungen einer konventionellen Krebstherapie und wie zu Versuchen einer Selbstheilung bei Krebs?

Krebs zählt weltweit nach wie vor zu den häufigsten Todesursachen. Allein in Deutschland leben über 4,6 Millionen Menschen mit dieser Diagnose (2). Die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten werden schon daran ersichtlich, dass bis zu 60% der Betroffenen begleitend zu ihrer konventionellen Krebstherapie komplementärmedizinische Verfahren nutzen und noch mehr sich dies wünschen.

Als Berufsverband homöopathisch arbeitender Heilpraktiker*innen möchte der VKHD seine Haltung zu folgenden Gesichtspunkten klarstellen:

1. Homöopathie kann als Begleittherapie sehr hilfreich sein.
In Anbetracht heutiger medizinischer Möglichkeiten bei vielen Krebsarten kommt eine homöopathische Behandlung grundsätzlich nur als Begleittherapie infrage. Studien belegen bei homöopathischer Begleitbehandlung eine Verbesserung der Lebensqualität, beispielsweise durch Linderung von Nebenwirkungen konventioneller Maßnahmen, und teilweise auch eine Verbesserung der Prognose (3). Bei einer Umfrage des VKHD gaben 99% derjenigen Befragten, die dies überhaupt anbieten, an, Krebspatient*innen generell nur begleitend zu einer fachärztlichen Behandlung und Kontrolle zu behandeln (4). Ausnahmen von diesem Prinzip sehen wir in Fällen, in denen keine konventionellen Therapieoptionen mehr zur Verfügung stehen.

2. Einzelfall-Erfolge sind nicht immer übertragbar.
Es gibt eine größere Zahl dokumentierter Behandlungserfolge einer homöopathischen Behandlung bei malignen Erkrankungen, bei denen ein bösartiger Tumor sich zurückgebildet hat. Diese Fälle treten jedoch nicht hinreichend häufig und regelmäßig auf, um eine solche Behandlung als therapeutische Alternative zu einer konventionellen Behandlung zu begründen.

3. Betroffene wünschen ein Miteinander der therapeutischen Ansätze.
Die Betroffenen wünschen ein Miteinander von konventioneller und komplementärer Medizin. Die wissenschaftliche Forschung stützt ein solches Miteinander. Die Realisierung setzt interdisziplinäres Denken und Handeln, Fachkompetenzen im jeweils eigenen Bereich sowie auch den Einbeziehung des Patienten oder der Patientin auf Augenhöhe voraus. Unter ethischen Aspekten halten wir es für geboten, ebenso den Wunsch der Patient*innen nach komplementärmedizinischer Begleitung zu respektieren, wie auch über Möglichkeiten und Grenzen der verschiedenen therapeutischen Optionen aufzuklären.

4. Eigenwirksamkeit unterstützen wir, Selbstbehandlung hat enge Grenzen.
Wir begrüßen die aktive Beteiligung von Patient*innen an ihrer Therapie und den damit eingebrachten Faktor der Ermutigung und Eigenwirksamkeit. Wir halten es in diesem Zusammenhang allerdings für unerlässlich, auch über medizinische Grenzen von Selbstbehandlung aufzuklären. Das betrifft neben der Beratung in der Praxis beispielsweise auch Vorträge zu Selbsthilfe bei Krebs und anderen schweren Erkrankungen (5).

5. Beratung darf nicht zur Unterlassung gebotener Maßnahmen führen.
Eine Beratung durch Heilpraktiker*innen kann das Abwägen aller Optionen mit einbeziehen, darf jedoch ebenso wenig wie eine Behandlung zur Unterlassung medizinisch gebotener Maßnahmen führen. Lehnt ein*e Patient*in ärztlich vorgeschlagene Maßnahmen aus Unkenntnis oder bloßer Verdrängung ab, ist entsprechende Aufklärung geboten. Zugleich respektieren wir jede informierte, wohl erwogene und autonome Patientenentscheidung und Behandelnde, die dies menschlich, therapeutisch, ethisch und rechtlich mitgetragen. Sind Behandlungsangebot und Patientenerwartungen jedoch nicht überein zu bringen, muss ein*e Heilpraktiker*in auch bereit sein, die Behandlung abzulehnen.
Auch eine begleitende Behandlung von an Krebs erkrankten Menschen stellt hohe fachliche, kommunikative und ethische Anforderungen an eine*n behandelnde*n Heilpraktikerin oder Heilpraktiker. Dies schließt die Bereitschaft ein, den Erkrankten in allen denkbaren Phasen und womöglich auch im Sterben zu begleiten. Anfänger*innen und Kolleg*innen ohne spezifische Weiterbildung raten wir hiervon ab. Fachlich qualifizierte, kompetente und erfahrene homöopathische Heilpraktiker*innen können nach unseren Erfahrungen einen wichtigen Platz in der begleitenden Behandlung einnehmen. Sie können dabei auch als Bindeglied zwischen medizinischen Laien und Hochschulmedizin fungieren.

Unsere Stellungnahme entspricht der durch Patientenrechte, verbandliche Berufsordnung mit Ethikrichtlinien, gesetzlich verankerte Sorgfaltspflichten, Patientenschutz und Rechtsprechung bereits gegebenen Sachlage. Sie respektiert ebenso den Grundsatz der Therapiefreiheit. Wir sind überzeugt, dass ein respektvolles Miteinander therapeutischer Ansätze und Berufe unter Einbezug der Patientinnen und Patienten die besten Ergebnisse bringt, und dafür setzen wir uns ein.

Ulm, im Oktober 2024
Vorstand und Beirat des VKHD
Ralf Dissemond, Carl Classen, Stefan Reis, Karen Schürmann, Andy Bleichner,
Bettina Henkel, Karen Lutze, Helmut Schnellrieder

 


(1) Überprüfte Therapeutenlisten qualifizierter homöopathisch arbeitender Heilpraktiker*innen fin-den Sie hier:
https://www.homoeopathie-zertifikat.de/index.php/therapeutensuche-menu
https://homoeopathie-qualitaet.de/therapeuten/

(2) Robert Koch-Institut (RKI) (2024): „Krebs in Deutschland für 2019/2020.“ Verfügbar unter: https://www.krebsdaten.de

(3) Frass, M., Lechleitner, P., Gründling, C. et al, „Homeopathic Treatment as an Add‐On Therapy May Improve Quality of Life and Prolong Survival in Patients with Non‐Small Cell Lung Cancer: A Prospective, Randomized, Placebo‐Controlled, Double‐Blind, Three‐Arm, Multicenter Study“. The Oncologist, e1930–e1955. DOI: 10.1002/onco.13548
Frenkel, M., Cohen, L., Peterson, N., et al. (2010). „Integrating Complementary and Integrative Medicine in Conventional Oncology Care: The American Experience.“ Journal of Cancer, 1, 244-253. DOI: 10.7150/jca.1.244

(4) Verband klassischer Homöopathen Deutschlands (VKHD, 2024). An homöopathische Heilprakti-ker*innen (nicht nur an Mitglieder) gerichtete Befragung.

(5) BKHD, DZVhÄ, VKHD (2009): Empfehlung zur Vermittlung homöopathischer Selbstbehandlung
https://www.aeha-buendnis.de/wp-content/uploads/2019/11/AEHA_Selbstbehandlung.pdf

Bildquelle: © Elvira Bierbach

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Heilpraktiker, Homöopathie, Impfen – Positionspapier des Verbands Klassischer Homöopathen Deutschlands e.V. (VKHD)

Aus Sicht der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktiker & Fachgesellschaften unterstützen wir unseren teilnehmenden Verband VKHD mit seinem Positionspapier.

Der Verband Klassischer Homöopathen Deutschlands e.V. (VKHD) hat im August auf seiner Website ein Positionspapier zum Thema „Heilpraktiker – Homöopathie – Impfen“ veröffentlicht.

Unter anderem formuliert der VKHD darin: „Medizinischen und gesetzlichen Anforderungen entsprechend erfolgt in der täglichen Praxis in jedem Einzelfall eine notwendige kritische Abwägung zur Beratung über geeignete Therapieoptionen und Präventionsmaßnahmen. Sachgemäß arbeitende Heilpraktiker*innen beraten entsprechend differenziert. […] Behauptungen, dass Homöopath*innen oder Heilpraktiker*innen Impfungen grundsätzlich ablehnen und damit auch eine Mit-Verantwortung für niedrige Impfquoten tragen, sind schlichtweg falsch.“

Aus Sicht der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktiker & Fachverbände unterstützen wir unseren teilnehmenden Verband VKHD mit seinem Positionspapier.

Bildquelle: © InsideCreativeHouse | stock.adobe.com

Eine Säule der Evidenzbasierten Medizin ist der Wunsch der Patientinnen und Patienten. Ein umfangreiches Aufklärungsgespräch ist hierfür die Basis. (Foto: Kirsten Oborny)

Achtung Verwechslungsgefahr! »Evidenzbasierte Medizin« ist nicht »wissenschaftliche Medizin«!

Der wissenschaftliche Nachweis der Wirksamkeit ist nur eine von drei Säulen der Evidenzbasierten Medizin (EbM)

Immer wieder wird der Heilpraktikerschaft vorgeworfen, ihre Diagnose- und Therapieverfahren seien nicht evidenzbasiert – und das klingt so, als ob diese Methoden allesamt nicht wissenschaftlich anerkannt seien. Auch fordern Politiker regelmäßig, dass ausschließlich evidenzbasierte medizinische Maßnahmen durchgeführt werden.

Doch Vorsicht! Hier gibt es oft Missverständnisse, denn die Begriffe „wissenschaftlich bewiesen“ und „evidenzbasiert“ bedeuten keineswegs das Gleiche!

Die Wissenschaftlichkeit bzw. der wissenschaftliche Nachweis der Wirksamkeit eines Verfahrens ist nämlich nur eine von drei Säulen der sogenannten Evidenzbasierten Medizin (EbM). Von zentraler Bedeutung für die evidenzbasierte Anwendung eines medizinischen Verfahrens in der heilpraktischen oder ärztlichen Praxis ist die Kombination aus dem klinischem Fachwissen und den Erfahrungen der Behandelnden, die außerdem bei der Wahl ihrer Therapieverfahren die Präferenzen der Patientinnen und Patienten berücksichtigen.

Erfahrung bahnt oft den Weg für Wissenschaftlichkeit

Es gibt zahlreiche traditionelle und moderne, komplementäre Methoden, deren Wirksamkeit durch randomisierte klinische Studien belegt und die sogar von der UNESCO oder der WHO anerkannt sind. Dass eine Methode (noch) nicht anerkannt oder ihre Wirksamkeit (noch) nicht durch Studien bestätigt wurde, heißt nicht automatisch, dass sie nicht wirksam ist.

Erfahrungsheilkundler sind oft die Vorreiter therapeutischer Methoden. Zwei Beispiele: Die Mikrobiologische Therapie zur Wiederherstellung eines gesunden Darmmilieus („Wiege der Gesundheit“) und die Einbeziehung der Faszientherapie in die Behandlung von Schmerzen haben in den letzten Jahren einen regelrechten Hype erfahren. Mittlerweile gibt es zur Wirksamkeit viele Belege durch Studien. Die universitär-wissenschaftliche Medizin nimmt diese Erkenntnisse nun gerne für sich in Anspruch. Dabei sollte jedoch nicht übersehen werden, dass diese Verfahren schon seit Jahrzehnten sehr erfolgreich in Heilpraktikerpraxen eingesetzt werden, weil sie erfahrungsgemäß gut wirken und weil die Patientinnen und Patienten sich auf der Basis eines umfassenden Aufklärungsgespräches für diese Verfahren entscheiden.

Lesen Sie hierzu die Stellungnahme der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften, in der diese Begriffe verständlich erläutert werden und deren Definition mit anerkannten Quellen belegt werden.

Quellen:

David Sackett et al. 1996: Evidence based medicine: what it is and what it isn’t. BMJ 312: 71-72
Evidenzbasierte Medizin (EbM) https://gesund.bund.de/evidenzbasierte-medizin-ebm

Bildquelle: © Foto: Kirsten Oborny, Stuttgart

Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften: 5 Jahre – 20 Konferenzen!

Fünf Jahre – 20 Konferenzen

Fünf Jahre Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften – der Zusammenhalt ist gewachsen und die Anzahl der teilnehmenden Verbände hat sich kontinuierlich erhöht

Am 13. Dezember 2023 konnte die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften in Kassel ein kleines Jubiläum begehen: 5 Jahre – 20 Konferenzen!

  • Wir vernetzen uns und bündeln unsere Kompetenzen und Kräfte für gemeinsame berufsständische und politische Arbeit.
  • Wir wollen den Heilpraktikerberuf bewahren, fördern und zukunftsfähig machen.

In diesem Forum informieren sich die Verbände gegenseitig über Aktuelles, diskutieren wichtige und zukunftsweisende Themen unseres Berufsstands, entwickeln Projekte und setzen diese um. In Teams für die Kollegenschaft aufbereitete Informationen werden an die Verbände gegeben. Es gibt Expertengruppen beispielsweise zur Heilpraktikerausbildung und zum Berufsbild der sektoral psychotherapeutisch tätigen Kollegenschaft. Die Fachgesellschaften arbeiten an der Qualitätssicherung in der Methodenausbildung. Die gemeinsame Website www.gesamtkonferenz-heilpraktiker.de hat sich zu einem gut besuchten Informationsmedium entwickelt. Und es finden regelmäßig Kontakte zu Politikerinnen und Politikern sowie Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit statt.

  • Diese Zusammenkunft von Heilpraktikerverbänden und Fachgesellschaften ist ausdrücklich kein Verein und strebt dies auch nicht an.
  • Jeder teilnehmende Verband wahrt sein individuelles Profil und seine absolute Eigenständigkeit.
  • Die Heterogenität der teilnehmenden Verbände spiegelt die Vielfalt in unserem Berufsstand wider.
  • Patientenschutz und Qualitätssicherung haben höchste Priorität.
  • Kollegialität, Toleranz und Wertschätzung sind tragende Elemente unserer Zusammenkünfte.

Zur Mitwirkung herzlich eingeladen

Die Diskussionen sind oft kontrovers, aber immer kollegial, konstruktiv und kreativ. Unser Zusammenhalt ist gewachsen – wir freuen uns über den befruchtenden Austausch und die inspirierenden Begegnungen.

Die Anzahl der teilnehmenden Verbände hat sich kontinuierlich erhöht. Auch weiterhin gilt: Alle Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften sind herzlich zur Mitwirkung eingeladen.

Bildquellen: © Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften

Motiv: www.es-geht-ums-ganze.de

Weil’s hilft!

Die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften unterstützt die Kampagne: Manifest für eine gesunde Medizin

Gemeinsam für eine gesunde Medizin der Zukunft

Zeichne unser Manifest! Mach mit und werde Teil unserer wachsenden weil’s hilft!-Bewegung von Bürgerinnen und Bürgern, die sich für eine überfällige Wende im Gesundheitssystem stark macht! Natürlich-ganzheitliche und konventionelle Verfahren müssen optimal verbunden werden. Wir wollen eine Integrative Medizin: Unsere Gesundheit muss in den Mittelpunkt gestellt werden, endlich. Das ist patientenorientiert, präventiv und bezahlbar. Auf dieser Grundlage erarbeiten wir Gesetzesvorschläge und werden die Politik nicht in Ruhe lassen, bis die notwendigen Änderungen eingeleitet sind.

Sei dabei!

Sei dabei, unterzeichne unser Manifest für eine gesunde Medizin, damit unsere vereinte Stimme hörbar und wirksam wird!

https://www.es-geht-ums-ganze.de/

YouTube Kampagnenfilm: https://www.youtube.com/watch?v=Q-915lyrbzA

Facebook: https://www.facebook.com/weilshilft

Instagram: https://www.instagram.com/weilshilft/

YouTube Kanal weil‘s hilft: https://www.youtube.com/@weilshilft374

Gemeinsam für eine gesunde Medizin!

Bildquelle: © weil’s hilft! – Kampagnenbüro

Frau fühlt sich wie neu geboren

Kneipp wäre heute wohl Heilpraktiker

Die Gesundheitslehre des Laienheilkundigen ist überraschend aktuell

Der vor 200 Jahren geborene Pfarrer Sebastian Kneipp wäre heute wohl Heilpraktiker. Die Gesundheitslehre des weltbekannten Laienheilkundigen ist überraschend aktuell, auch und gerade in der Corona-Pandemie.
Nicht nur in Bad Wörishofen, der Heimat von Pfarrer Kneipp, werden Patienten, die unter schweren Folgen einer Corona-Erkrankung leiden, unter anderem mit Kneipps Methoden behandelt.

Wasser, Pflanzenheilkunde, Bewegung, Ernährung und eine geordnete, also balancierte Lebensweise – das sind die fünf Säulen der Kneipp´schen Lehre. Kneipp war Menschenfreund, „Kräuterpfarrer“ und Wasserheilkundiger und behandelte im Laufe seines Lebens Abertausende Patienten. Er ist eine der prägenden Persönlichkeiten der Naturheilkunde und weltweit populär, seine Gesundheitslehre sogar immaterielles Kulturerbe der UNESCO.

„Dabei war Kneipp kein studierter Mediziner, sondern heilkundiger Laie. Er liebte die Menschen und wollte ihnen helfen. Im Laufe seines Lebens wurde er wegen seiner damals umstrittenen Methoden mehrere Male angezeigt und vor Gericht gebracht. Lebte er heutzutage, würde er wahrscheinlich eine Heilpraktikerausbildung und die Überprüfung beim Gesundheitsamt machen und eine Heilpraktikerpraxis eröffnen. Damals gab es diese Möglichkeit noch nicht.“ erklärt Elvira Bierbach, Heilpraktikerin vom Sprecherteam der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften.

Ihr Kollege Christian Blumbach ergänzt: „Wir Heilpraktiker setzen generell auf die Selbstheilungskräfte der Natur. Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes behandeln wir keine akute Corona-Erkrankung! Wenn jemand jedoch nach der Erkrankung nicht so recht auf die Beine kommt, dann können Kneipps bewährte Methoden sehr hilfreich sein. Vielen unserer Patienten, aber im Grunde jedem Menschen können wir Kneipps Empfehlungen nur ans Herz legen.“

Die Heilkraft von Bädern und Güssen trägt zur Harmonisierung des Immunsystems bei – nicht nur in besonders fordernden Zeiten. Eine geordnete Lebensweise, in der sich Anspannung und Entspannung abwechseln, ist elementar für die Vorbeugung von Stresserkrankungen und eine gesunde Körperabwehr. Ein Waldspaziergang tut Seele und Körper gut. Schon ein kurzes Armbad zeigt uns: Wasser vitalisiert. Die berühmten kalten Güsse kosten zuerst Überwindung. Doch wer ihre belebende und kräftige Wirkung kennt, mag sie nicht mehr missen. Doch nicht immer ist kaltes Wasser angezeigt!

Viele haben nach einer überstandenen Corona-Erkrankung ein deutlich gesteigertes Bedürfnis nach Wärme. Hier sind eher durchwärmende Kneipp-Anwendungen sinnvoll wie Fuß- und Vollbäder oder Leberwickel, auch mit Kräuterauflagen wie Schafgarbe. Wer nach einer Corona-Erkrankung geschwächt ist, kann so ergänzend zur ärztlichen oder heilpraktischen Behandlung für sich selbst zuhause viel tun. Kranke Menschen sollten sich mit ihren Behandlern absprechen, um die jeweils angezeigten Kneipp-Anwendungen sachgerecht durchzuführen.

Bierbach resümiert: „In diesen Tagen von Kneipps 200. Geburtstag ehren wir sein Andenken. Es würde ihm am besten gerecht werden, wenn wir möglichst viele seiner Erkenntnisse tagtäglich aufs Neue in unseren Alltag integrieren. Das würde ihm gefallen: Mit im besten Sinne einfachen und natürlichen Maßnahmen gesund bleiben oder wieder fit werden.

Bildquelle: © Gesamtkonferenz Foto: Kirsten Orborny