Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften: 5 Jahre – 20 Konferenzen!

Fünf Jahre – 20 Konferenzen

Fünf Jahre Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften – der Zusammenhalt ist gewachsen und die Anzahl der teilnehmenden Verbände hat sich kontinuierlich erhöht

Am 13. Dezember 2023 konnte die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften in Kassel ein kleines Jubiläum begehen: 5 Jahre – 20 Konferenzen!

  • Wir vernetzen uns und bündeln unsere Kompetenzen und Kräfte für gemeinsame berufsständische und politische Arbeit.
  • Wir wollen den Heilpraktikerberuf bewahren, fördern und zukunftsfähig machen.

In diesem Forum informieren sich die Verbände gegenseitig über Aktuelles, diskutieren wichtige und zukunftsweisende Themen unseres Berufsstands, entwickeln Projekte und setzen diese um. In Teams für die Kollegenschaft aufbereitete Informationen werden an die Verbände gegeben. Es gibt Expertengruppen beispielsweise zur Heilpraktikerausbildung und zum Berufsbild der sektoral psychotherapeutisch tätigen Kollegenschaft. Die Fachgesellschaften arbeiten an der Qualitätssicherung in der Methodenausbildung. Die gemeinsame Website www.gesamtkonferenz-heilpraktiker.de hat sich zu einem gut besuchten Informationsmedium entwickelt. Und es finden regelmäßig Kontakte zu Politikerinnen und Politikern sowie Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit statt.

  • Diese Zusammenkunft von Heilpraktikerverbänden und Fachgesellschaften ist ausdrücklich kein Verein und strebt dies auch nicht an.
  • Jeder teilnehmende Verband wahrt sein individuelles Profil und seine absolute Eigenständigkeit.
  • Die Heterogenität der teilnehmenden Verbände spiegelt die Vielfalt in unserem Berufsstand wider.
  • Patientenschutz und Qualitätssicherung haben höchste Priorität.
  • Kollegialität, Toleranz und Wertschätzung sind tragende Elemente unserer Zusammenkünfte.

Zur Mitwirkung herzlich eingeladen

Die Diskussionen sind oft kontrovers, aber immer kollegial, konstruktiv und kreativ. Unser Zusammenhalt ist gewachsen – wir freuen uns über den befruchtenden Austausch und die inspirierenden Begegnungen.

Die Anzahl der teilnehmenden Verbände hat sich kontinuierlich erhöht. Auch weiterhin gilt: Alle Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften sind herzlich zur Mitwirkung eingeladen.

Bildquellen: © Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften

© iStock.com/vadimguzhva

Der Heilpraktikerberuf steht für Patientensicherheit und Qualität

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker haben ein umfangreiches Berufsrecht und eine Berufsordnung

Es gibt im Gesundheitswesen zahlreiche landes- und bundesgesetzliche Normen, wie z.B. das Infektionsschutzgesetz, das Patientenrechtegesetz, das Arzneimittelgesetz oder das Medizinproduktegesetz. Diese Gesetze gelten für den Heilpraktikerberuf wie für den Arztberuf gleichermaßen.

Das Heilpraktikergesetz wurde im Jahr 2016 aktualisiert. Seitdem regeln bundeseinheitliche Überprüfungsleitlinien mit mehr Gewichtung auf Patientenschutz den Heilpraktikerberuf.

Für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker gelten grundsätzlich die gleichen Sorgfaltspflichten wie für Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner.

Die Heilpraktiker-Berufsordnung besteht im Wesentlichen aus rechtlich bindenden Regelungen und geht in vielen Punkten sogar darüber hinaus. Sie ist folglich ein rechtliches Regelwerk – kein unverbindliches Hinweisheft.

Für die Heilpraktikerausbildung und -überprüfung ist umfangreiches, medizinisches Wissen notwendig

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker erhalten ihre Erlaubniserteilung von kommunalen Gesundheitsbehörden und verfügen über ein klar geregeltes und verbindliches Wissen, welches vor der Erlaubniserteilung nachgewiesen werden muss.

Im März 2018 traten bundeseinheitliche Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktiker-Anwärterinnen und -Anwärtern in Kraft (bundeseinheitliche Vorgaben; Überprüfungsmodalitäten auf Länderebene). Die Erlaubnis wird nur nach bestandener amtlicher Überprüfung erteilt, die der Patientensicherheit dient.

Die Ausbildung erfolgt zumeist in privaten Heilpraktikerschulen und ist selbstfinanziert. Die durchschnittliche Dauer beträgt 2-3 Jahre exklusive der Vorbereitungszeit auf die Überprüfung, oder einer gegebenenfalls anfallenden Assistenzzeit. Um die Überprüfung zu bestehen, ist umfangreiches, medizinisches Wissen notwendig.

Invasive Therapiemethoden wie Injektionstechniken sind Bestandteil der Heilpraktikerausbildung und gehören zum Kanon der Heilpraktiker-Überprüfung.

Das Mindestalter für die Überprüfung beträgt 25 Jahre. (§ 2 Abs. 1 lit. a DVO-HeilprG).

Der Heilpraktikerberuf hat sich über Jahrzehnte eine tragende Ethik und ein Aus- und Fortbildungssystem geschaffen, das modernen Anforderungen entspricht.

Die meist nur außerhalb der akademischen Medizin gelehrten Therapiemethoden der Erfahrungsheilkunde werden von privaten Schulen, Akademien, Berufs- und Fachverbänden gelehrt und oft zertifiziert. Die für deren Ausübung erforderlichen sicherheitsrelevanten Aspekte sind bereits leitlinienentsprechend rechtssichere Inhalte der amtsärztlichen Überprüfungen.

Nicht gegeneinander, sondern miteinander – Heilpraktiker- und Ärzteschaft

In aller Regel waren Patientinnen und Patienten, bevor sie in eine Heilpraktikerpraxis gehen, bereits bei einem Arzt bzw. einer Ärztin, oder sie befinden sich parallel in ärztlicher Behandlung und damit auch Kontrolle.

Eine Weiter-Verweisung oder Rück-Verweisung an einen Arzt bzw. eine Ärztin ist für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker selbstverständlich, wenn die Notwendigkeit besteht. Sie sind darin ausgebildet, diese durch anerkannte klinische Diagnostik festzustellen und ihre Behandlungsgrenzen zu kennen und einzuhalten.

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sind wertvolle Gesundheitswächter – ein wesentlicher Inhalt der Heilpraktikerüberprüfung ist die Früherkennung von gefährlichen oder infektiösen Erkrankungen mit nachfolgender Weiterleitung in ärztliche Behandlung, bzw. auch Meldung von Verdachtsfällen nach dem Infektionsschutzgesetz.

Zahlreiche Ärztinnen und Ärzte empfehlen bei bestimmten Erkrankungen die Behandlung durch eine Heilpraktikerin bzw. einen Heilpraktiker. Insbesondere durch die Behandlung chronisch Erkrankter entlasten sie in Zeiten des Ärztemangels die überfüllten ärztlichen Praxen und knappe Budgets.

Ein hoher Anteil niedergelassener Ärztinnen und Ärzte befürwortet die (begleitende) heilpraktische Behandlung oder toleriert sie. Dies entspricht dem Trend: Immer mehr Menschen – nach neusten Umfragen zwei Drittel der Bürgerinnen und Bürger – wünschen sich eine intensivere Zusammenarbeit zwischen der Schulmedizin und der heilpraktischen Komplementärmedizin.

Der Heilpraktikerberuf: Ganz sicher!

Dass Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sehr sicher arbeiten, belegen die extrem geringen Schadensfälle. Beispielsweise lässt sich dies in der Stellungnahme des Ministeriums für Soziales und Integration BW (Drucksache 16 /4530 vom 23.07.2018) klar erkennen:

„Fälle, in denen Patientinnen und Patienten in Baden-Württemberg durch fehlerhafte oder unterlassene Behandlung zu Schaden gekommen sind, sind dem Ministerium für Soziales und Integration auch unter Berücksichtigung der eingeholten Stellungnahmen nicht bekannt.“

Die Berufshaftpflichtversicherung der Heilpraktikerschaft kostet durchschnittlich nur rund 100 Euro pro Jahr. Dieser Betrag ist extrem niedrig im Vergleich zu anderen medizinischen Berufen. Dies dokumentiert die Sorgfalt und das sehr niedrige Risiko bei heilpraktischen Behandlungen, denn der Betrag errechnet sich aus den Schadensbilanzen.

Außerdem unterliegen Medikamente mit starken Nebenwirkungen der ärztlichen Verschreibungspflicht. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker arbeiten nur mit Stoffen bzw. verordnen nur Stoffe, die nicht der ärztlichen Verschreibungspflicht unterliegen.

Daher ist das Behandlungsrisiko durch sehr risikoarme Verfahren erheblich minimiert. Die äußerst seltenen negativen Vorkommnisse sind sehr bedauerlich, deren Ursachen liegen jedoch nicht in einer mangelnden Regulierung. Für den Heilpraktikerberuf bestehen grundsätzlich die gleichen oder sogar strengere Anforderungen wie für alle anderen Berufe im Gesundheitswesen. Die bereits geltenden zahlreichen Regularien zur Gewährleistung der Patientensicherheit sind deshalb absolut ausreichend. Wer sich strikt an alle geltenden Gesetze hält, kann kaum Gefahr laufen, Patienten zu gefährden oder ihnen gar zu schaden.

Für das Selbstbestimmungsrecht von Patientinnen und Patienten

Die Wirksamkeit vieler heilpraktischer Methoden ist inzwischen wissenschaftlich belegt bzw. sind die Grundlagen der heilpraktischen Methoden wissenschaftlich erklärbar.

Unabhängig von der Wissenschaftlichkeits-Diskussion sollten jedoch die positiven Erfahrungen der Patientinnen und Patienten mehr Beachtung finden und im Vordergrund stehen.

Diese haben sich immer wieder von der heilenden Wirkung der Erfahrungsheilkunde überzeugen können. Sie fordern, auch in Zukunft dieses Angebot in Anspruch nehmen zu können.

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sorgen dafür, dass traditionelle Heilverfahren der Naturheilkunde (auch als Kulturgüter im Sinne von UNESCO oder WHO anerkannt) bis heute erhalten geblieben sind.

Die freie Wahl der Patientinnen und Patienten nicht unnötig stark einschränken

Patientinnen und Patienten haben ein grundgesetzlich verbrieftes Recht auf eine umfassende medizinische Versorgung – auch durch Angehörige des Heilpraktikerberufs. Außerdem besteht das Recht auf freie Weltanschauung. Patientinnen und Patienten haben einen Anspruch darauf, sowohl (ergänzende) Therapieverfahren als auch den Behandler frei zu wählen (Grundgesetz, Art. 2 und Art. 4).

Der Heilpraktikerberuf stärkt das Grundrecht der Patienten und Bürger auf freie Wahl von Therapeut und Therapieverfahren, wie es seit über 80 Jahren durch das Heilpraktikergesetz besteht.

Bildquelle: © iStock.com/vadimguzhva

© iStock.com/scyther5

Qualitätssicherung in der HP-Ausbildung und Überprüfung

Eine Vielzahl von Initiativen und Maßnahmen dienen der Qualitätssicherung in der Heilpraktikerausbildung

Seit dem 22. März 2018 gelten neue, bundeseinheitliche Leitlinien für die Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern. Der Gesetzgeber hat damit die bisherigen Leitlinien von 1992 weiterentwickelt und zielt damit stärker auf eine bundesweit einheitliche Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern und damit auf Qualitätssicherung ab. Die Leitlinien sichern, welches Wissen und welche Fähigkeiten ein Heilpraktiker zur Ausübung des Heilberufes unbedingt vorweisen muss.

 

Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 und / oder nach AZWV Systeme

Zweimal jährlich werden – herausgegeben vom Gesundheitsamt in Ansbach, Bayern – bundeseinheitlich Fragen für die schriftlichen Überprüfungen den Gesundheitsämtern zur Verfügung gestellt. Die Termine der schriftlichen Überprüfung sind bundeseinheitlich am dritten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober. Zahlreiche Heilpraktikerschulen haben sich nach DIN EN ISO 9001 und / oder nach AZWV Systeme zertifizieren lassen. Deren Schüler können eine Förderung durch die Agentur für Arbeit erhalten.

 

Lehre ist Ländersache

Im Land Bayern ist es möglich, die rechtliche Stellung im Status einer Berufsfachschule nach dem Bayer. EUG. zu bekommen. So lehrt z. B. die Josef-Angerer-Schule in München. Schulträger ist ein eingetragener Verein (Heilpraktikerverband Bayern e. V.). Bereits in den 1950er Jahren war die Josef-Angerer-Schule als Fachschule anerkannt, seit 1996 ist sie staatlich als Berufsfachschule für Naturheilweisen zugelassen. Als private Ergänzungsschule untersteht sie der Schulaufsicht der Regierung von Oberbayern.

Seit 1998 gibt es im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) § 161 die Möglichkeit einer staatlich anerkannten Heilpraktikerschule, auch mit Anerkennung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

In Schleswig-Holstein gibt es seit dem Jahr 2000 einen Gegenstandskatalog zur Kenntnisüberprüfung für Heilpraktiker

 

Über welche Ausbildung verfügen Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker?

Die Ausbildung erfolgt selbstfinanziert in privaten Heilpraktikerschulen und dauert ca. 2-3 Jahre plus Vorbereitung auf Überprüfung und ggf. eine Assistenzzeit. Sie bereitet auf die Überprüfung und das gesetzeskonforme und verantwortungsbewusste Betreiben einer Praxis vor. Fast 90 Prozent aller Heilpraktiker absolvieren ihre Ausbildung ganz oder zum Teil an einer Heilpraktikerschule. Die Fern- und autodidaktische Ausbildung dient den meisten als Ergänzung zur Heilpraktikerschule.

Das für das Bestehen der Überprüfung erforderliche umfangreiche medizinische Wissen reicht von Anatomie und Physiologie über Diagnostik und Krankheitslehre bis zum Notfallmanagement. Sichere Beherrschung der Injektionstechniken sowie umfassende Kenntnisse zur Hygiene, zum Patientenschutz und der Qualitätssicherung sind ebenfalls Ausbildungs- und Prüfungsgegenstand.

Die meist nur außerhalb der akademischen Medizin gelehrten heilpraktikertypischen Diagnose- und Therapiemethoden werden von privaten Schulen, Akademien, Berufs- und Fachverbänden gelehrt und oft zertifiziert. Die für deren Ausübung erforderlichen sicherheitsrelevanten Aspekte sind bereits leitlinienentsprechend rechtssichere Inhalte der amtsärztlichen Überprüfungen.

Darüber hinaus haben sich Heilpraktiker*innen über Jahrzehnte eine tragende Ethik sowie ein Aus- und Fortbildungssystem geschaffen, das den modernen Anforderungen an den Beruf entspricht.

Weitere Informationen zu Qualität und Qualifikation

Bildquelle: © iStock.com/scyther5

© iStock.com/styf22​

Bericht von der 5. Gesamtkonferenz

Über die 5. Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften

Am 25. März 2020 fand die 5. Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften statt. Die Runde hat sich auch dieses Mal wieder vergrößert: 40 Teilnehmende repräsentierten insgesamt 13 Heilpraktikerverbände und 21 Fachgesellschaften. Aufgrund der Schutzmaßnahmen während der Corona-Epidemie mussten wir aber auf einen virtuellen Konferenzraum ausweichen.

 

Die Corona-AG

Selbstverständlich war das Thema Corona sehr präsent: Wie können wir den Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern in dieser Zeit konkret helfen? Jedes Bundesland hat andere Vorschriften, die sich kurzfristig wieder ändern – wie informieren wir unsere Mitglieder? Diese und weitere Fragen wird zukünftig die Corona-Arbeitsgruppe bearbeiten und klären – hierfür haben sich spontan Kolleginnen und Kollegen aus sechs verschiedenen Verbänden zu einem Kompetenzteam zusammengeschlossen, das ab sofort in engem Austausch steht und die Kollegenschaft regelmäßig informiert.

 

Das Rechtsgutachten des Bundesministeriums

Das Rechtsgutachten des Bundesgesundheitsministeriums wurde erörtert sowie diesbezügliche Aktivität von Heilpraktikerverbänden. Auch in dieser Angelegenheit ist die Abstimmung der Verbände untereinander und Bündelung der Initiativen ein erklärtes Ziel. Unser Berufsstand steht vor einer großen Herausforderung, aber darin liegt auch eine historische Chance, die wir ergreifen wollen! Gemeinsam sind wir handlungsfähig und stark.

Über die Heilpraktikerausbildung

Zur Strategie hinsichtlich der Heilpraktikerausbildung hielten Vertreter von verschiedenen Verbänden aufschlussreiche Referate. Informationsaustausch sowie zielführendes Miteinander wurden vereinbart: Das Thema Heilpraktikerausbildung wird mit großem Einsatz bearbeitet, um auf mögliche Entwicklungen gut vorbereitet zu sein.

 

In kollegialer Gemeinschaft die Herausforderungen meistern

Die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften ist kein neuer Verband und auch kein weiterer Verein. Die Gesamtkonferenz ist ein „runder Tisch“ für Informationsaustausch und ein Bündnis für Kompetenz- und Kräftebündelung mit dem Ziel, effektiv und strategisch abgestimmt Berufspolitik zu machen – und unsere Ziele gemeinsam zu erreichen.

Gerade die letzten Tage haben uns gezeigt, wie wichtig, effektiv und erfreulich kollegiale Zusammenarbeit verschiedenster Verbände und Gesellschaften in schwierigen Zeiten ist! Wir wollen in kollegialer Gemeinschaft die aktuellen Herausforderungen angehen – genau jetzt! Für die Zukunft unserer Mitglieder und unseres Berufsstands.

Unser Zusammenschluss ist noch jung – hat aber in kurzer Zeit schon sehr positive Ergebnisse und erfolgreiche Kooperationen ermöglicht. Alle Verbände und Fachgesellschaften, die sich uns anschließen wollen, sind herzlich eingeladen

Wir unterstützen uns gegenseitig und bündeln unsere Kräfte. Gemeinsam sind wir stark!

Bildquelle: © iStock.com/styf22​