Frau fühlt sich wie neu geboren

Kneipp wäre heute wohl Heilpraktiker

Die Gesundheitslehre des Laienheilkundigen ist überraschend aktuell

Der vor 200 Jahren geborene Pfarrer Sebastian Kneipp wäre heute wohl Heilpraktiker. Die Gesundheitslehre des weltbekannten Laienheilkundigen ist überraschend aktuell, auch und gerade in der Corona-Pandemie.
Nicht nur in Bad Wörishofen, der Heimat von Pfarrer Kneipp, werden Patienten, die unter schweren Folgen einer Corona-Erkrankung leiden, unter anderem mit Kneipps Methoden behandelt.

Wasser, Pflanzenheilkunde, Bewegung, Ernährung und eine geordnete, also balancierte Lebensweise – das sind die fünf Säulen der Kneipp´schen Lehre. Kneipp war Menschenfreund, „Kräuterpfarrer“ und Wasserheilkundiger und behandelte im Laufe seines Lebens Abertausende Patienten. Er ist eine der prägenden Persönlichkeiten der Naturheilkunde und weltweit populär, seine Gesundheitslehre sogar immaterielles Kulturerbe der UNESCO.

„Dabei war Kneipp kein studierter Mediziner, sondern heilkundiger Laie. Er liebte die Menschen und wollte ihnen helfen. Im Laufe seines Lebens wurde er wegen seiner damals umstrittenen Methoden mehrere Male angezeigt und vor Gericht gebracht. Lebte er heutzutage, würde er wahrscheinlich eine Heilpraktikerausbildung und die Überprüfung beim Gesundheitsamt machen und eine Heilpraktikerpraxis eröffnen. Damals gab es diese Möglichkeit noch nicht.“ erklärt Elvira Bierbach, Heilpraktikerin vom Sprecherteam der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften.

Ihr Kollege Christian Blumbach ergänzt: „Wir Heilpraktiker setzen generell auf die Selbstheilungskräfte der Natur. Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes behandeln wir keine akute Corona-Erkrankung! Wenn jemand jedoch nach der Erkrankung nicht so recht auf die Beine kommt, dann können Kneipps bewährte Methoden sehr hilfreich sein. Vielen unserer Patienten, aber im Grunde jedem Menschen können wir Kneipps Empfehlungen nur ans Herz legen.“

Die Heilkraft von Bädern und Güssen trägt zur Harmonisierung des Immunsystems bei – nicht nur in besonders fordernden Zeiten. Eine geordnete Lebensweise, in der sich Anspannung und Entspannung abwechseln, ist elementar für die Vorbeugung von Stresserkrankungen und eine gesunde Körperabwehr. Ein Waldspaziergang tut Seele und Körper gut. Schon ein kurzes Armbad zeigt uns: Wasser vitalisiert. Die berühmten kalten Güsse kosten zuerst Überwindung. Doch wer ihre belebende und kräftige Wirkung kennt, mag sie nicht mehr missen. Doch nicht immer ist kaltes Wasser angezeigt!

Viele haben nach einer überstandenen Corona-Erkrankung ein deutlich gesteigertes Bedürfnis nach Wärme. Hier sind eher durchwärmende Kneipp-Anwendungen sinnvoll wie Fuß- und Vollbäder oder Leberwickel, auch mit Kräuterauflagen wie Schafgarbe. Wer nach einer Corona-Erkrankung geschwächt ist, kann so ergänzend zur ärztlichen oder heilpraktischen Behandlung für sich selbst zuhause viel tun. Kranke Menschen sollten sich mit ihren Behandlern absprechen, um die jeweils angezeigten Kneipp-Anwendungen sachgerecht durchzuführen.

Bierbach resümiert: „In diesen Tagen von Kneipps 200. Geburtstag ehren wir sein Andenken. Es würde ihm am besten gerecht werden, wenn wir möglichst viele seiner Erkenntnisse tagtäglich aufs Neue in unseren Alltag integrieren. Das würde ihm gefallen: Mit im besten Sinne einfachen und natürlichen Maßnahmen gesund bleiben oder wieder fit werden.

Bildquelle: © Gesamtkonferenz Foto: Kirsten Orborny

Frau fühlt sich wie neu geboren

Kneipps Wissen ist überraschend aktuell

Die Gesundheitslehre des vor 200 Jahren geborenen Pfarrers Sebastian Kneipp ist heute überraschend aktuell, auch und gerade in der Corona-Pandemie.

Nicht nur in Bad Wörishofen, der Heimat von Pfarrer Kneipp, werden Patienten, die unter schweren Folgen einer Corona-Erkrankung leiden, unter anderem mit Kneipps Methoden behandelt. Wasser, Pflanzenheilkunde, Bewegung, Ernährung und eine geordnete, also balancierte Lebensweise – das sind die fünf Säulen der Kneipp´schen Lehre. Heute wissen die meisten von uns, welche Faktoren zum gesunden Lebensstil gehören. Doch im Alltag wird dieses Wissen oft nicht umgesetzt. Das aktuelle Gedenken an Pfarrer Kneipp kann Anlass sein, die eigene Lebensführung unter die Lupe zu nehmen. Viele Menschen bewegen sich seit Monaten deutlich weniger, essen mehr Ungesundes und fühlen sich überfordert von Homeschooling, sozialer Isolation und existenziellen Sorgen. Einfache Kneipp-Maßnahmen können helfen, seelisch und körperlich gesund zu bleiben.

Kneipp war Menschenfreund, „Kräuterpfarrer“ und Wasserheilkundiger und behandelte im Laufe seines Lebens Abertausende Patienten. Er ist eine der prägenden Persönlichkeiten der Naturheilkunde und weltweit populär, seine Gesundheitslehre sogar immaterielles Kulturerbe der UNESCO.

„Dabei war Kneipp kein studierter Mediziner, sondern heilkundiger Laie. Er liebte die Menschen und wollte ihnen helfen. Im Laufe seines Lebens wurde er wegen seiner damals umstrittenen Methoden mehrere Male angezeigt und vor Gericht gebracht. Lebte er heutzutage, würde er wahrscheinlich eine Heilpraktikerausbildung und die Überprüfung beim Gesundheitsamt machen und eine Praxis eröffnen. Damals gab es diese Möglichkeit noch nicht.“ erklärt Elvira Bierbach, Heilpraktikerin vom Sprecherteam der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften.

Ihr Kollege Christian Blumbach ergänzt: „Wir Heilpraktiker setzen generell auf die Selbstheilungskräfte der Natur. Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes behandeln wir keine akute Corona-Erkrankung! Wenn jemand jedoch nach der Erkrankung nicht so recht auf die Beine kommt, dann können Kneipps bewährte Methoden sehr hilfreich sein. Vielen unserer Patienten, aber im Grunde jedem Menschen können wir Kneipps Empfehlungen nur ans Herz legen.“

Die Heilkraft von Bädern und Güssen trägt zur Harmonisierung des Immunsystems bei – nicht nur in besonders fordernden Zeiten. Eine geordnete Lebensweise, in der sich Anspannung und Entspannung abwechseln, ist elementar für die Vorbeugung von Stresserkrankungen und eine gesunde Körperabwehr. Ein Waldspaziergang tut Seele und Körper gut. Schon ein kurzes Armbad zeigt uns: Wasser vitalisiert. Die berühmten kalten Güsse kosten zuerst Überwindung. Doch wer ihre belebende und kräftige Wirkung kennt, mag sie nicht mehr missen. Doch nicht immer ist kaltes Wasser angezeigt!

Viele haben nach einer überstandenen Corona-Erkrankung ein deutlich gesteigertes Bedürfnis nach Wärme. Hier sind eher durchwärmende Kneipp-Anwendungen sinnvoll wie Fuß- und Vollbäder oder Leberwickel, auch mit Kräuterauflagen wie Schafgarbe. Wer nach einer Corona-Erkrankung geschwächt ist, kann so ergänzend zur ärztlichen oder heilpraktischen Behandlung für sich selbst zuhause viel tun. Kranke Menschen sollten sich mit ihren Behandlern absprechen, um die jeweils angezeigten Kneipp-Anwendungen sachgerecht durchzuführen.

Informationen zu Pfarrer Kneipp und seinem Lebenswerk findet man im Internet – beispielsweise beim Kneipp-Bund e.V. – oder in zahlreichen Büchern. Kneipps Standardwerk „So sollt ihr leben!“ ist 132 Jahre nach Erscheinen immer noch ein Bestseller.

Bierbach resümiert: „In diesen Tagen von Kneipps 200. Geburtstag ehren wir sein Andenken. Es würde ihm am besten gerecht werden, wenn wir möglichst viele seiner Erkenntnisse tagtäglich aufs Neue in unseren Alltag integrieren. Das würde ihm gefallen: Mit im besten Sinne einfachen und natürlichen Maßnahmen gesund bleiben oder wieder fit werden.

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Heilpraktiker sind bunt – nicht braun!

Die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften distanziert sich einstimmig und ausdrücklich von allen diskriminierenden, nicht-demokratischen, antisemitischen, rassistischen und radikalen Aussagen und Handlungen von Einzelpersonen oder Gruppierungen sowie von sogenannten Coronaleugnern.

Die Heilpraktikerschaft ist weltoffen. Wir praktizieren mit Methoden aus verschiedensten Kulturen und Weltanschauungen. Die Angehörigen unseres Berufsstands sind genauso vielfältig wie unsere Patientinnen und Patienten. Uns alle verbindet das Vertrauen in die Heilkraft der Natur.

Im Mittelpunkt unseres Wirkens steht der kranke und leidende Mensch, unabhängig von Lebensalter und Sozialstatus, Abstammung und Herkunft, Geschlecht und sexueller Ausrichtung, Religion und Weltanschauung.

Humanität, Wertschätzung, Respekt und Menschenliebe bilden die Grundlage unserer Arbeit. Deshalb setzen wir ein klares Zeichen:

Heilpraktiker sind bunt, nicht braun.

Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften

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Mach mit! #ProHeilpraktiker

Für Ihre Therapiefreiheit. Für Ihr Selbstbestimmungsrecht als Patient.
Für eine freie Berufsausübung des Heilpraktikers.

Mach mit!

Wir fordern den Erhalt des Heilpraktikerberufes und seines Kompetenzspektrums! Er muss als freier Heilberuf bewahrt und unterstützt werden! Wir treten ein für ein freies Miteinander der HeilpraktikerInnen mit allen therapeutisch Tätigen zum Wohle der PatientInnen!

Das Problem

Im November 2019 wurde vom Bundesgesundheitsministerium eine Ausschreibung für ein Rechtsgutachten veröffentlicht (1). Geklärt werden sollen Anliegen wie Handlungsbedarf und -möglichkeiten bezüglich des Heilpraktikerberufes. Teil dessen ist auch die Frage, ob eine Abschaffung des Berufes möglich sei. Damit drohen massive Veränderungen der Rechtssituation, die die therapeutische Kompetenz der HeilpraktikerInnen negativ beeinträchtigen werden. Es besteht sogar die Möglichkeit der Abschaffung des vollständigen Berufsbildes!

PatientInnen haben dann keine Möglichkeit mehr, sich für insbesondere naturheilkundliche Zuwendung und Hilfe durch nichtärztliche Heilkundige zu entscheiden. Das bedeutet für die Betroffenen eine empfindliche Einschränkung freier Therapeutenwahl. Die Naturheilkunde und Erfahrungsmedizin, deren erklärte Spezialisten und Anwender letztlich vor allem die HeilpraktikerInnen sind, wird in ernsthafte Gefahr geraten, zu degenerieren oder gar im Nebel der Geschichte verloren zu gehen.

Bereits in der jüngsten Vergangenheit wurde die Therapiefreiheit der HeilpraktikerInnen immer wieder durch fragwürdige gesetzliche Eingriffe reduziert. Ein Beispiel hierfür ist der Arztvorbehalt für die Herstellung zur unmittelbaren Anwendung rezeptpflichtiger Medikamentenzubereitungen (2). Infolgedessen ist es Heilpraktikern nicht mehr erlaubt, Eigenblutzubereitungen herzustellen und den PatientInnen zu verabreichen. Dabei handelt es sich um ein traditionelles Verfahren der Naturheilkunde, welches jahrzehntelang mit praktisch keinen bekannten Nebenwirkungen oder gar Komplikationen durch HeilpraktikerInnen eingesetzt wurde. Neben empfindlichen Einschränkungen für PatientInnen, die diese Therapie damit nicht mehr wie gewohnt bei ihren HeilpraktikerInnen in Anspruch nehmen können, droht nun, dass diese Behandlungsmethode im Lauf der Jahre in Vergessenheit geraten wird.

Es ist an der Zeit, für den Erhalt des Heilpraktikerberufes und seiner Kompetenzen als einzigem freien nichtärztlichen Heilberuf einzustehen! Tragen Sie sich hier in die Petition ein!

1. Berufsbild, Aufgaben und Bedeutung des Heilpraktikerberufes

Der Heilpraktikerberuf hat als einziger nichtärztlicher und freier Heilberuf in Deutschland eine lange Tradition, deren Wurzeln weit über das Heilpraktikergesetz hinausreichen. Das erklärte Hauptbetätigungsfeld der HeilpraktikerInnen ist die Naturheilkunde im weitesten Sinne. Zum Berufsbild gehört daher auch der Erhalt, die Pflege und Weiterentwicklung des traditionellen naturheilkundlichen Wissens in all seinen Facetten. Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen sind die erklärten Spezialisten der Erfahrungs- und Naturheilkunde!

1.1 Grundausbildung und amtsärztliche Überprüfung

Die Heilpraktikerüberprüfung an den Gesundheitsämtern ist in ihren Anforderungen durch Leitlinien des Bundesministeriums für Gesundheit definiert (3). Inhalt ist der Nachweis umfassender anatomischer, physiologischer, pathologischer und diagnostischer Kenntnisse. Berufs- und berufsrechtskundliches Wissen wird gefordert. Demonstrationen praktischer Fähigkeiten gehören ebenfalls zum nachzuweisenden Leistungsspektrum: Methoden der Anamnese und Untersuchung, Injektionstechniken sowie Notfallprophylaxe u. -management.

Jede/r HeilpraktikerIn muss im Rahmen der amtsärztlichen Überprüfung zwingend die geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen, bevor er/sie die Berufsbezeichnung führen und heilkundlich tätig werden darf.

Durch diese umfangreichen Überprüfungsanforderungen ergibt sich das Gebot, das notwendige Wissen und Können zu erwerben. Der Ausbildungsweg ist den Berufsanwärtern freigestellt. Typischerweise werden hierfür private Lehrinstitute herangezogen, die verschiedene Schulungsmodelle anbieten. Die Inhalte der zumeist mehrjährigen Lehrgänge orientieren sich notwendigerweise an den Überprüfungsanforderungen, wie sie durch die bundeseinheitlichen Leitlinien vorgegeben sind. Deutschlandweit gibt es zahlreiche Anbieter, die in Ausbildungsfragen von einer teilweise jahrzehntelangen Erfahrung und Expertise getragen werden.

1.2 Spezialisierung und Weiterbildung

Das Spektrum naturheilkundlicher Ansätze und Methoden im weitesten Sinne ist unüberschaubar groß und daher nicht in uniformen, für alle gleichermaßen gültigen Lehr- oder Studiengängen zu unterrichten. Es ist naheliegend, dass Therapeuten der traditionellen chinesischen Medizin vollkommen andere Ausbildungsschwer-punkte setzen müssen, als beispielsweise KollegInnen, die sich der traditionellen westlichen Naturheilkunde oder den manuellen Therapieverfahren zugehörig fühlen. Insbesondere der ausdrücklich freie Charakter des Heilpraktikerberufes ist es, der diese individuellen Ansätze ermöglicht und fördert. Jede/r HeilpraktikerIn ist frei in der Wahl seiner weitergehenden Ausbildungsinhalte und -vorgehensweisen.

1.3 Bedeutung des Heilpraktikerberufes in der Gesundheitsversorgung in Deutschland

Für die Sicherstellung einer umfassenden naturheilkundlichen Versorgung der Bevölkerung übernimmt die Heilpraktikerschaft nachweislich eine wesentliche Schlüsselrolle. Gemäß einer Umfrage (4) des Berufsverbandes Bund Deutscher Heilpraktiker (BDH) suchen deutschlandweit täglich etwa 128.000 Menschen eine/n HeilpraktikerIn auf. HeilpraktikerInnen praktizieren in etwa 47.000 Praxen, die zudem bis zu 60.000 angestellte Mitarbeiter beschäftigen. Jährlich kommt es zu etwa 46 Millionen Patientenkontakten.

Offensichtlich schätzen Menschen in Deutschland den Heilpraktikerberuf und wünschen sich diese Möglichkeit der naturheilkundlichen Versorgung auch als Ergänzung neben den Angeboten konventioneller Medizin. Heilpraktikerleistungen werden in den meisten Fällen von den PatientInnen selbst bezahlt oder sie haben, ebenfalls eigenfinanziert, eine private Krankenversicherung oder Krankenzusatzversicherung abgeschlossen. Die Folge ist eine Entlastung des gesetzlichen Kassensystems und damit der Solidargemeinschaft. Heilpraktiker sind somit eine wichtige Stütze des Gesundheits- und Sozialsystems.

2. Konsequenzen der Abschaffung des Heilpraktikerberufes

Eine weitgehende Einschränkung oder gar endgültige Abschaffung des Heilpraktikerberufes als einzigem nichtärztlichen freien Heilberuf würde u.a. folgende Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Wertvolle Therapien der Erfahrungsmedizin und Naturheilkunde, die außer von Heilpraktikern nur von wenigen Ärzten angeboten werden, stehen nicht mehr für PatientInnen zur Verfügung.
  • Der Heilpraktikerberuf ist erklärt für den Erhalt, die Pflege und Weiterentwicklung der Naturheilkunde im umfassenden Sinne verantwortlich. Seine Abschaffung würde das Ende oder schwere Verstümmelung eines jahrtausendealten Kulturgutes, namentlich die traditionelle Heilkunst im ganzheitlichen Sinn, bedeuten. Die naturheilkundliche Vielfalt droht in Vergessenheit zu geraten und zu degenerieren. Methoden erfahrungsmedizinischer Naturheilkunde spielen keine erklärte Rolle im staatlich geregelten Medizinstudium.
  • Zahlreiche PatientInnen mit chronischen Erkrankungen, die aus Sicht wissenschaftlicher Medizin als »austherapiert« gelten, können durch Heilpraktiker keine Zuwendungen mehr in Anspruch nehmen, obwohl dies in solchen Fällen häufig Teil der letzten therapeutischen Wahlmöglichkeiten ist.
  • Insbesondere kleineren naturheilkundlich ausgerichteten Arzneimittelfirmen droht der geschäftliche Bankrott und die Schließung, denn der Heilpraktikerberuf begründet einen erheblichen Teil des Marktumsatzes der Produkte, die von Ihnen hergestellt werden.

Zahlreiche Apotheken, die sich naturheilkundlich spezialisiert haben, müssten empfindliche Umsatzeinbußen hinnehmen. Es droht der Verlust von Arbeitsplätzen in Heilpraktikerpraxen, naturheilkundlichen Firmen und Apotheken, etc.

Heilpraktiker erbringen Ihre Leistungen in aller Regel als selbstständige Unternehmer. Die Abschaffung des Berufes bedeutet den Ausfall steuerlicher Einnahmequellen.

Zahnärzte benötigen seit 2011 per EU-Vorgabe eine Heilpraktiker-Zulassung, wenn sie naturheilkundliche Verfahren in der Praxis anwenden wollen. Die Grundlage für deren Praxistätigkeit wäre somit verloren.

Praktizierende der Osteopathie müssen zur selbstständigen Ausübung ihres Berufes Arzt oder Heilpraktiker sein (OLG Düsseldorf vom 8.9.2015). Eine freie Ausübung der Osteopathie, ohne Arzt zu sein, wäre durch Wegfall des Heilpraktikerberufes nicht mehr möglich.

Die Entlastung des gesetzlichen Kassensystems und damit der Solidargemeinschaft durch die Tätigkeit der Heilpraktiker würde wegfallen.

Die Ärzteschaft müsste das entstehende Versorgungsloch für jährlich etwa 46 Millionen Patientenkontakte (4) mit hohen Zeitaufwendungen übernehmen. Das ist nicht leistbar.

Nur HeilpraktikerInnen und wenige PrivatärztInnen haben die berufliche Freiheit, ihren PatientInnen viel Zeit und Aufmerksamkeit zur Erfassung des vollständigen Patientenbildes widmen zu können. Das erhöht die Chance, verborgene aber schwerwiegende Krankheitsprozesse zu erkennen und so einer frühzeitigeren fachärztlichen Versorgung zuführen zu können. Wegfall des Heilpraktikerberufes bedeutet eine erhebliche Minderung der Chancen zur Früherkennung bedrohlicher Krankheitsprozesse.

Unkontrollierte Selbstbehandlungen, u.a mit naturheilkundlichen Mitteln, würden zunehmen. Dies kann keinesfalls im Interesse eines echten Patientensicherheitsgedankens sein.

Fazit und Forderungskonsequenz

Mit viel Zeit für die einzelnen PatientInnen setzen HeilpraktikerInnen Methoden der traditionellen und modernen westlichen und östlichen Naturheilkunde ein. Sie gelten zu Recht als die Experten dieser Therapieverfahren. Dazu gehören die Pflanzenheilkunde, Homöopathie und Spagyrik, manuelle Methoden wie Chiropraktik/Osteopathie und Massagetechniken, ebenso laborgestützte Verfahren in Diagnostik und Behandlung, etwa zur Therapie von Darmdysbiosen oder im Rahmen der orthomolekularen Medizin. In vielen Heilpraktikerpraxen kommen, basierend auf intensiver Aus- und Weiterbildung, Injektions- und Infusionskonzepte zum Einsatz. Psychotherapie, Ordnungsmedizin und andere zuwendende Verfahren werden ebenso verbreitet angetroffen. Zahlreiche HeilpraktikerInnen haben sich auf dem Gebiet der ästhetischen Medizin spezialisiert. Ganzheitlich zu verstehende Heilkunde würdigt selbstverständlich auch die Wichtigkeit naturwissenschaftlich-medizinischer Zuwendung. Viele HeilpraktikerInnen arbeiten daher konsequent mit ÄrztInnen zusammen, um PatientInnen bestmögliche Behandlung in allen Richtungen und somit auch Sicherstellung der notwendigen ärztlichen Grundversorgung bieten zu können.

PatientInnen in Deutschland können jederzeit die medizinischen Zuwendungen wählen, die sie für sich wünschen. Das ist erklärtes Grundrecht eines jeden Bürgers. Dazu muss natürlich gehören, dass weiterhin die Inanspruchnahme nichtärztlicher Heilkunde durch Konsultation von HeilpraktikerInnen ermöglicht wird. Die Therapiefreiheit und das bestehende Kompetenzspektrum der HeilpraktikerInnen müssen vollumfänglich erhalten bleiben.

Wir fordern den Erhalt des Heilpraktikerberufes und seines Kompetenzspektrums. Er muss als freier Heilberuf bewahrt und unterstützt werden. Wir treten ein für ein freies Miteinander der HeilpraktikerInnen mit allen therapeutisch Tätigen zum Wohle der PatientInnen!

 

Quellen:

(1) https://www.sasse-heilpraktikerrecht.de/2019/11/12/rechtsgutachten-zum-heilpraktikerrecht/

(2) https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gsav.html

(3) https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?page.navid=to_bookmark_official&bookmark_id=d6Pk1lbZta8EPCulJuE

(4) https://www.bdh-online.de/repraesentative-umfrage-jeden-tag-gehen-in-deutschland-128-000-patienten-zum-heilpraktiker/

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Der Heilpraktikerberuf steht für Patientensicherheit und Qualität

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker haben ein umfangreiches Berufsrecht und eine Berufsordnung

Es gibt im Gesundheitswesen zahlreiche landes- und bundesgesetzliche Normen, wie z.B. das Infektionsschutzgesetz, das Patientenrechtegesetz, das Arzneimittelgesetz oder das Medizinproduktegesetz. Diese Gesetze gelten für den Heilpraktikerberuf wie für den Arztberuf gleichermaßen.

Das Heilpraktikergesetz wurde im Jahr 2016 aktualisiert. Seitdem regeln bundeseinheitliche Überprüfungsleitlinien mit mehr Gewichtung auf Patientenschutz den Heilpraktikerberuf.

Für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker gelten grundsätzlich die gleichen Sorgfaltspflichten wie für Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner.

Die Heilpraktiker-Berufsordnung besteht im Wesentlichen aus rechtlich bindenden Regelungen und geht in vielen Punkten sogar darüber hinaus. Sie ist folglich ein rechtliches Regelwerk – kein unverbindliches Hinweisheft.

Für die Heilpraktikerausbildung und -überprüfung ist umfangreiches, medizinisches Wissen notwendig

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker erhalten ihre Erlaubniserteilung von kommunalen Gesundheitsbehörden und verfügen über ein klar geregeltes und verbindliches Wissen, welches vor der Erlaubniserteilung nachgewiesen werden muss.

Im März 2018 traten bundeseinheitliche Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktiker-Anwärterinnen und -Anwärtern in Kraft (bundeseinheitliche Vorgaben; Überprüfungsmodalitäten auf Länderebene). Die Erlaubnis wird nur nach bestandener amtlicher Überprüfung erteilt, die der Patientensicherheit dient.

Die Ausbildung erfolgt zumeist in privaten Heilpraktikerschulen und ist selbstfinanziert. Die durchschnittliche Dauer beträgt 2-3 Jahre exklusive der Vorbereitungszeit auf die Überprüfung, oder einer gegebenenfalls anfallenden Assistenzzeit. Um die Überprüfung zu bestehen, ist umfangreiches, medizinisches Wissen notwendig.

Invasive Therapiemethoden wie Injektionstechniken sind Bestandteil der Heilpraktikerausbildung und gehören zum Kanon der Heilpraktiker-Überprüfung.

Das Mindestalter für die Überprüfung beträgt 25 Jahre. (§ 2 Abs. 1 lit. a DVO-HeilprG).

Der Heilpraktikerberuf hat sich über Jahrzehnte eine tragende Ethik und ein Aus- und Fortbildungssystem geschaffen, das modernen Anforderungen entspricht.

Die meist nur außerhalb der akademischen Medizin gelehrten Therapiemethoden der Erfahrungsheilkunde werden von privaten Schulen, Akademien, Berufs- und Fachverbänden gelehrt und oft zertifiziert. Die für deren Ausübung erforderlichen sicherheitsrelevanten Aspekte sind bereits leitlinienentsprechend rechtssichere Inhalte der amtsärztlichen Überprüfungen.

Nicht gegeneinander, sondern miteinander – Heilpraktiker- und Ärzteschaft

In aller Regel waren Patientinnen und Patienten, bevor sie in eine Heilpraktikerpraxis gehen, bereits bei einem Arzt bzw. einer Ärztin, oder sie befinden sich parallel in ärztlicher Behandlung und damit auch Kontrolle.

Eine Weiter-Verweisung oder Rück-Verweisung an einen Arzt bzw. eine Ärztin ist für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker selbstverständlich, wenn die Notwendigkeit besteht. Sie sind darin ausgebildet, diese durch anerkannte klinische Diagnostik festzustellen und ihre Behandlungsgrenzen zu kennen und einzuhalten.

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sind wertvolle Gesundheitswächter – ein wesentlicher Inhalt der Heilpraktikerüberprüfung ist die Früherkennung von gefährlichen oder infektiösen Erkrankungen mit nachfolgender Weiterleitung in ärztliche Behandlung, bzw. auch Meldung von Verdachtsfällen nach dem Infektionsschutzgesetz.

Zahlreiche Ärztinnen und Ärzte empfehlen bei bestimmten Erkrankungen die Behandlung durch eine Heilpraktikerin bzw. einen Heilpraktiker. Insbesondere durch die Behandlung chronisch Erkrankter entlasten sie in Zeiten des Ärztemangels die überfüllten ärztlichen Praxen und knappe Budgets.

Ein hoher Anteil niedergelassener Ärztinnen und Ärzte befürwortet die (begleitende) heilpraktische Behandlung oder toleriert sie. Dies entspricht dem Trend: Immer mehr Menschen – nach neusten Umfragen zwei Drittel der Bürgerinnen und Bürger – wünschen sich eine intensivere Zusammenarbeit zwischen der Schulmedizin und der heilpraktischen Komplementärmedizin.

Der Heilpraktikerberuf: Ganz sicher!

Dass Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sehr sicher arbeiten, belegen die extrem geringen Schadensfälle. Beispielsweise lässt sich dies in der Stellungnahme des Ministeriums für Soziales und Integration BW (Drucksache 16 /4530 vom 23.07.2018) klar erkennen:

„Fälle, in denen Patientinnen und Patienten in Baden-Württemberg durch fehlerhafte oder unterlassene Behandlung zu Schaden gekommen sind, sind dem Ministerium für Soziales und Integration auch unter Berücksichtigung der eingeholten Stellungnahmen nicht bekannt.“

Die Berufshaftpflichtversicherung der Heilpraktikerschaft kostet durchschnittlich nur rund 100 Euro pro Jahr. Dieser Betrag ist extrem niedrig im Vergleich zu anderen medizinischen Berufen. Dies dokumentiert die Sorgfalt und das sehr niedrige Risiko bei heilpraktischen Behandlungen, denn der Betrag errechnet sich aus den Schadensbilanzen.

Außerdem unterliegen Medikamente mit starken Nebenwirkungen der ärztlichen Verschreibungspflicht. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker arbeiten nur mit Stoffen bzw. verordnen nur Stoffe, die nicht der ärztlichen Verschreibungspflicht unterliegen.

Daher ist das Behandlungsrisiko durch sehr risikoarme Verfahren erheblich minimiert. Die äußerst seltenen negativen Vorkommnisse sind sehr bedauerlich, deren Ursachen liegen jedoch nicht in einer mangelnden Regulierung. Für den Heilpraktikerberuf bestehen grundsätzlich die gleichen oder sogar strengere Anforderungen wie für alle anderen Berufe im Gesundheitswesen. Die bereits geltenden zahlreichen Regularien zur Gewährleistung der Patientensicherheit sind deshalb absolut ausreichend. Wer sich strikt an alle geltenden Gesetze hält, kann kaum Gefahr laufen, Patienten zu gefährden oder ihnen gar zu schaden.

Für das Selbstbestimmungsrecht von Patientinnen und Patienten

Die Wirksamkeit vieler heilpraktischer Methoden ist inzwischen wissenschaftlich belegt bzw. sind die Grundlagen der heilpraktischen Methoden wissenschaftlich erklärbar.

Unabhängig von der Wissenschaftlichkeits-Diskussion sollten jedoch die positiven Erfahrungen der Patientinnen und Patienten mehr Beachtung finden und im Vordergrund stehen.

Diese haben sich immer wieder von der heilenden Wirkung der Erfahrungsheilkunde überzeugen können. Sie fordern, auch in Zukunft dieses Angebot in Anspruch nehmen zu können.

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sorgen dafür, dass traditionelle Heilverfahren der Naturheilkunde (auch als Kulturgüter im Sinne von UNESCO oder WHO anerkannt) bis heute erhalten geblieben sind.

Die freie Wahl der Patientinnen und Patienten nicht unnötig stark einschränken

Patientinnen und Patienten haben ein grundgesetzlich verbrieftes Recht auf eine umfassende medizinische Versorgung – auch durch Angehörige des Heilpraktikerberufs. Außerdem besteht das Recht auf freie Weltanschauung. Patientinnen und Patienten haben einen Anspruch darauf, sowohl (ergänzende) Therapieverfahren als auch den Behandler frei zu wählen (Grundgesetz, Art. 2 und Art. 4).

Der Heilpraktikerberuf stärkt das Grundrecht der Patienten und Bürger auf freie Wahl von Therapeut und Therapieverfahren, wie es seit über 80 Jahren durch das Heilpraktikergesetz besteht.

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Heilpraktiker für Psychotherapie

Zahlen und Fakten zum Berufsstand

Der Beruf Heilpraktikerin/Heilpraktiker für Psychotherapie ist seit 1993 ein anerkannter Freier Beruf auf der Basis des Heilpraktikergesetzes und eines wegweisenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, 21. Januar 1993, Az. 3 C 34.90). Er ist im deutschen Gesundheitswesen unverzichtbar für die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung.

Über 10.000 Berufsangehörige sind in ihren eigenen Praxen mit täglich rund 27.000 Patientenkontakten tätig. Das entspricht über neun Millionen Patientenkontakten im Jahr.

Die psychotherapeutische Behandlung durch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für Psychotherapie ist trotz der fehlenden Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen immer mehr gefragt und ein unverzichtbarer Bestandteil der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland.

Aufgrund der fehlenden Kostenübernahme entlasten sie die gesetzlichen Krankenkassen jährlich mit ca. 226 Millionen Euro. Nur rund zehn Prozent der Selbstzahler sind privat krankenversichert.

Fakten zum Beruf

Die Wartezeit auf einen kassenfinanzierten Therapieplatz beträgt nach wie vor durchschnittlich 20 Wochen – auch nach der Strukturreform der Psychotherapierichtlinien. Bei Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern für Psychotherapie gibt es hingegen keine langen Wartezeiten. Sie bieten schnell Termine an. Dies ist extrem hilfreich für Menschen in psychischen Ausnahmesituationen sowie bei akuten Konflikten, Problemen und Krisen.

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für Psychotherapie unterliegen – genau wie die approbierten ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten – zahlreichen gesetzlichen Vorschriften und der Kontrolle durch die Gesundheitsämter, u.a. Behörden.

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für Psychotherapie verfügen über qualifizierende Aus- und Fortbildungen, ohne die sie die amtlichen Überprüfungen nicht bestehen würden. Zudem könnten sie sich auch ohne entsprechende Qualifizierung auf dem freien Markt nicht behaupten.

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für Psychotherapie unterstellen sich der Berufsordnung und Berufsaufsicht ihres Berufsverbandes. Sie vertreten ein breites Spektrum psychotherapeutischer Methoden über die sog. „Richtlinienverfahren“ hinaus und werden damit der Patientennachfrage und Behandlungsbedürftigkeit psychischer und psychosomatischer Krankheiten gerecht.

Welche Gründe führen häufig zu einer heilpraktischen, psychotherapeutischen Behandlung:

Menschen mit langen Leidenswegen, die bereits das gesamte Spektrum der krankenkassenfinanzierten Methoden durchlaufen haben, entscheiden sich häufig für eine heilpraktische, psychotherapeutische Bahandlung. Sie versprechen sich hier einen anderen Lösungsansatz.

Menschen, die nicht wollen, dass sich eine Psycho-Diagnose in der Akte ihres Arztes und damit auch bei ihrer Krankenkasse befindet, entscheiden sich häufig für eine Behandlung durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie. Denn: Unter Umständen kann die Diagnose das berufliche Fortkommen hindern. Gerade in Beamtenlaufbahnen wird das immer wieder deutlich.

Durch die langen Wartezeiten im schulmedizinischen Bereich kommt es häufig zu einer Verschleppung der Therapie und damit zu einer deutlichen Verschlimmerung der Symptome. Menschen die bereit sind, für die Beseitigung psychischer Probleme in die eigene Tasche zu greifen und die Behandlung selbst zu finanzieren, gehen gerne zum Heilpraktiker.

Hintergrundinformationen – Psychotherapie in Deutschland

In Deutschland haben rund 18 Millionen Menschen Bedarf an Psychotherapie – das sind ca. 28 Prozent der Bevölkerung. Trotz der in eigener Praxis tätigen, knapp 27.000 krankenkassenzugelassenen Psychotherapeutinnen und -therapeuten, wird die psychotherapeutische Versorgung als Krankenkassenleistung von vielen Patienten und Psychotherapeuten als deutlich unzureichend bewertet. Mehrere Studien verweisen auf den Versorgungsmangel in der Psychotherapie.

Hauptkritikpunkte sind u.a. die langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz (in manchen Bereichen bis zu neun Monaten) sowie eine fehlende Balance in der Verteilung von Praxen in Städten bzw. auf dem Land.

Sämtliche bislang von der Politik und den Fachverbänden eingeleiteten Maßnahmen haben nicht spürbar zu einer Verbesserung der Situation beigetragen.

Das bedeutet, dass Menschen mit einem hohen Leidensdruck oder Erkrankungen wie Depressionen (die immerhin die zweithöchste Anzahl von Krankschreibungen in Deutschland verursachen) deutlich unterversorgt sind.

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Für Vielfalt und Selbstbestimmung

Die beiden gewählten Sprecher der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften, Elvira Bierbach und Christian Blumbach, sprechen im Interview über die aktuelle politische Lage, ihre Bedenken und über die Folgen, die eine Reform des Berufsstandes ohne die Mitwirkung der Heilpraktiker in Deutschland hätte.

In den letzten Monaten haben einige Negativschlagzeilen für Aufruhr in der Heilpraktikerschaft gesorgt. Wie ist Ihre Einschätzung zur aktuellen politischen Lage?

Elvira Bierbach: Zurzeit herrschen leider viel Unkenntnis und Falschinformation in Bezug auf die tägliche Arbeit und das Wirken der Heilpraktiker. Ein gewisses Maß an Verantwortung obliegt hier auch uns Heilpraktikerverbänden. Vielleicht haben wir in einigen Fällen die Öffentlichkeit nur unzureichend informiert. Vor allem aber ist diese Lage der äußerst einseitigen und verzerrten Darstellung in den Medien geschuldet.

Christian Blumbach: Aus den politischen Ebenen gibt es hingegen viele positive Stellungnahmen: Das rührt daher, dass die allermeisten Heilpraktiker ihren Beruf sehr verantwortungsbewusst ausführen – und Politiker sich dessen bewusst sind. Viele Politiker sind selbst regelmäßig bei Heilpraktikern in Behandlung und wissen um deren Stärken. Die äußerst seltenen negativen Vorkommnisse sind bedauerlich, rechtfertigen aber keinesfalls ein Berufsverbot oder weitere Beschränkungen der Behandlungsfreiheit des Heilpraktikerberufs. Die bestehenden Gesetze und Regularien sind absolut ausreichend. Wer sich strikt an alle geltenden Gesetze hält, kann kaum Gefahr laufen, Patienten zu gefährden oder ihnen gar zu schaden.

Trotz der positiven Resonanz seitens der Politik: Wo drückt der Schuh? Welche Bedenken haben Sie?

Elvira Bierbach: Unsere größten Bedenken sind, dass man gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Ausbildung sowie der Berufsausübung ohne tiefergehende Kenntnis der realen Verhältnisse und ohne unsere Beteiligung und Expertise schafft. Es besteht die Gefahr, dass durch eine überzogene Regulierung den Patienten wesentlich mehr Heilungschancen genommen als zusätzliche Sicherheiten geboten werden.

Christian Blumbach: Zur Freiheit des Einzelnen gehört auch das Recht auf Selbstbestimmung über seinen eigenen Körper. Wir wollen die Vielfalt und die Selbstbestimmung im Gesundheitswesen erhalten. Unserer Überzeugung nach braucht Deutschland Patientensouveränität und damit auch die freie Arzt- und Therapeutenwahl. Das sind die Grundsätze, für die jeder Heilpraktiker eintritt.

 

Werden wir etwas konkreter: Gibt es Forderungen, die Sie explizit an Politiker richten?

Elvira Bierbach: Bei einer eventuellen Reformierung des Berufsstandes wäre der Sache dienlich, bei diesen Entscheidungen die Erfahrungen und Kompetenzen der Heilpraktikerverbände zu berücksichtigen! Wir wollen aktiv mitwirken bei einer möglichen Neuregelung und bieten gerne Expertise, konkrete Vorschläge und praktische Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung an!

 

In der Kritik steht immer wieder die Qualitätssicherung. Welche Stellschrauben sehen Sie hierfür im Heilpraktikerwesen?

Christian Blumbach: Wir stehen für Patientensicherheit und gute Patientenversorgung – das belegen die extrem niedrigen Schadensfälle bei kontinuierlich steigenden Patientenzahlen! Dies können wir besser dokumentieren durch noch mehr Transparenz im Heilpraktikerwesen. Hier sind wir jederzeit für Gespräche offen, um Möglichkeiten zu finden. Sehr gerne unterstützen wir auch mit Expertise und Fachleuten bei der Gestaltung und Umsetzung.

Elvira Bierbach: Tatsächlich gibt es in unserem Beruf seit vielen Jahre verschiedenste Maßnahmen zur Qualitätssicherung, z. B. Sachkundenachweise und ein Fortbildungszertifikat für Heilpraktiker. Wir befürworten ausdrücklich qualitätssichernde Maßnahmen wie verpflichtende Hygieneschulungen nach dem Modell des Bundeslands Hessen oder auch eine lückenlose Kontrolle der Praxen bzgl. Hygiene und Sicherheit durch routinemäßige amtsärztliche Praxisbegehungen. Zudem sehen wir Potenzial beim Beschwerde- und Fehlermanagement. Auf diese Weise können sich Patienten leichter informieren – und unsachgemäße Behandlungen können leichter entdeckt werden.

 

Welchen Stellenwert hat der Heilpraktikerberuf in Corona-Zeiten?

Elvira Bierbach: Im internationalen Vergleich hat Deutschland ein sehr gutes Gesundheitssystem – mit zwei Heilberufen. Denn neben dem Arztberuf gibt es noch den Heilpraktikerberuf, dem sich in dieser schwierigen Zeit die Patienten zuwenden können, wenn sie z. B. Schmerzen oder Ängste haben. Allerdings behandeln wir ausdrücklich keine SARS-CoV-2-Infektion bzw. COVID-19-Erkrankung. Das ist uns durch das Infektionsschutzgesetz verboten! Bei einem entsprechenden Verdacht kommen wir unserer Meldepflicht nach!

Christian Blumbach: Heilpraktiker respektieren und achten ihre gesetzlichen Grenzen und die entsprechenden aktuellen Bestimmungen der Ministerien und regionalen Behörden sehr genau. Im Akutfall und wenn es dringend erforderlich ist, sind sie für ihre Patienten da und bieten – unter Beachtung der gestiegenen Anforderungen an die Hygiene – aktuell medizinisch notwendige Versorgungsleistungen an. Wir Heilpraktiker unterstützen als verlässliche und verantwortungsvolle Partner das Gesundheitssystem dort, wo es Sinn macht – auch und gerade in der Corona-Krise!

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