Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften: 5 Jahre – 20 Konferenzen!

Fünf Jahre – 20 Konferenzen

Fünf Jahre Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften – der Zusammenhalt ist gewachsen und die Anzahl der teilnehmenden Verbände hat sich kontinuierlich erhöht

Am 13. Dezember 2023 konnte die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften in Kassel ein kleines Jubiläum begehen: 5 Jahre – 20 Konferenzen!

  • Wir vernetzen uns und bündeln unsere Kompetenzen und Kräfte für gemeinsame berufsständische und politische Arbeit.
  • Wir wollen den Heilpraktikerberuf bewahren, fördern und zukunftsfähig machen.

In diesem Forum informieren sich die Verbände gegenseitig über Aktuelles, diskutieren wichtige und zukunftsweisende Themen unseres Berufsstands, entwickeln Projekte und setzen diese um. In Teams für die Kollegenschaft aufbereitete Informationen werden an die Verbände gegeben. Es gibt Expertengruppen beispielsweise zur Heilpraktikerausbildung und zum Berufsbild der sektoral psychotherapeutisch tätigen Kollegenschaft. Die Fachgesellschaften arbeiten an der Qualitätssicherung in der Methodenausbildung. Die gemeinsame Website www.gesamtkonferenz-heilpraktiker.de hat sich zu einem gut besuchten Informationsmedium entwickelt. Und es finden regelmäßig Kontakte zu Politikerinnen und Politikern sowie Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit statt.

  • Diese Zusammenkunft von Heilpraktikerverbänden und Fachgesellschaften ist ausdrücklich kein Verein und strebt dies auch nicht an.
  • Jeder teilnehmende Verband wahrt sein individuelles Profil und seine absolute Eigenständigkeit.
  • Die Heterogenität der teilnehmenden Verbände spiegelt die Vielfalt in unserem Berufsstand wider.
  • Patientenschutz und Qualitätssicherung haben höchste Priorität.
  • Kollegialität, Toleranz und Wertschätzung sind tragende Elemente unserer Zusammenkünfte.

Zur Mitwirkung herzlich eingeladen

Die Diskussionen sind oft kontrovers, aber immer kollegial, konstruktiv und kreativ. Unser Zusammenhalt ist gewachsen – wir freuen uns über den befruchtenden Austausch und die inspirierenden Begegnungen.

Die Anzahl der teilnehmenden Verbände hat sich kontinuierlich erhöht. Auch weiterhin gilt: Alle Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften sind herzlich zur Mitwirkung eingeladen.

Bildquellen: © Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften

Eine Säule der Evidenzbasierten Medizin ist der Wunsch der Patientinnen und Patienten. Ein umfangreiches Aufklärungsgespräch ist hierfür die Basis. (Foto: Kirsten Oborny)

Achtung Verwechslungsgefahr! »Evidenzbasierte Medizin« ist nicht »wissenschaftliche Medizin«!

Der wissenschaftliche Nachweis der Wirksamkeit ist nur eine von drei Säulen der Evidenzbasierten Medizin (EbM)

Immer wieder wird der Heilpraktikerschaft vorgeworfen, ihre Diagnose- und Therapieverfahren seien nicht evidenzbasiert – und das klingt so, als ob diese Methoden allesamt nicht wissenschaftlich anerkannt seien. Auch fordern Politiker regelmäßig, dass ausschließlich evidenzbasierte medizinische Maßnahmen durchgeführt werden.

Doch Vorsicht! Hier gibt es oft Missverständnisse, denn die Begriffe „wissenschaftlich bewiesen“ und „evidenzbasiert“ bedeuten keineswegs das Gleiche!

Die Wissenschaftlichkeit bzw. der wissenschaftliche Nachweis der Wirksamkeit eines Verfahrens ist nämlich nur eine von drei Säulen der sogenannten Evidenzbasierten Medizin (EbM). Von zentraler Bedeutung für die evidenzbasierte Anwendung eines medizinischen Verfahrens in der heilpraktischen oder ärztlichen Praxis ist die Kombination aus dem klinischem Fachwissen und den Erfahrungen der Behandelnden, die außerdem bei der Wahl ihrer Therapieverfahren die Präferenzen der Patientinnen und Patienten berücksichtigen.

Erfahrung bahnt oft den Weg für Wissenschaftlichkeit

Es gibt zahlreiche traditionelle und moderne, komplementäre Methoden, deren Wirksamkeit durch randomisierte klinische Studien belegt und die sogar von der UNESCO oder der WHO anerkannt sind. Dass eine Methode (noch) nicht anerkannt oder ihre Wirksamkeit (noch) nicht durch Studien bestätigt wurde, heißt nicht automatisch, dass sie nicht wirksam ist.

Erfahrungsheilkundler sind oft die Vorreiter therapeutischer Methoden. Zwei Beispiele: Die Mikrobiologische Therapie zur Wiederherstellung eines gesunden Darmmilieus („Wiege der Gesundheit“) und die Einbeziehung der Faszientherapie in die Behandlung von Schmerzen haben in den letzten Jahren einen regelrechten Hype erfahren. Mittlerweile gibt es zur Wirksamkeit viele Belege durch Studien. Die universitär-wissenschaftliche Medizin nimmt diese Erkenntnisse nun gerne für sich in Anspruch. Dabei sollte jedoch nicht übersehen werden, dass diese Verfahren schon seit Jahrzehnten sehr erfolgreich in Heilpraktikerpraxen eingesetzt werden, weil sie erfahrungsgemäß gut wirken und weil die Patientinnen und Patienten sich auf der Basis eines umfassenden Aufklärungsgespräches für diese Verfahren entscheiden.

Lesen Sie hierzu die Stellungnahme der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften, in der diese Begriffe verständlich erläutert werden und deren Definition mit anerkannten Quellen belegt werden.

Quellen:

David Sackett et al. 1996: Evidence based medicine: what it is and what it isn’t. BMJ 312: 71-72
Evidenzbasierte Medizin (EbM) https://gesund.bund.de/evidenzbasierte-medizin-ebm

Bildquelle: © Foto: Kirsten Oborny, Stuttgart

Frau fühlt sich wie neu geboren

Kneipp wäre heute wohl Heilpraktiker

Die Gesundheitslehre des Laienheilkundigen ist überraschend aktuell

Der vor 200 Jahren geborene Pfarrer Sebastian Kneipp wäre heute wohl Heilpraktiker. Die Gesundheitslehre des weltbekannten Laienheilkundigen ist überraschend aktuell, auch und gerade in der Corona-Pandemie.
Nicht nur in Bad Wörishofen, der Heimat von Pfarrer Kneipp, werden Patienten, die unter schweren Folgen einer Corona-Erkrankung leiden, unter anderem mit Kneipps Methoden behandelt.

Wasser, Pflanzenheilkunde, Bewegung, Ernährung und eine geordnete, also balancierte Lebensweise – das sind die fünf Säulen der Kneipp´schen Lehre. Kneipp war Menschenfreund, „Kräuterpfarrer“ und Wasserheilkundiger und behandelte im Laufe seines Lebens Abertausende Patienten. Er ist eine der prägenden Persönlichkeiten der Naturheilkunde und weltweit populär, seine Gesundheitslehre sogar immaterielles Kulturerbe der UNESCO.

„Dabei war Kneipp kein studierter Mediziner, sondern heilkundiger Laie. Er liebte die Menschen und wollte ihnen helfen. Im Laufe seines Lebens wurde er wegen seiner damals umstrittenen Methoden mehrere Male angezeigt und vor Gericht gebracht. Lebte er heutzutage, würde er wahrscheinlich eine Heilpraktikerausbildung und die Überprüfung beim Gesundheitsamt machen und eine Heilpraktikerpraxis eröffnen. Damals gab es diese Möglichkeit noch nicht.“ erklärt Elvira Bierbach, Heilpraktikerin vom Sprecherteam der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften.

Ihr Kollege Christian Blumbach ergänzt: „Wir Heilpraktiker setzen generell auf die Selbstheilungskräfte der Natur. Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes behandeln wir keine akute Corona-Erkrankung! Wenn jemand jedoch nach der Erkrankung nicht so recht auf die Beine kommt, dann können Kneipps bewährte Methoden sehr hilfreich sein. Vielen unserer Patienten, aber im Grunde jedem Menschen können wir Kneipps Empfehlungen nur ans Herz legen.“

Die Heilkraft von Bädern und Güssen trägt zur Harmonisierung des Immunsystems bei – nicht nur in besonders fordernden Zeiten. Eine geordnete Lebensweise, in der sich Anspannung und Entspannung abwechseln, ist elementar für die Vorbeugung von Stresserkrankungen und eine gesunde Körperabwehr. Ein Waldspaziergang tut Seele und Körper gut. Schon ein kurzes Armbad zeigt uns: Wasser vitalisiert. Die berühmten kalten Güsse kosten zuerst Überwindung. Doch wer ihre belebende und kräftige Wirkung kennt, mag sie nicht mehr missen. Doch nicht immer ist kaltes Wasser angezeigt!

Viele haben nach einer überstandenen Corona-Erkrankung ein deutlich gesteigertes Bedürfnis nach Wärme. Hier sind eher durchwärmende Kneipp-Anwendungen sinnvoll wie Fuß- und Vollbäder oder Leberwickel, auch mit Kräuterauflagen wie Schafgarbe. Wer nach einer Corona-Erkrankung geschwächt ist, kann so ergänzend zur ärztlichen oder heilpraktischen Behandlung für sich selbst zuhause viel tun. Kranke Menschen sollten sich mit ihren Behandlern absprechen, um die jeweils angezeigten Kneipp-Anwendungen sachgerecht durchzuführen.

Bierbach resümiert: „In diesen Tagen von Kneipps 200. Geburtstag ehren wir sein Andenken. Es würde ihm am besten gerecht werden, wenn wir möglichst viele seiner Erkenntnisse tagtäglich aufs Neue in unseren Alltag integrieren. Das würde ihm gefallen: Mit im besten Sinne einfachen und natürlichen Maßnahmen gesund bleiben oder wieder fit werden.

Bildquelle: © Gesamtkonferenz Foto: Kirsten Orborny

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Stellungnahme „Gute Patientenversorgung“

Qualitätssicherung, Patientensicherheit und Wahlfreiheit von Behandlern und Methoden

Gute Patientenversorgung bedeutet gleichermaßen fachlich qualifizierte Behandlung, Qualitätssicherung für Patientensicherheit und Patientenschutz sowie Wahlfreiheit von Behandler und Behandlungsmethode für eigenverantwortliche und mündige Patienten. Der Heilpraktikerberuf hat sich in über 80 Jahren etabliert und ist unverzichtbar ins Gesundheitssystem eingebettet.

Etwa 46 Millionen Behandlungen finden jährlich statt. Bürgerinnen und Bürger nehmen heilpraktische Leistungen in Anspruch und wertschätzen die therapeutischen Effekte. Dies untermauern sie dadurch, dass sie diese Behandlungen und Arzneimittel selbst aus ihrem Einkommen bezahlen.

Qualitätssicherung und Patientensicherheit

Die Basis für gute Patientenversorgung sind Qualitätssicherung und Patientensicherheit. Dabei ist wichtig zu wissen: Was für alle Heil- und Gesundheitsberufe gilt, das gilt auch für den Heilpraktiker!

Viele Gesetze zum Schutz der Patientinnen und Patienten, wie z. B. das Infektionsschutz- oder das Medizinproduktegesetz, sind im Laufe von Jahrzehnten entstanden. Von Anfang an haben sie für die Heilpraktikerschaft die gleiche bindende Bedeutung gehabt wie z. B. für Ärztinnen und Ärzte. Die Weiterentwicklung von z. B. Hygienerichtlinien oder dem Arzneimittelgesetz – was durch den medizinischen Fortschritt notwendig wurde – galt immer auch stets für den Heilpraktikerberuf, ebenso selbstverständlich das Patientenrechtegesetz.

Innerhalb dieses gewachsenen, zeitgemäßen und guten Regelwerks aus zahlreichen Gesetzen und Verordnungen konnte sich der Heilpraktikerberuf gut entwickeln und zu einem unverzichtbaren Teil der Patientenversorgung in Deutschland werden.

Zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien regeln bereits die Pflichten, die Heilpraktiker bei der Berufsausübung gegenüber den Patienten, Ämtern, Behörden und der Gesellschaft erfüllen müssen.

Einige Beispiele:

Die Gesundheitsämter der jeweiligen Bundesländer sind Aufsichtsbehörden und kontrollieren vor Ort die Arbeit in den Heilpraktikerpraxen.

Die Wahrung der Rechte von Patienten ist oberstes Gebot. Dabei bilden das Patientenrechtegesetz und die Sorgfaltspflicht die Basis aller heilpraktischen Tätigkeiten.

Die Hygienestandards in einer Heilpraktikerpraxis sind die gleichen, die für ärztliche Praxen und Krankenhäuser gelten.

Viele Heilpraktikerverbände sind Mitglieder im “Aktionsbündnis Patientensicherheit” und schulen ihre Mitglieder.

Fortbildung ist im Heilpraktikerberuf eine Selbstverständlichkeit. Zum Nachweis und zur Qualitätskontrolle gibt es z. B. das Fortbildungszertifikat für Heilpraktiker, an dem sich die meisten Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker beteiligen, und zusätzlich eine Vielzahl methodenspezifischer Zertifizierungen, z. B. das Zertifikat der “Stiftung Homöopathie Zertifikat” für Homöopathen, die Diplom-Ausbildung der AGTCM für die Traditionelle Chinesische Medizin oder den Zertifikatskurs „Blaue Karte Ozon“ für die Ozontherapie.

Die im Vergleich zu allen anderen Gesundheitsberufen extrem niedrigen Versicherungsbeiträge zur Berufshaftpflichtversicherung dokumentieren die verschwindend geringe Anzahl von Schadensfällen.

Heilpraktiker sind zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz verpflichtet.

Heilpraktiker sind verpflichtet, nur zugelassene Medizinprodukte und Geräte mit CE-Kennzeichnung bei ihrer Praxisarbeit einzusetzen.

Ein Ziel der Qualitätssicherung ist es, die Qualifikation der Behandelnden zu gewährleisten: Berufsständisch organisierte Qualitätsstandards in Ausbildung sowie Qualitätsmanagement bei der Praxistätigkeit und zertifizierte Fortbildungen sichern die berufliche Kompetenz sowie die Einhaltung der fachlichen und gesetzlichen Grenzen des Heilpraktikerberufs.

Wahlfreiheit von Behandlern und Methoden

Patientinnen und Patienten haben ein grundgesetzlich verbrieftes Recht auf eine umfassende medizinische Versorgung – auch durch Angehörige des Heilpraktikerberufs – sowie das Recht auf freie Weltanschauung. Sie müssen das Recht behalten, für sich sowohl (ergänzende) Therapieverfahren zu finden als auch ihre Behandler frei zu wählen (Grundgesetz, Art. 2 und Art. 4).

Eine drastische Einschränkung oder gar Abschaffung des Heilpraktikerberufs würde das Grundrecht auf freie Wahl von Therapeut und Therapieverfahren, wie es seit über 80 Jahren durch das Heilpraktikergesetz besteht, infrage stellen.

Unabhängig von der Wissenschaftlichkeits-Diskussion sollten die positiven Erfahrungen der Patientinnen und Patienten mehr Beachtung finden und im Vordergrund stehen.

Diese haben sich immer wieder von der heilenden Wirkung der Erfahrungsheilkunde überzeugen können und beobachten als Selbstzahlende besonders aufmerksam die Kosteneffizienz der Behandlungen. Sie vertrauen den Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern und fordern, auch in Zukunft dieses Angebot in Anspruch nehmen zu können.

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Der Heilpraktikerberuf steht für Patientensicherheit und Qualität

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker haben ein umfangreiches Berufsrecht und eine Berufsordnung

Es gibt im Gesundheitswesen zahlreiche landes- und bundesgesetzliche Normen, wie z.B. das Infektionsschutzgesetz, das Patientenrechtegesetz, das Arzneimittelgesetz oder das Medizinproduktegesetz. Diese Gesetze gelten für den Heilpraktikerberuf wie für den Arztberuf gleichermaßen.

Das Heilpraktikergesetz wurde im Jahr 2016 aktualisiert. Seitdem regeln bundeseinheitliche Überprüfungsleitlinien mit mehr Gewichtung auf Patientenschutz den Heilpraktikerberuf.

Für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker gelten grundsätzlich die gleichen Sorgfaltspflichten wie für Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner.

Die Heilpraktiker-Berufsordnung besteht im Wesentlichen aus rechtlich bindenden Regelungen und geht in vielen Punkten sogar darüber hinaus. Sie ist folglich ein rechtliches Regelwerk – kein unverbindliches Hinweisheft.

Für die Heilpraktikerausbildung und -überprüfung ist umfangreiches, medizinisches Wissen notwendig

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker erhalten ihre Erlaubniserteilung von kommunalen Gesundheitsbehörden und verfügen über ein klar geregeltes und verbindliches Wissen, welches vor der Erlaubniserteilung nachgewiesen werden muss.

Im März 2018 traten bundeseinheitliche Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktiker-Anwärterinnen und -Anwärtern in Kraft (bundeseinheitliche Vorgaben; Überprüfungsmodalitäten auf Länderebene). Die Erlaubnis wird nur nach bestandener amtlicher Überprüfung erteilt, die der Patientensicherheit dient.

Die Ausbildung erfolgt zumeist in privaten Heilpraktikerschulen und ist selbstfinanziert. Die durchschnittliche Dauer beträgt 2-3 Jahre exklusive der Vorbereitungszeit auf die Überprüfung, oder einer gegebenenfalls anfallenden Assistenzzeit. Um die Überprüfung zu bestehen, ist umfangreiches, medizinisches Wissen notwendig.

Invasive Therapiemethoden wie Injektionstechniken sind Bestandteil der Heilpraktikerausbildung und gehören zum Kanon der Heilpraktiker-Überprüfung.

Das Mindestalter für die Überprüfung beträgt 25 Jahre. (§ 2 Abs. 1 lit. a DVO-HeilprG).

Der Heilpraktikerberuf hat sich über Jahrzehnte eine tragende Ethik und ein Aus- und Fortbildungssystem geschaffen, das modernen Anforderungen entspricht.

Die meist nur außerhalb der akademischen Medizin gelehrten Therapiemethoden der Erfahrungsheilkunde werden von privaten Schulen, Akademien, Berufs- und Fachverbänden gelehrt und oft zertifiziert. Die für deren Ausübung erforderlichen sicherheitsrelevanten Aspekte sind bereits leitlinienentsprechend rechtssichere Inhalte der amtsärztlichen Überprüfungen.

Nicht gegeneinander, sondern miteinander – Heilpraktiker- und Ärzteschaft

In aller Regel waren Patientinnen und Patienten, bevor sie in eine Heilpraktikerpraxis gehen, bereits bei einem Arzt bzw. einer Ärztin, oder sie befinden sich parallel in ärztlicher Behandlung und damit auch Kontrolle.

Eine Weiter-Verweisung oder Rück-Verweisung an einen Arzt bzw. eine Ärztin ist für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker selbstverständlich, wenn die Notwendigkeit besteht. Sie sind darin ausgebildet, diese durch anerkannte klinische Diagnostik festzustellen und ihre Behandlungsgrenzen zu kennen und einzuhalten.

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sind wertvolle Gesundheitswächter – ein wesentlicher Inhalt der Heilpraktikerüberprüfung ist die Früherkennung von gefährlichen oder infektiösen Erkrankungen mit nachfolgender Weiterleitung in ärztliche Behandlung, bzw. auch Meldung von Verdachtsfällen nach dem Infektionsschutzgesetz.

Zahlreiche Ärztinnen und Ärzte empfehlen bei bestimmten Erkrankungen die Behandlung durch eine Heilpraktikerin bzw. einen Heilpraktiker. Insbesondere durch die Behandlung chronisch Erkrankter entlasten sie in Zeiten des Ärztemangels die überfüllten ärztlichen Praxen und knappe Budgets.

Ein hoher Anteil niedergelassener Ärztinnen und Ärzte befürwortet die (begleitende) heilpraktische Behandlung oder toleriert sie. Dies entspricht dem Trend: Immer mehr Menschen – nach neusten Umfragen zwei Drittel der Bürgerinnen und Bürger – wünschen sich eine intensivere Zusammenarbeit zwischen der Schulmedizin und der heilpraktischen Komplementärmedizin.

Der Heilpraktikerberuf: Ganz sicher!

Dass Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sehr sicher arbeiten, belegen die extrem geringen Schadensfälle. Beispielsweise lässt sich dies in der Stellungnahme des Ministeriums für Soziales und Integration BW (Drucksache 16 /4530 vom 23.07.2018) klar erkennen:

„Fälle, in denen Patientinnen und Patienten in Baden-Württemberg durch fehlerhafte oder unterlassene Behandlung zu Schaden gekommen sind, sind dem Ministerium für Soziales und Integration auch unter Berücksichtigung der eingeholten Stellungnahmen nicht bekannt.“

Die Berufshaftpflichtversicherung der Heilpraktikerschaft kostet durchschnittlich nur rund 100 Euro pro Jahr. Dieser Betrag ist extrem niedrig im Vergleich zu anderen medizinischen Berufen. Dies dokumentiert die Sorgfalt und das sehr niedrige Risiko bei heilpraktischen Behandlungen, denn der Betrag errechnet sich aus den Schadensbilanzen.

Außerdem unterliegen Medikamente mit starken Nebenwirkungen der ärztlichen Verschreibungspflicht. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker arbeiten nur mit Stoffen bzw. verordnen nur Stoffe, die nicht der ärztlichen Verschreibungspflicht unterliegen.

Daher ist das Behandlungsrisiko durch sehr risikoarme Verfahren erheblich minimiert. Die äußerst seltenen negativen Vorkommnisse sind sehr bedauerlich, deren Ursachen liegen jedoch nicht in einer mangelnden Regulierung. Für den Heilpraktikerberuf bestehen grundsätzlich die gleichen oder sogar strengere Anforderungen wie für alle anderen Berufe im Gesundheitswesen. Die bereits geltenden zahlreichen Regularien zur Gewährleistung der Patientensicherheit sind deshalb absolut ausreichend. Wer sich strikt an alle geltenden Gesetze hält, kann kaum Gefahr laufen, Patienten zu gefährden oder ihnen gar zu schaden.

Für das Selbstbestimmungsrecht von Patientinnen und Patienten

Die Wirksamkeit vieler heilpraktischer Methoden ist inzwischen wissenschaftlich belegt bzw. sind die Grundlagen der heilpraktischen Methoden wissenschaftlich erklärbar.

Unabhängig von der Wissenschaftlichkeits-Diskussion sollten jedoch die positiven Erfahrungen der Patientinnen und Patienten mehr Beachtung finden und im Vordergrund stehen.

Diese haben sich immer wieder von der heilenden Wirkung der Erfahrungsheilkunde überzeugen können. Sie fordern, auch in Zukunft dieses Angebot in Anspruch nehmen zu können.

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sorgen dafür, dass traditionelle Heilverfahren der Naturheilkunde (auch als Kulturgüter im Sinne von UNESCO oder WHO anerkannt) bis heute erhalten geblieben sind.

Die freie Wahl der Patientinnen und Patienten nicht unnötig stark einschränken

Patientinnen und Patienten haben ein grundgesetzlich verbrieftes Recht auf eine umfassende medizinische Versorgung – auch durch Angehörige des Heilpraktikerberufs. Außerdem besteht das Recht auf freie Weltanschauung. Patientinnen und Patienten haben einen Anspruch darauf, sowohl (ergänzende) Therapieverfahren als auch den Behandler frei zu wählen (Grundgesetz, Art. 2 und Art. 4).

Der Heilpraktikerberuf stärkt das Grundrecht der Patienten und Bürger auf freie Wahl von Therapeut und Therapieverfahren, wie es seit über 80 Jahren durch das Heilpraktikergesetz besteht.

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Gemeinsame Abschlusserklärung

der 1. Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften

Bei der 1. Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften am 26. September 2018 in Kassel gab es uneingeschränkte Einigkeit in allen grundsätzlichen berufspolitischen Fragen. Es herrschte eine sehr harmonische und kollegial-konstruktive Atmosphäre.

Die Teilnehmer waren sich einig darüber, Kräfte und Kompetenzen zu bündeln. Es wurden konkrete Schritte zur Formulierung einer modernen und zukunftsfähigen Berufsordnung der Heilpraktiker unternommen.

 

Vertrauensvolle Zusammenarbeit und gemeinsames Auftreten

Auch waren die Teilnehmer geschlossen der Meinung, dass diese Veranstaltung ein Gewinn für den Berufsstand ist. Hierdurch wurde ein wichtiger Grundstein für vertrauensvolle Zusammenarbeit und für gemeinsames Auftreten gegenüber Öffentlichkeit und Politik gelegt.

Einstimmig sprachen sich alle Teilnehmer für eine transparente und vernetzte Kommunikation aus, für gemeinsames Handeln und konzertiertes Vorgehen aller Verbände. Deshalb wird sich die Gesamtkonferenz sowohl regelmäßig als auch anlassbezogen treffen.

Die Anwesenden freuten sich über die rege Teilnahme beim ersten Treffen und auf künftige, für alle Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften offene, Gesamtkonferenzen.

Wir arbeiten zusammen. Wir treffen uns wieder. Gemeinsam in die Zukunft!

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Bericht von der 5. Gesamtkonferenz

Über die 5. Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften

Am 25. März 2020 fand die 5. Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften statt. Die Runde hat sich auch dieses Mal wieder vergrößert: 40 Teilnehmende repräsentierten insgesamt 13 Heilpraktikerverbände und 21 Fachgesellschaften. Aufgrund der Schutzmaßnahmen während der Corona-Epidemie mussten wir aber auf einen virtuellen Konferenzraum ausweichen.

 

Die Corona-AG

Selbstverständlich war das Thema Corona sehr präsent: Wie können wir den Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern in dieser Zeit konkret helfen? Jedes Bundesland hat andere Vorschriften, die sich kurzfristig wieder ändern – wie informieren wir unsere Mitglieder? Diese und weitere Fragen wird zukünftig die Corona-Arbeitsgruppe bearbeiten und klären – hierfür haben sich spontan Kolleginnen und Kollegen aus sechs verschiedenen Verbänden zu einem Kompetenzteam zusammengeschlossen, das ab sofort in engem Austausch steht und die Kollegenschaft regelmäßig informiert.

 

Das Rechtsgutachten des Bundesministeriums

Das Rechtsgutachten des Bundesgesundheitsministeriums wurde erörtert sowie diesbezügliche Aktivität von Heilpraktikerverbänden. Auch in dieser Angelegenheit ist die Abstimmung der Verbände untereinander und Bündelung der Initiativen ein erklärtes Ziel. Unser Berufsstand steht vor einer großen Herausforderung, aber darin liegt auch eine historische Chance, die wir ergreifen wollen! Gemeinsam sind wir handlungsfähig und stark.

Über die Heilpraktikerausbildung

Zur Strategie hinsichtlich der Heilpraktikerausbildung hielten Vertreter von verschiedenen Verbänden aufschlussreiche Referate. Informationsaustausch sowie zielführendes Miteinander wurden vereinbart: Das Thema Heilpraktikerausbildung wird mit großem Einsatz bearbeitet, um auf mögliche Entwicklungen gut vorbereitet zu sein.

 

In kollegialer Gemeinschaft die Herausforderungen meistern

Die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften ist kein neuer Verband und auch kein weiterer Verein. Die Gesamtkonferenz ist ein „runder Tisch“ für Informationsaustausch und ein Bündnis für Kompetenz- und Kräftebündelung mit dem Ziel, effektiv und strategisch abgestimmt Berufspolitik zu machen – und unsere Ziele gemeinsam zu erreichen.

Gerade die letzten Tage haben uns gezeigt, wie wichtig, effektiv und erfreulich kollegiale Zusammenarbeit verschiedenster Verbände und Gesellschaften in schwierigen Zeiten ist! Wir wollen in kollegialer Gemeinschaft die aktuellen Herausforderungen angehen – genau jetzt! Für die Zukunft unserer Mitglieder und unseres Berufsstands.

Unser Zusammenschluss ist noch jung – hat aber in kurzer Zeit schon sehr positive Ergebnisse und erfolgreiche Kooperationen ermöglicht. Alle Verbände und Fachgesellschaften, die sich uns anschließen wollen, sind herzlich eingeladen

Wir unterstützen uns gegenseitig und bündeln unsere Kräfte. Gemeinsam sind wir stark!

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