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Homöopathie und Krebsbehandlung – wir unterstützen das VKHD-Positionspapier zu diesem wichtigen und komplexen Thema

Der Verband Klassischer Homöopathen Deutschlands e.V. (VKHD) hat auf seiner Website ein Positionspapier zum Thema »Komplementäre Krebsbehandlung mit Homöopathie und Selbstbehandlung bei Krebs« veröffentlicht.

Als Berufsverband homöopathisch arbeitender Heilpraktiker*innen stellt der VKHD seine Haltung zu verschiedenen Aspekten des Themas Homöopathie und Krebsbehandlung klar. Wir von der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktiker & Fachverbände unterstützen unseren teilnehmenden Verband VKHD mit seinem Positionspapier.

Link zum Positionspapier auf der VKHD-Website

Positionspapier

 

Die komplementäre Krebsbehandlung mit Homöopathie und der Wunsch nach einer Selbstheilung bei Krebs

Ein Positionspapier des Verbands klassischer Homöopathen Deutschlands e.V. (VKHD) zur Selbstbehandlung bei Krebs und zur komplementären Krebsbehandlung mit Homöopathie.

Heilpraktiker*innen, vor allem auch solche, die homöopathisch arbeiten, werden von Patient*innen oft wegen einer möglichen Krebsbehandlung konsultiert. Davon abgesehen, finden sich im Internet immer wieder auch Angebote zur Selbstbehandlung bei Krebs, und Betroffene tauschen Tipps in Netzforen aus. Welchen Stellenwert kann eine qualifiziert und professionell angewendete Homöopathie (1) bei der Behandlung krebskranker Menschen haben? Wie stehen wir als Verband zu homöopathischen Begleitbehandlungen einer konventionellen Krebstherapie und wie zu Versuchen einer Selbstheilung bei Krebs?

Krebs zählt weltweit nach wie vor zu den häufigsten Todesursachen. Allein in Deutschland leben über 4,6 Millionen Menschen mit dieser Diagnose (2). Die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten werden schon daran ersichtlich, dass bis zu 60% der Betroffenen begleitend zu ihrer konventionellen Krebstherapie komplementärmedizinische Verfahren nutzen und noch mehr sich dies wünschen.

Als Berufsverband homöopathisch arbeitender Heilpraktiker*innen möchte der VKHD seine Haltung zu folgenden Gesichtspunkten klarstellen:

1. Homöopathie kann als Begleittherapie sehr hilfreich sein.
In Anbetracht heutiger medizinischer Möglichkeiten bei vielen Krebsarten kommt eine homöopathische Behandlung grundsätzlich nur als Begleittherapie infrage. Studien belegen bei homöopathischer Begleitbehandlung eine Verbesserung der Lebensqualität, beispielsweise durch Linderung von Nebenwirkungen konventioneller Maßnahmen, und teilweise auch eine Verbesserung der Prognose (3). Bei einer Umfrage des VKHD gaben 99% derjenigen Befragten, die dies überhaupt anbieten, an, Krebspatient*innen generell nur begleitend zu einer fachärztlichen Behandlung und Kontrolle zu behandeln (4). Ausnahmen von diesem Prinzip sehen wir in Fällen, in denen keine konventionellen Therapieoptionen mehr zur Verfügung stehen.

2. Einzelfall-Erfolge sind nicht immer übertragbar.
Es gibt eine größere Zahl dokumentierter Behandlungserfolge einer homöopathischen Behandlung bei malignen Erkrankungen, bei denen ein bösartiger Tumor sich zurückgebildet hat. Diese Fälle treten jedoch nicht hinreichend häufig und regelmäßig auf, um eine solche Behandlung als therapeutische Alternative zu einer konventionellen Behandlung zu begründen.

3. Betroffene wünschen ein Miteinander der therapeutischen Ansätze.
Die Betroffenen wünschen ein Miteinander von konventioneller und komplementärer Medizin. Die wissenschaftliche Forschung stützt ein solches Miteinander. Die Realisierung setzt interdisziplinäres Denken und Handeln, Fachkompetenzen im jeweils eigenen Bereich sowie auch den Einbeziehung des Patienten oder der Patientin auf Augenhöhe voraus. Unter ethischen Aspekten halten wir es für geboten, ebenso den Wunsch der Patient*innen nach komplementärmedizinischer Begleitung zu respektieren, wie auch über Möglichkeiten und Grenzen der verschiedenen therapeutischen Optionen aufzuklären.

4. Eigenwirksamkeit unterstützen wir, Selbstbehandlung hat enge Grenzen.
Wir begrüßen die aktive Beteiligung von Patient*innen an ihrer Therapie und den damit eingebrachten Faktor der Ermutigung und Eigenwirksamkeit. Wir halten es in diesem Zusammenhang allerdings für unerlässlich, auch über medizinische Grenzen von Selbstbehandlung aufzuklären. Das betrifft neben der Beratung in der Praxis beispielsweise auch Vorträge zu Selbsthilfe bei Krebs und anderen schweren Erkrankungen (5).

5. Beratung darf nicht zur Unterlassung gebotener Maßnahmen führen.
Eine Beratung durch Heilpraktiker*innen kann das Abwägen aller Optionen mit einbeziehen, darf jedoch ebenso wenig wie eine Behandlung zur Unterlassung medizinisch gebotener Maßnahmen führen. Lehnt ein*e Patient*in ärztlich vorgeschlagene Maßnahmen aus Unkenntnis oder bloßer Verdrängung ab, ist entsprechende Aufklärung geboten. Zugleich respektieren wir jede informierte, wohl erwogene und autonome Patientenentscheidung und Behandelnde, die dies menschlich, therapeutisch, ethisch und rechtlich mitgetragen. Sind Behandlungsangebot und Patientenerwartungen jedoch nicht überein zu bringen, muss ein*e Heilpraktiker*in auch bereit sein, die Behandlung abzulehnen.
Auch eine begleitende Behandlung von an Krebs erkrankten Menschen stellt hohe fachliche, kommunikative und ethische Anforderungen an eine*n behandelnde*n Heilpraktikerin oder Heilpraktiker. Dies schließt die Bereitschaft ein, den Erkrankten in allen denkbaren Phasen und womöglich auch im Sterben zu begleiten. Anfänger*innen und Kolleg*innen ohne spezifische Weiterbildung raten wir hiervon ab. Fachlich qualifizierte, kompetente und erfahrene homöopathische Heilpraktiker*innen können nach unseren Erfahrungen einen wichtigen Platz in der begleitenden Behandlung einnehmen. Sie können dabei auch als Bindeglied zwischen medizinischen Laien und Hochschulmedizin fungieren.

Unsere Stellungnahme entspricht der durch Patientenrechte, verbandliche Berufsordnung mit Ethikrichtlinien, gesetzlich verankerte Sorgfaltspflichten, Patientenschutz und Rechtsprechung bereits gegebenen Sachlage. Sie respektiert ebenso den Grundsatz der Therapiefreiheit. Wir sind überzeugt, dass ein respektvolles Miteinander therapeutischer Ansätze und Berufe unter Einbezug der Patientinnen und Patienten die besten Ergebnisse bringt, und dafür setzen wir uns ein.

Ulm, im Oktober 2024
Vorstand und Beirat des VKHD
Ralf Dissemond, Carl Classen, Stefan Reis, Karen Schürmann, Andy Bleichner,
Bettina Henkel, Karen Lutze, Helmut Schnellrieder

 


(1) Überprüfte Therapeutenlisten qualifizierter homöopathisch arbeitender Heilpraktiker*innen fin-den Sie hier:
https://www.homoeopathie-zertifikat.de/index.php/therapeutensuche-menu
https://homoeopathie-qualitaet.de/therapeuten/

(2) Robert Koch-Institut (RKI) (2024): „Krebs in Deutschland für 2019/2020.“ Verfügbar unter: https://www.krebsdaten.de

(3) Frass, M., Lechleitner, P., Gründling, C. et al, „Homeopathic Treatment as an Add‐On Therapy May Improve Quality of Life and Prolong Survival in Patients with Non‐Small Cell Lung Cancer: A Prospective, Randomized, Placebo‐Controlled, Double‐Blind, Three‐Arm, Multicenter Study“. The Oncologist, e1930–e1955. DOI: 10.1002/onco.13548
Frenkel, M., Cohen, L., Peterson, N., et al. (2010). „Integrating Complementary and Integrative Medicine in Conventional Oncology Care: The American Experience.“ Journal of Cancer, 1, 244-253. DOI: 10.7150/jca.1.244

(4) Verband klassischer Homöopathen Deutschlands (VKHD, 2024). An homöopathische Heilprakti-ker*innen (nicht nur an Mitglieder) gerichtete Befragung.

(5) BKHD, DZVhÄ, VKHD (2009): Empfehlung zur Vermittlung homöopathischer Selbstbehandlung
https://www.aeha-buendnis.de/wp-content/uploads/2019/11/AEHA_Selbstbehandlung.pdf

Bildquelle: © Elvira Bierbach

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Heilpraktiker, Homöopathie, Impfen – Positionspapier des Verbands Klassischer Homöopathen Deutschlands e.V. (VKHD)

Aus Sicht der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktiker & Fachgesellschaften unterstützen wir unseren teilnehmenden Verband VKHD mit seinem Positionspapier.

Der Verband Klassischer Homöopathen Deutschlands e.V. (VKHD) hat im August auf seiner Website ein Positionspapier zum Thema „Heilpraktiker – Homöopathie – Impfen“ veröffentlicht.

Unter anderem formuliert der VKHD darin: „Medizinischen und gesetzlichen Anforderungen entsprechend erfolgt in der täglichen Praxis in jedem Einzelfall eine notwendige kritische Abwägung zur Beratung über geeignete Therapieoptionen und Präventionsmaßnahmen. Sachgemäß arbeitende Heilpraktiker*innen beraten entsprechend differenziert. […] Behauptungen, dass Homöopath*innen oder Heilpraktiker*innen Impfungen grundsätzlich ablehnen und damit auch eine Mit-Verantwortung für niedrige Impfquoten tragen, sind schlichtweg falsch.“

Aus Sicht der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktiker & Fachverbände unterstützen wir unseren teilnehmenden Verband VKHD mit seinem Positionspapier.

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Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften: 5 Jahre – 20 Konferenzen!

Fünf Jahre – 20 Konferenzen

Fünf Jahre Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften – der Zusammenhalt ist gewachsen und die Anzahl der teilnehmenden Verbände hat sich kontinuierlich erhöht

Am 13. Dezember 2023 konnte die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften in Kassel ein kleines Jubiläum begehen: 5 Jahre – 20 Konferenzen!

  • Wir vernetzen uns und bündeln unsere Kompetenzen und Kräfte für gemeinsame berufsständische und politische Arbeit.
  • Wir wollen den Heilpraktikerberuf bewahren, fördern und zukunftsfähig machen.

In diesem Forum informieren sich die Verbände gegenseitig über Aktuelles, diskutieren wichtige und zukunftsweisende Themen unseres Berufsstands, entwickeln Projekte und setzen diese um. In Teams für die Kollegenschaft aufbereitete Informationen werden an die Verbände gegeben. Es gibt Expertengruppen beispielsweise zur Heilpraktikerausbildung und zum Berufsbild der sektoral psychotherapeutisch tätigen Kollegenschaft. Die Fachgesellschaften arbeiten an der Qualitätssicherung in der Methodenausbildung. Die gemeinsame Website www.gesamtkonferenz-heilpraktiker.de hat sich zu einem gut besuchten Informationsmedium entwickelt. Und es finden regelmäßig Kontakte zu Politikerinnen und Politikern sowie Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit statt.

  • Diese Zusammenkunft von Heilpraktikerverbänden und Fachgesellschaften ist ausdrücklich kein Verein und strebt dies auch nicht an.
  • Jeder teilnehmende Verband wahrt sein individuelles Profil und seine absolute Eigenständigkeit.
  • Die Heterogenität der teilnehmenden Verbände spiegelt die Vielfalt in unserem Berufsstand wider.
  • Patientenschutz und Qualitätssicherung haben höchste Priorität.
  • Kollegialität, Toleranz und Wertschätzung sind tragende Elemente unserer Zusammenkünfte.

Zur Mitwirkung herzlich eingeladen

Die Diskussionen sind oft kontrovers, aber immer kollegial, konstruktiv und kreativ. Unser Zusammenhalt ist gewachsen – wir freuen uns über den befruchtenden Austausch und die inspirierenden Begegnungen.

Die Anzahl der teilnehmenden Verbände hat sich kontinuierlich erhöht. Auch weiterhin gilt: Alle Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften sind herzlich zur Mitwirkung eingeladen.

Bildquellen: © Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften

Eine Säule der Evidenzbasierten Medizin ist der Wunsch der Patientinnen und Patienten. Ein umfangreiches Aufklärungsgespräch ist hierfür die Basis. (Foto: Kirsten Oborny)

Achtung Verwechslungsgefahr! »Evidenzbasierte Medizin« ist nicht »wissenschaftliche Medizin«!

Der wissenschaftliche Nachweis der Wirksamkeit ist nur eine von drei Säulen der Evidenzbasierten Medizin (EbM)

Immer wieder wird der Heilpraktikerschaft vorgeworfen, ihre Diagnose- und Therapieverfahren seien nicht evidenzbasiert – und das klingt so, als ob diese Methoden allesamt nicht wissenschaftlich anerkannt seien. Auch fordern Politiker regelmäßig, dass ausschließlich evidenzbasierte medizinische Maßnahmen durchgeführt werden.

Doch Vorsicht! Hier gibt es oft Missverständnisse, denn die Begriffe „wissenschaftlich bewiesen“ und „evidenzbasiert“ bedeuten keineswegs das Gleiche!

Die Wissenschaftlichkeit bzw. der wissenschaftliche Nachweis der Wirksamkeit eines Verfahrens ist nämlich nur eine von drei Säulen der sogenannten Evidenzbasierten Medizin (EbM). Von zentraler Bedeutung für die evidenzbasierte Anwendung eines medizinischen Verfahrens in der heilpraktischen oder ärztlichen Praxis ist die Kombination aus dem klinischem Fachwissen und den Erfahrungen der Behandelnden, die außerdem bei der Wahl ihrer Therapieverfahren die Präferenzen der Patientinnen und Patienten berücksichtigen.

Erfahrung bahnt oft den Weg für Wissenschaftlichkeit

Es gibt zahlreiche traditionelle und moderne, komplementäre Methoden, deren Wirksamkeit durch randomisierte klinische Studien belegt und die sogar von der UNESCO oder der WHO anerkannt sind. Dass eine Methode (noch) nicht anerkannt oder ihre Wirksamkeit (noch) nicht durch Studien bestätigt wurde, heißt nicht automatisch, dass sie nicht wirksam ist.

Erfahrungsheilkundler sind oft die Vorreiter therapeutischer Methoden. Zwei Beispiele: Die Mikrobiologische Therapie zur Wiederherstellung eines gesunden Darmmilieus („Wiege der Gesundheit“) und die Einbeziehung der Faszientherapie in die Behandlung von Schmerzen haben in den letzten Jahren einen regelrechten Hype erfahren. Mittlerweile gibt es zur Wirksamkeit viele Belege durch Studien. Die universitär-wissenschaftliche Medizin nimmt diese Erkenntnisse nun gerne für sich in Anspruch. Dabei sollte jedoch nicht übersehen werden, dass diese Verfahren schon seit Jahrzehnten sehr erfolgreich in Heilpraktikerpraxen eingesetzt werden, weil sie erfahrungsgemäß gut wirken und weil die Patientinnen und Patienten sich auf der Basis eines umfassenden Aufklärungsgespräches für diese Verfahren entscheiden.

Lesen Sie hierzu die Stellungnahme der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften, in der diese Begriffe verständlich erläutert werden und deren Definition mit anerkannten Quellen belegt werden.

Quellen:

David Sackett et al. 1996: Evidence based medicine: what it is and what it isn’t. BMJ 312: 71-72
Evidenzbasierte Medizin (EbM) https://gesund.bund.de/evidenzbasierte-medizin-ebm

Bildquelle: © Foto: Kirsten Oborny, Stuttgart

Motiv: www.es-geht-ums-ganze.de

Weil’s hilft!

Die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände & Fachgesellschaften unterstützt die Kampagne: Manifest für eine gesunde Medizin

Gemeinsam für eine gesunde Medizin der Zukunft

Zeichne unser Manifest! Mach mit und werde Teil unserer wachsenden weil’s hilft!-Bewegung von Bürgerinnen und Bürgern, die sich für eine überfällige Wende im Gesundheitssystem stark macht! Natürlich-ganzheitliche und konventionelle Verfahren müssen optimal verbunden werden. Wir wollen eine Integrative Medizin: Unsere Gesundheit muss in den Mittelpunkt gestellt werden, endlich. Das ist patientenorientiert, präventiv und bezahlbar. Auf dieser Grundlage erarbeiten wir Gesetzesvorschläge und werden die Politik nicht in Ruhe lassen, bis die notwendigen Änderungen eingeleitet sind.

Sei dabei!

Sei dabei, unterzeichne unser Manifest für eine gesunde Medizin, damit unsere vereinte Stimme hörbar und wirksam wird!

https://www.es-geht-ums-ganze.de/

YouTube Kampagnenfilm: https://www.youtube.com/watch?v=Q-915lyrbzA

Facebook: https://www.facebook.com/weilshilft

Instagram: https://www.instagram.com/weilshilft/

YouTube Kanal weil‘s hilft: https://www.youtube.com/@weilshilft374

Gemeinsam für eine gesunde Medizin!

Bildquelle: © weil’s hilft! – Kampagnenbüro

Foto: Antje Wörmann

#ProHeilpraktiker: Rekordzahl von Teilnehmenden bei Online-Petition zum Erhalt des Heilpraktikerberufs

Über 200.000 Bürgerinnen und Bürger setzten mit ihrem Statement an die Politik ein klares Zeichen #ProHeilpraktiker.

Die Online-Petition #ProHeilpraktiker zum Erhalt des Heilpraktikerberufs hat sich innerhalb weniger Wochen zu einer der erfolgreichsten Change.org-Petitionen im Sektor „Gesundheit“ entwickelt.

Die Kampagne startete im November 2019. Das Motto der Petition:
Für Ihre Therapiefreiheit. Für Ihr Selbstbestimmungsrecht als Patient. Für eine freie Berufsausübung des Heilpraktikers.

Über 200.000 Bürgerinnen und Bürger machten mit und setzten mit ihrem Statement an die Politik ein klares Zeichen #ProHeilpraktiker.

In der Petition wird der Erhalt des Heilpraktikerberufes und seines Kompetenzspektrums gefordert: „Er (der Heilpraktikerberuf) muss als freier Heilberuf bewahrt und unterstützt werden! Wir treten ein für ein freies Miteinander der HeilpraktikerInnen mit allen therapeutisch Tätigen zum Wohle der PatientInnen!“

 

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker leisten unverzichtbaren Beitrag

Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sind wichtig für das deutsche Gesundheitswesen. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag, weil sie das Angebot der kassenärztlich-universitären Medizin sinnvoll ergänzen durch die ganzheitlich-komplementäre Heilkunst und Naturheilkunde – und zwar ganz ohne die Gesetzlichen Krankenkassen zu belasten. Es geht bei der Behandlung kranker Menschen nicht um ein „entweder – oder“, sondern um ein „sowohl – als auch“! Bürgerinnen und Bürger haben dies erkannt und fordern die Wahrung von freier Therapeuten- und Therapiewahl und die freie Berufsausübung für Angehörige des Heilpraktikerberufs.

Bildquellen: © Antje Wörmann und Change.org

Frau fühlt sich wie neu geboren

Kneipp wäre heute wohl Heilpraktiker

Die Gesundheitslehre des Laienheilkundigen ist überraschend aktuell

Der vor 200 Jahren geborene Pfarrer Sebastian Kneipp wäre heute wohl Heilpraktiker. Die Gesundheitslehre des weltbekannten Laienheilkundigen ist überraschend aktuell, auch und gerade in der Corona-Pandemie.
Nicht nur in Bad Wörishofen, der Heimat von Pfarrer Kneipp, werden Patienten, die unter schweren Folgen einer Corona-Erkrankung leiden, unter anderem mit Kneipps Methoden behandelt.

Wasser, Pflanzenheilkunde, Bewegung, Ernährung und eine geordnete, also balancierte Lebensweise – das sind die fünf Säulen der Kneipp´schen Lehre. Kneipp war Menschenfreund, „Kräuterpfarrer“ und Wasserheilkundiger und behandelte im Laufe seines Lebens Abertausende Patienten. Er ist eine der prägenden Persönlichkeiten der Naturheilkunde und weltweit populär, seine Gesundheitslehre sogar immaterielles Kulturerbe der UNESCO.

„Dabei war Kneipp kein studierter Mediziner, sondern heilkundiger Laie. Er liebte die Menschen und wollte ihnen helfen. Im Laufe seines Lebens wurde er wegen seiner damals umstrittenen Methoden mehrere Male angezeigt und vor Gericht gebracht. Lebte er heutzutage, würde er wahrscheinlich eine Heilpraktikerausbildung und die Überprüfung beim Gesundheitsamt machen und eine Heilpraktikerpraxis eröffnen. Damals gab es diese Möglichkeit noch nicht.“ erklärt Elvira Bierbach, Heilpraktikerin vom Sprecherteam der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften.

Ihr Kollege Christian Blumbach ergänzt: „Wir Heilpraktiker setzen generell auf die Selbstheilungskräfte der Natur. Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes behandeln wir keine akute Corona-Erkrankung! Wenn jemand jedoch nach der Erkrankung nicht so recht auf die Beine kommt, dann können Kneipps bewährte Methoden sehr hilfreich sein. Vielen unserer Patienten, aber im Grunde jedem Menschen können wir Kneipps Empfehlungen nur ans Herz legen.“

Die Heilkraft von Bädern und Güssen trägt zur Harmonisierung des Immunsystems bei – nicht nur in besonders fordernden Zeiten. Eine geordnete Lebensweise, in der sich Anspannung und Entspannung abwechseln, ist elementar für die Vorbeugung von Stresserkrankungen und eine gesunde Körperabwehr. Ein Waldspaziergang tut Seele und Körper gut. Schon ein kurzes Armbad zeigt uns: Wasser vitalisiert. Die berühmten kalten Güsse kosten zuerst Überwindung. Doch wer ihre belebende und kräftige Wirkung kennt, mag sie nicht mehr missen. Doch nicht immer ist kaltes Wasser angezeigt!

Viele haben nach einer überstandenen Corona-Erkrankung ein deutlich gesteigertes Bedürfnis nach Wärme. Hier sind eher durchwärmende Kneipp-Anwendungen sinnvoll wie Fuß- und Vollbäder oder Leberwickel, auch mit Kräuterauflagen wie Schafgarbe. Wer nach einer Corona-Erkrankung geschwächt ist, kann so ergänzend zur ärztlichen oder heilpraktischen Behandlung für sich selbst zuhause viel tun. Kranke Menschen sollten sich mit ihren Behandlern absprechen, um die jeweils angezeigten Kneipp-Anwendungen sachgerecht durchzuführen.

Bierbach resümiert: „In diesen Tagen von Kneipps 200. Geburtstag ehren wir sein Andenken. Es würde ihm am besten gerecht werden, wenn wir möglichst viele seiner Erkenntnisse tagtäglich aufs Neue in unseren Alltag integrieren. Das würde ihm gefallen: Mit im besten Sinne einfachen und natürlichen Maßnahmen gesund bleiben oder wieder fit werden.

Bildquelle: © Gesamtkonferenz Foto: Kirsten Orborny

Frau fühlt sich wie neu geboren

Kneipps Wissen ist überraschend aktuell

Die Gesundheitslehre des vor 200 Jahren geborenen Pfarrers Sebastian Kneipp ist heute überraschend aktuell, auch und gerade in der Corona-Pandemie.

Nicht nur in Bad Wörishofen, der Heimat von Pfarrer Kneipp, werden Patienten, die unter schweren Folgen einer Corona-Erkrankung leiden, unter anderem mit Kneipps Methoden behandelt. Wasser, Pflanzenheilkunde, Bewegung, Ernährung und eine geordnete, also balancierte Lebensweise – das sind die fünf Säulen der Kneipp´schen Lehre. Heute wissen die meisten von uns, welche Faktoren zum gesunden Lebensstil gehören. Doch im Alltag wird dieses Wissen oft nicht umgesetzt. Das aktuelle Gedenken an Pfarrer Kneipp kann Anlass sein, die eigene Lebensführung unter die Lupe zu nehmen. Viele Menschen bewegen sich seit Monaten deutlich weniger, essen mehr Ungesundes und fühlen sich überfordert von Homeschooling, sozialer Isolation und existenziellen Sorgen. Einfache Kneipp-Maßnahmen können helfen, seelisch und körperlich gesund zu bleiben.

Kneipp war Menschenfreund, „Kräuterpfarrer“ und Wasserheilkundiger und behandelte im Laufe seines Lebens Abertausende Patienten. Er ist eine der prägenden Persönlichkeiten der Naturheilkunde und weltweit populär, seine Gesundheitslehre sogar immaterielles Kulturerbe der UNESCO.

„Dabei war Kneipp kein studierter Mediziner, sondern heilkundiger Laie. Er liebte die Menschen und wollte ihnen helfen. Im Laufe seines Lebens wurde er wegen seiner damals umstrittenen Methoden mehrere Male angezeigt und vor Gericht gebracht. Lebte er heutzutage, würde er wahrscheinlich eine Heilpraktikerausbildung und die Überprüfung beim Gesundheitsamt machen und eine Praxis eröffnen. Damals gab es diese Möglichkeit noch nicht.“ erklärt Elvira Bierbach, Heilpraktikerin vom Sprecherteam der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften.

Ihr Kollege Christian Blumbach ergänzt: „Wir Heilpraktiker setzen generell auf die Selbstheilungskräfte der Natur. Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes behandeln wir keine akute Corona-Erkrankung! Wenn jemand jedoch nach der Erkrankung nicht so recht auf die Beine kommt, dann können Kneipps bewährte Methoden sehr hilfreich sein. Vielen unserer Patienten, aber im Grunde jedem Menschen können wir Kneipps Empfehlungen nur ans Herz legen.“

Die Heilkraft von Bädern und Güssen trägt zur Harmonisierung des Immunsystems bei – nicht nur in besonders fordernden Zeiten. Eine geordnete Lebensweise, in der sich Anspannung und Entspannung abwechseln, ist elementar für die Vorbeugung von Stresserkrankungen und eine gesunde Körperabwehr. Ein Waldspaziergang tut Seele und Körper gut. Schon ein kurzes Armbad zeigt uns: Wasser vitalisiert. Die berühmten kalten Güsse kosten zuerst Überwindung. Doch wer ihre belebende und kräftige Wirkung kennt, mag sie nicht mehr missen. Doch nicht immer ist kaltes Wasser angezeigt!

Viele haben nach einer überstandenen Corona-Erkrankung ein deutlich gesteigertes Bedürfnis nach Wärme. Hier sind eher durchwärmende Kneipp-Anwendungen sinnvoll wie Fuß- und Vollbäder oder Leberwickel, auch mit Kräuterauflagen wie Schafgarbe. Wer nach einer Corona-Erkrankung geschwächt ist, kann so ergänzend zur ärztlichen oder heilpraktischen Behandlung für sich selbst zuhause viel tun. Kranke Menschen sollten sich mit ihren Behandlern absprechen, um die jeweils angezeigten Kneipp-Anwendungen sachgerecht durchzuführen.

Informationen zu Pfarrer Kneipp und seinem Lebenswerk findet man im Internet – beispielsweise beim Kneipp-Bund e.V. – oder in zahlreichen Büchern. Kneipps Standardwerk „So sollt ihr leben!“ ist 132 Jahre nach Erscheinen immer noch ein Bestseller.

Bierbach resümiert: „In diesen Tagen von Kneipps 200. Geburtstag ehren wir sein Andenken. Es würde ihm am besten gerecht werden, wenn wir möglichst viele seiner Erkenntnisse tagtäglich aufs Neue in unseren Alltag integrieren. Das würde ihm gefallen: Mit im besten Sinne einfachen und natürlichen Maßnahmen gesund bleiben oder wieder fit werden.

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Heilpraktiker sind bunt – nicht braun!

Die Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften distanziert sich einstimmig und ausdrücklich von allen diskriminierenden, nicht-demokratischen, antisemitischen, rassistischen und radikalen Aussagen und Handlungen von Einzelpersonen oder Gruppierungen sowie von sogenannten Coronaleugnern.

Die Heilpraktikerschaft ist weltoffen. Wir praktizieren mit Methoden aus verschiedensten Kulturen und Weltanschauungen. Die Angehörigen unseres Berufsstands sind genauso vielfältig wie unsere Patientinnen und Patienten. Uns alle verbindet das Vertrauen in die Heilkraft der Natur.

Im Mittelpunkt unseres Wirkens steht der kranke und leidende Mensch, unabhängig von Lebensalter und Sozialstatus, Abstammung und Herkunft, Geschlecht und sexueller Ausrichtung, Religion und Weltanschauung.

Humanität, Wertschätzung, Respekt und Menschenliebe bilden die Grundlage unserer Arbeit. Deshalb setzen wir ein klares Zeichen:

Heilpraktiker sind bunt, nicht braun.

Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften

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Arbeitsgruppe Corona

Analyse in Zeiten der Krise

Die Arbeitsgruppe Corona, kurz AG Corona, ist ein Gremium der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften und setzt sich aus Expertinnen und Experten aus acht verschiedenen Berufsverbänden zusammen.

 

Die aktuelle Rechtslage

Tagtäglich analysiert die AG Corona anhand der zur Verfügung stehenden Allgemeinverordnungen, Auslegungs- und Vollzugshilfen die aktuelle Rechtslage und prüft inwiefern die gesetzlichen Vorgaben Einfluss auf die Tätigkeit in der Heilpraktikerpraxis und in der Heilpraktikerpraxis für Psychotherapie nehmen.

Das Problem: Die durch die Landesregierungen erlassenen Allgemeinverordnungen und Allgemeinverfügungen werden von den zuständigen Behörden vor Ort uneinheitlich umgesetzt. Das führt zu zahlreichen Fehlinterpretationen und einer zunehmenden Verunsicherung der Kolleginnen und Kollegen.

Da sich aktuell die Rechtslage nahezu stündlich ändern kann, hat sich die Arbeitsgruppe entschieden, den IST-Zustand in einem „Ampelsystem“ wiederzugeben. Diese „Ampeln“ werden von der AG Corona fortlaufend überprüft und je nach Notwendigkeit auf Grün, Gelb oder Rot gestellt.

Vorstellung Corona-AG

Ziele der Arbeitsgruppe Corona

Um die Patientinnen und Patienten bestmöglich vor möglichen Risiken und Fehlern zu schützen, entwickelt die AG Corona Orientierungshilfen für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, um Patientinnen und Patienten vor einer potenziellen medizinischen Behandlung, in der Praxis und bei Worst-Case-Szenario, bei „begründetem 2019-nCoV-Verdacht (z.B. durch fehlerhafte Patientenangaben) zu lenken.

Diese Orientierungshilfen werden von der AG Corona nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Dennoch kann die AG Corona durch die täglich neu hinzukommenden Informationen nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der
zur Verfügung gestellten Inhalte garantieren. Letztlich müssen jede Heilpraktikerin und jeder Heilpraktiker eigenverantwortlich und anhand der örtlichen Gegebenheiten (unter Beachtung der möglicherweise abweichenden Vorgaben des zuständigen Amtsarztes) entscheiden, ob und welche Behandlungen in der Praxis möglich sind. Wir bitten, auf das Datum der aktuellen Information zu achten.

Um den Kolleginnen und Kollegen in den Praxen in dieser schwierigen Zeit zur Seite zu stehen, hat die AG Corona einen Informationspool aufgebaut, um schnell und kompetent wichtige Fragen zu den derzeit praxisrelevanten Themen zu beantworten. Wir geben Auskunft zum rechtskonformen Arbeiten, zum Beispiel in Sachen Infektionsschutz (IfSG), und Werbung (HWG und UWG) und informieren zu Verdienstausfallregelungen auch im Rahmen einer Quarantäne.

Die AG Corona hat sich zum Ziel gesetzt, dem Wunsch des Gesetzgebers nach gemeinsamem Handeln aller Vertreter zu entsprechen. Wir kommunizieren als Gesamtkonferenz mit den Ministerien und Behörden.

Das bedeutet für uns zwingend ein einheitliches, strukturiertes und besonnenes Umgehen mit den jeweiligen Entscheidungsträgern. Durch dieses Vorgehen wirken wir einer Zersplitterung der Rechtsauslegung und Rechtsanwendung entgegen und schützen unseren Berufsstand vor einem unnötigen Shutdown durch die Corona-Krise.

Zielgruppe der Arbeitsgruppe Corona

Zielgruppe der AG-Corona sind die Vorstände der Berufsverbände und Fachgesellschaften der Gesamtkonferenz Deutscher Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften. Das heißt, jeder Berufsverband und jede Fachgesellschaft bleibt rechtlich selbständig und ist und bleibt der entscheidende Ansprechpartner seiner jeweiligen Mitglieder.

Wir stehen den Vorständen Rede und Antwort und stellen kostenlos Informationsmaterialien zur Verfügung, die von allen Berufsverbänden und Fachgesellschaften der Gesamtkonferenz genutzt und an die jeweiligen Mitglieder weitergegeben dürfen.

 

Haftung für Inhalte

Die AG Corona versteht sich als informeller Informationsdienst, der es sich zur Aufgabe macht, den Berufsverbänden und Fachgesellschaften Arbeitshilfen in Bezug auf die Berufsausübung in Zeiten der Corona-Pandemie bereitzustellen.

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